Verweisungsbedingte Akzessorietat Bei Straftatbestanden (Heidelberger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen) (German Edition)
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Verweisungsbedingte Akzessorietät bei Straftatbeständen
DE NW
ISBN: 9783161536731 bzw. 3161536738, in Deutsch, Mohr Siebeck, neu.
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Verweisungsbedingte Akzessorietät bei Straftatbeständen, In der komplexen modernen Informationsgesellschaft mit verschiedenen Normsetzungsebenen hat der Gesetzgeber zunehmend Schwierigkeiten, insbesondere das Nebenstrafrecht in Einklang mit der sich schnell ändernden außerstrafrechtlichen Materie zu bringen. Der Ausweg einer Verknüpfung von Straftatbeständen mit außerstrafrechtlichen Vorgaben durch Verweisungen mittels Blanketten oder normativen Tatbestandsmerkmalen ist durch das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG begrenzt. Kai Cornelius entwickelt ein Konzept der Arbeitsteilung zwischen nationalem Gesetzgeber, Unionsgesetzgeber, nationaler Verwaltung und nichtstaatlichen Organisationen einerseits sowie der Rechtsprechung andererseits. Dabei sieht er die Anforderungen des Parlamentsvorbehalts in Abhängigkeit von der demokratischen Legitimation des Setzers der in Bezug genommenen Normen und berücksichtigt die Entwicklung der Informationstechnologie beim Gebot der Normenklarheit.
Verweisungsbedingte Akzessorietät bei Straftatbeständen, In der komplexen modernen Informationsgesellschaft mit verschiedenen Normsetzungsebenen hat der Gesetzgeber zunehmend Schwierigkeiten, insbesondere das Nebenstrafrecht in Einklang mit der sich schnell ändernden außerstrafrechtlichen Materie zu bringen. Der Ausweg einer Verknüpfung von Straftatbeständen mit außerstrafrechtlichen Vorgaben durch Verweisungen mittels Blanketten oder normativen Tatbestandsmerkmalen ist durch das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG begrenzt. Kai Cornelius entwickelt ein Konzept der Arbeitsteilung zwischen nationalem Gesetzgeber, Unionsgesetzgeber, nationaler Verwaltung und nichtstaatlichen Organisationen einerseits sowie der Rechtsprechung andererseits. Dabei sieht er die Anforderungen des Parlamentsvorbehalts in Abhängigkeit von der demokratischen Legitimation des Setzers der in Bezug genommenen Normen und berücksichtigt die Entwicklung der Informationstechnologie beim Gebot der Normenklarheit.
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Verweisungsbedingte Akzessorietät bei Straftatbeständen
DE NW
ISBN: 9783161536731 bzw. 3161536738, in Deutsch, Mohr Siebeck, neu.
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Verweisungsbedingte Akzessorietät bei Straftatbeständen, In der komplexen modernen Informationsgesellschaft mit verschiedenen Normsetzungsebenen hat der Gesetzgeber zunehmend Schwierigkeiten, insbesondere das Nebenstrafrecht in Einklang mit der sich schnell ändernden ausserstrafrechtlichen Materie zu bringen. Der Ausweg einer Verknüpfung von Straftatbeständen mit ausserstrafrechtlichen Vorgaben durch Verweisungen mittels Blanketten oder normativen Tatbestandsmerkmalen ist durch das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG begrenzt. Kai Cornelius entwickelt ein Konzept der Arbeitsteilung zwischen nationalem Gesetzgeber, Unionsgesetzgeber, nationaler Verwaltung und nichtstaatlichen Organisationen einerseits sowie der Rechtsprechung andererseits. Dabei sieht er die Anforderungen des Parlamentsvorbehalts in Abhängigkeit von der demokratischen Legitimation des Setzers der in Bezug genommenen Normen und berücksichtigt die Entwicklung der Informationstechnologie beim Gebot der Normenklarheit.
