Geldwäsche: Die Organisierte Kriminalität und die Infizierungstheorie
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Geldwäsche: Die Organisierte Kriminalität und die Infizierungstheorie (2012)
DE NW
ISBN: 9783863412760 bzw. 3863412761, in Deutsch, Bachelor& Master Publishing, neu.
Von Händler/Antiquariat, Rhein-Team Lörrach Ivano Narducci e.K. [57451429], Lörrach, BW, Germany.
- n Wirtschaftskreislauf (Placement), die Verschleierung der Herkunft (Layering) und die Integration in den legalen Wirtschaftskreislauf (Integration).Die Geldwäsche ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität zu sehen. Nachdem sich Letztere zu einem weltweiten Problem entwickelt hat und auf internationaler Ebene bekämpft werden soll, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 22.09.1992 in Kraft getretenen OrgKG den Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB eingeführt, der aufgrund seines weit gefassten Wortlauts jedoch viele Frage und Probleme in der praktischen Umsetzung aufwirft. Denn der Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB bezieht sich auf alle Gegenstände, die aus einer der in den 261 Abs. I StGB genannten Vortaten herrühren . Mit dem - im deutschen Strafrecht bisher unbekannten - Begriff des Herrührens wird der Einzugsbereich der möglichen Tatobjekte denkbar weit gefasst. Grund hierfür ist, dass auch eine Kette von Verwertungshandlungen nachdem Willen des Gesetzgebers nichts daran ändern soll, dass dieser Gegenstand aus einer Straftat herrührt.Folgt man dem Wortlaut dieser Vorschrift, wäre binnen kürzester Zeit der gesamte Wirtschaftskreislauf mit bemakeltem Geld infiziert und Taxi- oder Busfahrer, Bäcker, Bibliothekare und Vermieter müssten als Geldwäscher im Sinne des StGB angesehen werden. Das Tatbestandsmerkmal des Herrührens ist als besonders kritisch einzustufen und bildet die Grundlage der so genannten Infizierungstheorie .Im Rahmen dieser Arbeit soll die Infizierungstheorie beschrieben und die Problematik der Regelung dargestellt werden. Für eine umfassende Darstellung ist es notwendig, zunächst die Grundgedanken des 261 StGB und die damit verbundenen Probleme kennenzulernen, um darauf aufbauend ein tieferes Verständnis der Infizierungstheorie zu erlangen. 48 pp. Deutsch.
- n Wirtschaftskreislauf (Placement), die Verschleierung der Herkunft (Layering) und die Integration in den legalen Wirtschaftskreislauf (Integration).Die Geldwäsche ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität zu sehen. Nachdem sich Letztere zu einem weltweiten Problem entwickelt hat und auf internationaler Ebene bekämpft werden soll, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 22.09.1992 in Kraft getretenen OrgKG den Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB eingeführt, der aufgrund seines weit gefassten Wortlauts jedoch viele Frage und Probleme in der praktischen Umsetzung aufwirft. Denn der Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB bezieht sich auf alle Gegenstände, die aus einer der in den 261 Abs. I StGB genannten Vortaten herrühren . Mit dem - im deutschen Strafrecht bisher unbekannten - Begriff des Herrührens wird der Einzugsbereich der möglichen Tatobjekte denkbar weit gefasst. Grund hierfür ist, dass auch eine Kette von Verwertungshandlungen nachdem Willen des Gesetzgebers nichts daran ändern soll, dass dieser Gegenstand aus einer Straftat herrührt.Folgt man dem Wortlaut dieser Vorschrift, wäre binnen kürzester Zeit der gesamte Wirtschaftskreislauf mit bemakeltem Geld infiziert und Taxi- oder Busfahrer, Bäcker, Bibliothekare und Vermieter müssten als Geldwäscher im Sinne des StGB angesehen werden. Das Tatbestandsmerkmal des Herrührens ist als besonders kritisch einzustufen und bildet die Grundlage der so genannten Infizierungstheorie .Im Rahmen dieser Arbeit soll die Infizierungstheorie beschrieben und die Problematik der Regelung dargestellt werden. Für eine umfassende Darstellung ist es notwendig, zunächst die Grundgedanken des 261 StGB und die damit verbundenen Probleme kennenzulernen, um darauf aufbauend ein tieferes Verständnis der Infizierungstheorie zu erlangen. 48 pp. Deutsch.
