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Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum? - eBook
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Bester Preis: € 99,00 (vom 01.07.2020)Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum? (2002)
ISBN: 9783161476471 bzw. 3161476476, in Deutsch, Mohr Siebeck.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH, 12165 Berlin.
408 S. Leinen Geistiges Eigentum ist ein Begriff, der seit gut zehn Jahren wieder vermehrt im Gespräch ist. Der Gesetzgeber hat den Terminus 1990 mit dem 'Gesetz zur Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie' erneut aufgegriffen. Eine zweite Quelle der Renaissance des Begriffes 'Geistiges Eigentum' ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Immaterialgüterrechte fallen unter den weiten verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 Abs. 1 GG und werden vom Gericht als 'geistiges Eigentum' bezeichnet. Die international gebräuchliche Bezeichnung 'Intellectual Property' verweist ebenfalls auf den Terminus 'geistiges Eigentum'. Dennoch ist der Begriff in Deutschland vielen methodischen Anfeindungen ausgesetzt. Insbesondere wird kritisiert, daß er die Unterschiede zwischen dem Sacheigentum und den Immaterialgüterrechten verwische. Ausgelöst wird der Konflikt durch den unklaren Bedeutungsgehalt. Ist 'geistiges Eigentum' nur eine politische Metapher oder verbirgt sich hinter dem Terminus eine Einrichtung, die den Regelungsgehalt des § 90 BGB berührt? Handelt es sich um ein subjektives Recht oder eine Theorie, die den Geltungsgrund eines subjektiven Rechts beschreibt? Zur Beantwortung dieser Frage bietet sich ein umfassender Vergleich von Sacheigentum und geistigem Eigentum an.Volker Jänich zeichnet zunächst die Entwicklungslinien des Begriffes 'geistiges Eigentum' nach und erläutert die Vielzahl der möglichen Begriffsdeutungen. Hierauf aufbauend vergleicht er die Schutzvoraussetzungen, Inhalte und Schutzmechanismen der Sonderschutzrechte mit den Prinzipien und Institutionen des Sachenrechts. Er demonstriert einerseits die weitgehende Homogenität der beiden Regelungsbereiche, verweist andererseits aber auch auf die Unterschiede sowohl zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum als auch innerhalb der jeweiligen Gruppen. Abschließend ermittelt Volker Jänich, welche Konsequenzen aus der Strukturähnlichkeit zu ziehen sind. ISBN 9783161476471 Versand D: 3,45 EUR Geistiges Eigentum, Sacheigentum, Immaterialgüterrecht.
Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum? (2002)
ISBN: 9783161476471 bzw. 3161476476, in Deutsch, Mohr Siebeck, neu.
Geistiges Eigentum ist ein Begriff, der seit gut zehn Jahren wieder vermehrt im Gespräch ist. Der Gesetzgeber hat den Terminus 1990 mit dem 'Gesetz zur Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie' erneut aufgegriffen. Eine zweite Quelle der Renaissance des Begriffes 'Geistiges Eigentum' ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Immaterialgüterrechte fallen unter den weiten verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 Abs. 1 GG und werden vom Gericht als 'geistiges Eigentum' bezeichnet. Die international gebräuchliche Bezeichnung 'Intellectual Property' verweist ebenfalls auf den Terminus 'geistiges Eigentum'. Dennoch ist der Begriff in Deutschland vielen methodischen Anfeindungen ausgesetzt. Insbesondere wird kritisiert, daß er die Unterschiede zwischen dem Sacheigentum und den Immaterialgüterrechten verwische. Ausgelöst wird der Konflikt durch den unklaren Bedeutungsgehalt. Ist 'geistiges Eigentum' nur eine politische Metapher oder verbirgt sich hinter dem Terminus eine Einrichtung, die den Regelungsgehalt des 90 BGB berührt? Handelt es sich um ein subjektives Recht oder eine Theorie, die den Geltungsgrund eines subjektiven Rechts beschreibt? Zur Beantwortung dieser Frage bietet sich ein umfassender Vergleich von Sacheigentum und geistigem Eigentum an. Volker Jänich zeichnet zunächst die Entwicklungslinien des Begriffes 'geistiges Eigentum' nach und erläutert die Vielzahl der möglichen Begriffsdeutungen. Hierauf aufbauend vergleicht er die Schutzvoraussetzungen, Inhalte und Schutzmechanismen der Sonderschutzrechte mit den Prinzipien und Institutionen des Sachenrechts. Er demonstriert einerseits die weitgehende Homogenität der beiden Regelungsbereiche, verweist andererseits aber auch auf die Unterschiede sowohl zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum als auch innerhalb der jeweiligen Gruppen. Abschließend ermittelt Volker Jänich, welche Konsequenzen aus der Strukturähnlichkeit zu ziehen sind. gebundene Ausgabe, 2002.
Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum? - eBook (1990)
ISBN: 9783161579219 bzw. 3161579216, in Deutsch, Mohr Siebeck, neu, E-Book.
Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum?. Geistiges Eigentum ist ein Begriff, der seit gut zehn Jahren wieder vermehrt im Gespräch ist. Der Gesetzgeber hat den Terminus 1990 mit dem 'Gesetz zur Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie' erneut aufgegriffen. Eine zweite Quelle der Renaissance des Begriffes 'Geistiges Eigentum' ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Immaterialgüterrechte fallen unter den weiten verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 Abs. 1 GG und werden vom Gericht als 'geistiges Eigentum' bezeichnet. Die international gebräuchliche Bezeichnung 'Intellectual Property' verweist ebenfalls auf den Terminus 'geistiges Eigentum'. Dennoch ist der Begriff in Deutschland vielen methodischen Anfeindungen ausgesetzt. Insbesondere wird kritisiert, daß er die Unterschiede zwischen dem Sacheigentum und den Immaterialgüterrechten verwische. Ausgelöst wird der Konflikt durch den unklaren Bedeutungsgehalt. Ist 'geistiges Eigentum' nur eine politische Metapher oder verbirgt sich hinte... eBooks.
Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum?
ISBN: 9783161476471 bzw. 3161476476, in Deutsch, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K, gebundenes Buch, neu.
Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum?: Geistiges Eigentum ist ein Begriff, der seit gut zehn Jahren wieder vermehrt im Gespräch ist. Der Gesetzgeber hat den Terminus 1990 mit dem `Gesetz zur Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie` erneut aufgegriffen. Eine zweite Quelle der Renaissance des Begriffes `Geistiges Eigentum` ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Immaterialgüterrechte fallen unter den weiten verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 Abs. 1 GG und werden vom Gericht als `geistiges Eigentum` bezeichnet. Die international gebräuchliche Bezeichnung `Intellectual Property` verweist ebenfalls auf den Terminus `geistiges Eigentum`. Dennoch ist der Begriff in Deutschland vielen methodischen Anfeindungen ausgesetzt. Insbesondere wird kritisiert, daß er die Unterschiede zwischen dem Sacheigentum und den Immaterialgüterrechten verwische. Ausgelöst wird der Konflikt durch den unklaren Bedeutungsgehalt. Ist `geistiges Eigentum` nur eine politische Metapher oder verbirgt sich hinter dem Terminus eine Einrichtung, die den Regelungsgehalt des 90 BGB berührt Handelt es sich um ein subjektives Recht oder eine Theorie, die den Geltungsgrund eines subjektiven Rechts beschreibt Zur Beantwortung dieser Frage bietet sich ein umfassender Vergleich von Sacheigentum und geistigem Eigentum an. Volker Jänich zeichnet zunächst die Entwicklungslinien des Begriffes `geistiges Eigentum` nach und erläutert die Vielzahl der möglichen Begriffsdeutungen. Hierauf aufbauend vergleicht er die Schutzvoraussetzungen, Inhalte und Schutzmechanismen der Sonderschutzrechte mit den Prinzipien und Institutionen des Sachenrechts. Er demonstriert einerseits die weitgehende Homogenität der beiden Regelungsbereiche, verweist andererseits aber auch auf die Unterschiede sowohl zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum als auch innerhalb der jeweiligen Gruppen. Abschließend ermittelt Volker Jänich, welche Konsequenzen aus der Strukturähnlichkeit zu ziehen sind. Buch.
Geistiges Eigentum (2002)
ISBN: 9783161476471 bzw. 3161476476, vermutlich in Deutsch, Mohr Siebeck, Tübingen, Deutschland, neu, Erstausgabe.
Erscheinungsdatum: 09/2002, Medium: Buch, Einband: Leinen (Buchleinen), Titel: Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum?, Auflage: 1. Auflage von 1920 // 1. A. 2002, Autor: Jänich, Volker, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K // Mohr Siebeck, Schlagworte: Copyright // Geistiges Eigentum // Urheberrecht // Urheberrechtsgesetz // UrhG // Privatrecht // Zivilgesetz // Zivilrecht // Familienrecht // Finanzwirtschaft // Wirtschaftsgesetz // Wirtschaftsrecht // Sachenrecht // Abgabe // Abgabenordnung // AO // Steuergesetz // Steuerrecht // Erbrecht // Handelsrecht // allgemein // Finanzrecht // Eigentums // und Besitzrecht // Steuer // und Abgabenrecht // Unerlaubte Handlungen // Deliktrecht // Schmerzensgeld // Schadensersatz // Deutschland // Rechtsordnungen: Zivilrecht // Code Civil, Rubrik: Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Seiten: 408, Reihe: Jus Privatum (Nr. 66), Gewicht: 788 gr, Verkäufer: averdo.
Geistiges Eigentum - Eine Komplementarerscheinung zum Sacheigentum? (2002)
ISBN: 9783161476471 bzw. 3161476476, in Deutsch, 408 Seiten, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K, neu, Erstausgabe.
Neu ab: EUR 93,31 (5 Angebote)
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Von Händler/Antiquariat, The_Book_Depository_IT.
Copertina rigida, Ausgabe: 1. A. 2002. Label: Mohr Siebeck Gmbh & Co. K, Mohr Siebeck Gmbh & Co. K, Produktgruppe: Libro, Publiziert: 2002-12-31, Studio: Mohr Siebeck Gmbh & Co. K.
Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum? (2002)
ISBN: 3161476476 bzw. 9783161476471, in Deutsch, Mohr Siebeck GmbH & Co. K, neu.
1. A. 2002 Broschiert Besitz / Eigentum, Eigentum - Privateigentum, Privateigentum ( Eigentum ), Copyright, Geistiges Eigentum, Urheberrecht, neu.
Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum?
ISBN: 9783161476471 bzw. 3161476476, in Deutsch, Mohr Siebeck GmbH & Co. K, neu.