Verweisungsbedingte Akzessorietät bei Straftatbeständen, In der komplexen modernen Informationsgesellschaft mit verschiedenen Normsetzungsebenen hat der Gesetzgeber zunehmend Schwierigkeiten, insbesondere das Nebenstrafrecht in Einklang mit der sich schnell ändernden ausserstrafrechtlichen Materie zu bringen. Der Ausweg einer Verknüpfung von Straftatbeständen mit ausserstrafrechtlichen Vorgaben durch Verweisungen mittels Blanketten oder normativen Tatbestandsmerkmalen ist durch das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG begrenzt. Kai Cornelius entwickelt ein Konzept der Arbeitsteilung zwischen nationalem Gesetzgeber, Unionsgesetzgeber, nationaler Verwaltung und nichtstaatlichen Organisationen einerseits sowie der Rechtsprechung andererseits. Dabei sieht er die Anforderungen des Parlamentsvorbehalts in Abhängigkeit von der demokratischen Legitimation des Setzers der in Bezug genommenen Normen und berücksichtigt die Entwicklung der Informationstechnologie beim Gebot der Normenklarheit.
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Verweisungsbedingte Akzessorietät bei Straftatbeständen
DE NW
ISBN: 9783161536731 bzw. 3161536738, in Deutsch, Mohr Siebeck, Tübingen, Deutschland, neu.
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Verweisungsbedingte Akzessorietät bei Straftatbeständen, In der komplexen modernen Informationsgesellschaft mit verschiedenen Normsetzungsebenen hat der Gesetzgeber zunehmend Schwierigkeiten, insbesondere das Nebenstrafrecht in Einklang mit der sich schnell ändernden ausserstrafrechtlichen Materie zu bringen. Der Ausweg einer Verknüpfung von Straftatbeständen mit ausserstrafrechtlichen Vorgaben durch Verweisungen mittels Blanketten oder normativen Tatbestandsmerkmalen ist durch das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG begrenzt. Kai Cornelius entwickelt ein Konzept der Arbeitsteilung zwischen nationalem Gesetzgeber, Unionsgesetzgeber, nationaler Verwaltung und nichtstaatlichen Organisationen einerseits sowie der Rechtsprechung andererseits. Dabei sieht er die Anforderungen des Parlamentsvorbehalts in Abhängigkeit von der demokratischen Legitimation des Setzers der in Bezug genommenen Normen und berücksichtigt die Entwicklung der Informationstechnologie beim Gebot der Normenklarheit.
Verweisungsbedingte Akzessorietät bei Straftatbeständen, In der komplexen modernen Informationsgesellschaft mit verschiedenen Normsetzungsebenen hat der Gesetzgeber zunehmend Schwierigkeiten, insbesondere das Nebenstrafrecht in Einklang mit der sich schnell ändernden ausserstrafrechtlichen Materie zu bringen. Der Ausweg einer Verknüpfung von Straftatbeständen mit ausserstrafrechtlichen Vorgaben durch Verweisungen mittels Blanketten oder normativen Tatbestandsmerkmalen ist durch das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG begrenzt. Kai Cornelius entwickelt ein Konzept der Arbeitsteilung zwischen nationalem Gesetzgeber, Unionsgesetzgeber, nationaler Verwaltung und nichtstaatlichen Organisationen einerseits sowie der Rechtsprechung andererseits. Dabei sieht er die Anforderungen des Parlamentsvorbehalts in Abhängigkeit von der demokratischen Legitimation des Setzers der in Bezug genommenen Normen und berücksichtigt die Entwicklung der Informationstechnologie beim Gebot der Normenklarheit.
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Verweisungsbedingte Akzessorietat Bei Straftatbestanden (2015)
DE HC NW
ISBN: 9783161536731 bzw. 3161536738, in Deutsch, Mohr Siebeck, gebundenes Buch, neu.