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Geldwäsche: Die Organisierte Kriminalität und die Infizierungstheorie (2012)
DE PB NW RP
ISBN: 9783863412760 bzw. 3863412761, in Deutsch, Bachelor & Master Publishing Jul 2012, Taschenbuch, neu, Nachdruck.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Das Phänomen der Geldwäsche geht auf einen der berühmtesten Verbrecher der amerikanischen Geschichte zurück: Bereits Al Capone investierte seine Gewinne aus illegalem Glücksspiel und Alkoholschmuggel in Waschsalons und wusch hierdurch seine Gewinne. Zu einem flächendeckenden Problem wurde die Geldwäsche erst nach dem Vietnamkrieg, als die organisierten Drogenimporte durch Kartelle aus Südostasien oder Kolumbien begannen. Die eingeführten Drogen wurden in kleinen Mengen und über verschiedene Zwischenschritte an die Konsumenten verteilt. Der Geldrückfluss erfolgte in der Regel in kleinen gebrauchten Scheinen. Bei den meisten Straftaten der OK, wie etwa dem bereits erwähnten Drogenhandel aber auch beim Waffenhandel oder bei der Rotlichtkriminalität, fallen große Mengen Bargeld an, die gewaschen werden müssen. Um die illegalen Erlöse nutzen zu können, müssen die großen Bargeldmengen legalisiert werden. Dies geschieht durch die drei Phasen der Geldwäsche: die Einspeisung in den legalen Wirtschaftskreislauf (Placement), die Verschleierung der Herkunft (Layering) und die Integration in den legalen Wirtschaftskreislauf (Integration). Die Geldwäsche ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität zu sehen. Nachdem sich Letztere zu einem weltweiten Problem entwickelt hat und auf internationaler Ebene bekämpft werden soll, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 22.09.1992 in Kraft getretenen OrgKG den Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB eingeführt, der aufgrund seines weit gefassten Wortlauts jedoch viele Frage und Probleme in der praktischen Umsetzung aufwirft. Denn der Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB bezieht sich auf alle Gegenstände, die aus einer der in den 261 Abs. I StGB genannten Vortaten herrühren . Mit dem - im deutschen Strafrecht bisher unbekannten - Begriff des Herrührens wird der Einzugsbereich der möglichen Tatobjekte denkbar weit gefasst. Grund hierfür ist, dass auch eine Kette von Verwertungshandlungen nach dem Willen des Gesetzgebers nichts daran ändern soll, dass dieser Gegenstand aus einer Straftat herrührt. Folgt man dem Wortlaut dieser Vorschrift, wäre binnen kürzester Zeit der gesamte Wirtschaftskreislauf mit bemakeltem Geld infiziert und Taxi- oder Busfahrer, Bäcker, Bibliothekare und Vermieter müssten als Geldwäscher im Sinne des StGB angesehen werden. Das Tatbestandsmerkmal des Herrührens ist als besonders kritisch einzustufen und bildet die Grundlage der so genannten Infizierungstheorie . Im Rahmen dieser Arbeit soll die Infizierungstheorie beschrieben und die Problematik der Regelung dargestellt werden. Für eine umfassende Darstellung ist es notwendig, zunächst die Grundgedanken des 261 StGB und die damit verbundenen Probleme kennenzulernen, um darauf aufbauend ein tieferes Verständnis der Infizierungstheorie zu erlangen. 48 pp. Deutsch.
This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Das Phänomen der Geldwäsche geht auf einen der berühmtesten Verbrecher der amerikanischen Geschichte zurück: Bereits Al Capone investierte seine Gewinne aus illegalem Glücksspiel und Alkoholschmuggel in Waschsalons und wusch hierdurch seine Gewinne. Zu einem flächendeckenden Problem wurde die Geldwäsche erst nach dem Vietnamkrieg, als die organisierten Drogenimporte durch Kartelle aus Südostasien oder Kolumbien begannen. Die eingeführten Drogen wurden in kleinen Mengen und über verschiedene Zwischenschritte an die Konsumenten verteilt. Der Geldrückfluss erfolgte in der Regel in kleinen gebrauchten Scheinen. Bei den meisten Straftaten der OK, wie etwa dem bereits erwähnten Drogenhandel aber auch beim Waffenhandel oder bei der Rotlichtkriminalität, fallen große Mengen Bargeld an, die gewaschen werden müssen. Um die illegalen Erlöse nutzen zu können, müssen die großen Bargeldmengen legalisiert werden. Dies geschieht durch die drei Phasen der Geldwäsche: die Einspeisung in den legalen Wirtschaftskreislauf (Placement), die Verschleierung der Herkunft (Layering) und die Integration in den legalen Wirtschaftskreislauf (Integration). Die Geldwäsche ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität zu sehen. Nachdem sich Letztere zu einem weltweiten Problem entwickelt hat und auf internationaler Ebene bekämpft werden soll, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 22.09.1992 in Kraft getretenen OrgKG den Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB eingeführt, der aufgrund seines weit gefassten Wortlauts jedoch viele Frage und Probleme in der praktischen Umsetzung aufwirft. Denn der Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB bezieht sich auf alle Gegenstände, die aus einer der in den 261 Abs. I StGB genannten Vortaten herrühren . Mit dem - im deutschen Strafrecht bisher unbekannten - Begriff des Herrührens wird der Einzugsbereich der möglichen Tatobjekte denkbar weit gefasst. Grund hierfür ist, dass auch eine Kette von Verwertungshandlungen nach dem Willen des Gesetzgebers nichts daran ändern soll, dass dieser Gegenstand aus einer Straftat herrührt. Folgt man dem Wortlaut dieser Vorschrift, wäre binnen kürzester Zeit der gesamte Wirtschaftskreislauf mit bemakeltem Geld infiziert und Taxi- oder Busfahrer, Bäcker, Bibliothekare und Vermieter müssten als Geldwäscher im Sinne des StGB angesehen werden. Das Tatbestandsmerkmal des Herrührens ist als besonders kritisch einzustufen und bildet die Grundlage der so genannten Infizierungstheorie . Im Rahmen dieser Arbeit soll die Infizierungstheorie beschrieben und die Problematik der Regelung dargestellt werden. Für eine umfassende Darstellung ist es notwendig, zunächst die Grundgedanken des 261 StGB und die damit verbundenen Probleme kennenzulernen, um darauf aufbauend ein tieferes Verständnis der Infizierungstheorie zu erlangen. 48 pp. Deutsch.
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Geldwäsche: Die Organisierte Kriminalität und die Infizierungstheorie
DE PB NW
ISBN: 9783863412760 bzw. 3863412761, in Deutsch, Bachelor + Master Publ. Taschenbuch, neu.
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buchZ AG, [3859792].
Neuware - Das Phänomen der Geldwäsche geht auf einen der berühmtesten Verbrecher der amerikanischen Geschichte zurück: Bereits Al Capone investierte seine Gewinne aus illegalem Glücksspiel und Alkoholschmuggel in Waschsalons und 'wusch' hierdurch seine Gewinne.Zu einem flächendeckenden Problem wurde die Geldwäsche erst nach dem Vietnamkrieg, als die organisierten Drogenimporte durch Kartelle aus Südostasien oder Kolumbien begannen. Die eingeführten Drogen wurden in kleinen Mengen und über verschiedene Zwischenschritte an die Konsumenten verteilt. Der Geldrückfluss erfolgte in der Regel in kleinen gebrauchten Scheinen. Bei den meisten Straftaten der OK, wie etwa dem bereits erwähnten Drogenhandel aber auch beim Waffenhandel oder bei der Rotlichtkriminalität, fallen große Mengen Bargeld an, die 'gewaschen' werden müssen. Um die illegalen Erlöse nutzen zu können, müssen die großen Bargeldmengen legalisiert werden. Dies geschieht durch die drei Phasen der Geldwäsche: die Einspeisung in den legalen Wirtschaftskreislauf (Placement), die Verschleierung der Herkunft (Layering) und die Integration in den legalen Wirtschaftskreislauf (Integration).Die Geldwäsche ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität zu sehen. Nachdem sich Letztere zu einem weltweiten Problem entwickelt hat und auf internationaler Ebene bekämpft werden soll, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 22.09.1992 in Kraft getretenen OrgKG den Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB eingeführt, der aufgrund seines weit gefassten Wortlauts jedoch viele Frage und Probleme in der praktischen Umsetzung aufwirft. Denn der Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB bezieht sich auf alle Gegenstände, die aus einer der in den 261 Abs. I StGB genannten Vortaten 'herrühren'. Mit dem - im deutschen Strafrecht bisher unbekannten - Begriff des 'Herrührens' wird der Einzugsbereich der möglichen Tatobjekte denkbar weit gefasst. Grund hierfür ist, dass auch eine 'Kette von Verwertungshandlungen' nach dem Willen des Gesetzgebers nichts daran ändern soll, dass dieser Gegenstand aus einer Straftat herrührt.Folgt man dem Wortlaut dieser Vorschrift, wäre binnen kürzester Zeit der gesamte Wirtschaftskreislauf mit bemakeltem Geld 'infiziert' und Taxi- oder Busfahrer, Bäcker, Bibliothekare und Vermieter müssten als Geldwäscher im Sinne des StGB angesehen werden. Das Tatbestandsmerkmal des 'Herrührens' ist als besonders kritisch einzustufen und bildet die Grundlage der so genannten 'Infizierungstheorie'.Im Rahmen dieser Arbeit soll die Infizierungstheorie beschrieben und die Problematik der Regelung dargestellt werden. Für eine umfassende Darstellung ist es notwendig, zunächst die Grundgedanken des 261 StGB und die damit verbundenen Probleme kennenzulernen, um darauf aufbauend ein tieferes Verständnis der Infizierungstheorie zu erlangen. Taschenbuch.