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English summary: In order to align criminal punishment with the legal system as a whole, it is convenient to use blanket clauses and normatively loaded elements in the penal statute. This is only permissible within the boundaries of the principle of legality ("nulla poena sine lege") in Sec. 103 (2) of the German Basic Law. The present treatise develops a framework to interpret this principle in accordance with other layers of the law in today's complex and interwoven information society. German... English summary: In order to align criminal punishment with the legal system as a whole, it is convenient to use blanket clauses and normatively loaded elements in the penal statute. This is only permissible within the boundaries of the principle of legality ("nulla poena sine lege") in Sec. 103 (2) of the German Basic Law. The present treatise develops a framework to interpret this principle in accordance with other layers of the law in today's complex and interwoven information society. German description: In der komplexen modernen Informationsgesellschaft mit verschiedenen Normsetzungsebenen hat der Gesetzgeber zunehmend Schwierigkeiten, insbesondere das Nebenstrafrecht in Einklang mit der sich schnell andernden ausserstrafrechtlichen Materie zu bringen. Der Ausweg einer Verknupfung von Straftatbestanden mit ausserstrafrechtlichen Vorgaben durch Verweisungen mittels Blanketten oder normativen Tatbestandsmerkmalen ist durch das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG begrenzt. Kai Cornelius entwickelt ein Konzept der Arbeitsteilung zwischen nationalem Gesetzgeber, Unionsgesetzgeber, nationaler Verwaltung und nichtstaatlichen Organisationen einerseits sowie der Rechtsprechung andererseits. Dabei sieht er die Anforderungen des Parlamentsvorbehalts in Abhangigkeit von der demokratischen Legitimation des Setzers der in Bezug genommenen Normen und berucksichtigt die Entwicklung der Informationstechnologie beim Gebot der Normenklarheit.Taal: Duits;Afmetingen: 0x0x0 mm;Gewicht: 998,00 gram;Verschijningsdatum: november 2015;Druk: 1;ISBN10: 3161536738;ISBN13: 9783161536731; Duitstalig | Hardcover | 2015.
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English summary: In order to align criminal punishment with the legal system as a whole, it is convenient to use blanket clauses and normatively loaded elements in the penal statute. This is only permissible within the boundaries of the principle of legality ("nulla poena sine lege") in Sec. 103 (2) of the German Basic Law. The present treatise develops a framework to interpret this principle in accordance with other layers of the law in today's complex and interwoven information society. German... English summary: In order to align criminal punishment with the legal system as a whole, it is convenient to use blanket clauses and normatively loaded elements in the penal statute. This is only permissible within the boundaries of the principle of legality ("nulla poena sine lege") in Sec. 103 (2) of the German Basic Law. The present treatise develops a framework to interpret this principle in accordance with other layers of the law in today's complex and interwoven information society. German description: In der komplexen modernen Informationsgesellschaft mit verschiedenen Normsetzungsebenen hat der Gesetzgeber zunehmend Schwierigkeiten, insbesondere das Nebenstrafrecht in Einklang mit der sich schnell andernden ausserstrafrechtlichen Materie zu bringen. Der Ausweg einer Verknupfung von Straftatbestanden mit ausserstrafrechtlichen Vorgaben durch Verweisungen mittels Blanketten oder normativen Tatbestandsmerkmalen ist durch das Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG begrenzt. Kai Cornelius entwickelt ein Konzept der Arbeitsteilung zwischen nationalem Gesetzgeber, Unionsgesetzgeber, nationaler Verwaltung und nichtstaatlichen Organisationen einerseits sowie der Rechtsprechung andererseits. Dabei sieht er die Anforderungen des Parlamentsvorbehalts in Abhangigkeit von der demokratischen Legitimation des Setzers der in Bezug genommenen Normen und berucksichtigt die Entwicklung der Informationstechnologie beim Gebot der Normenklarheit.Taal: Duits;Afmetingen: 0x0x0 mm;Gewicht: 998,00 gram;Verschijningsdatum: november 2015;Druk: 1;ISBN10: 3161536738;ISBN13: 9783161536731; Duitstalig | Hardcover | 2015.
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ISBN: 9783161536731 bzw. 3161536738, in Deutsch, Mohr Siebeck, Mohr Siebeck, neu.
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