buchZ AG, [3859792].
Neuware - Das Phänomen der Geldwäsche geht auf einen der berühmtesten Verbrecher der amerikanischen Geschichte zurück: Bereits Al Capone investierte seine Gewinne aus illegalem Glücksspiel und Alkoholschmuggel in Waschsalons und 'wusch' hierdurch seine Gewinne.Zu einem flächendeckenden Problem wurde die Geldwäsche erst nach dem Vietnamkrieg, als die organisierten Drogenimporte durch Kartelle aus Südostasien oder Kolumbien begannen. Die eingeführten Drogen wurden in kleinen Mengen und über verschiedene Zwischenschritte an die Konsumenten verteilt. Der Geldrückfluss erfolgte in der Regel in kleinen gebrauchten Scheinen. Bei den meisten Straftaten der OK, wie etwa dem bereits erwähnten Drogenhandel aber auch beim Waffenhandel oder bei der Rotlichtkriminalität, fallen große Mengen Bargeld an, die 'gewaschen' werden müssen. Um die illegalen Erlöse nutzen zu können, müssen die großen Bargeldmengen legalisiert werden. Dies geschieht durch die drei Phasen der Geldwäsche: die Einspeisung in den legalen Wirtschaftskreislauf (Placement), die Verschleierung der Herkunft (Layering) und die Integration in den legalen Wirtschaftskreislauf (Integration).Die Geldwäsche ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität zu sehen. Nachdem sich Letztere zu einem weltweiten Problem entwickelt hat und auf internationaler Ebene bekämpft werden soll, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 22.09.1992 in Kraft getretenen OrgKG den Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB eingeführt, der aufgrund seines weit gefassten Wortlauts jedoch viele Frage und Probleme in der praktischen Umsetzung aufwirft. Denn der Straftatbestand der Geldwäsche in 261 StGB bezieht sich auf alle Gegenstände, die aus einer der in den 261 Abs. I StGB genannten Vortaten 'herrühren'. Mit dem - im deutschen Strafrecht bisher unbekannten - Begriff des 'Herrührens' wird der Einzugsbereich der möglichen Tatobjekte denkbar weit gefasst. Grund hierfür ist, dass auch eine 'Kette von Verwertungshandlungen' nach dem Willen des Gesetzgebers nichts daran ändern soll, dass dieser Gegenstand aus einer Straftat herrührt.Folgt man dem Wortlaut dieser Vorschrift, wäre binnen kürzester Zeit der gesamte Wirtschaftskreislauf mit bemakeltem Geld 'infiziert' und Taxi- oder Busfahrer, Bäcker, Bibliothekare und Vermieter müssten als Geldwäscher im Sinne des StGB angesehen werden. Das Tatbestandsmerkmal des 'Herrührens' ist als besonders kritisch einzustufen und bildet die Grundlage der so genannten 'Infizierungstheorie'.Im Rahmen dieser Arbeit soll die Infizierungstheorie beschrieben und die Problematik der Regelung dargestellt werden. Für eine umfassende Darstellung ist es notwendig, zunächst die Grundgedanken des 261 StGB und die damit verbundenen Probleme kennenzulernen, um darauf aufbauend ein tieferes Verständnis der Infizierungstheorie zu erlangen. Taschenbuch.
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Geldwsche: Die Organisierte Kriminalitt und die Infizierungstheorie
DE NW EB
ISBN: 9783863412760 bzw. 3863412761, in Deutsch, Diplomica Verlag, neu, E-Book.
Lieferung aus: Vereinigte Staaten von Amerika, E-Book zum download.
Social Science, Das Phnomen der Geldwsche geht auf einen der berhmtesten Verbrecher der amerikanischen Geschichte zurck: Bereits Al Capone investierte seine Gewinne aus illegalem Glcksspiel und Alkoholschmuggel in Waschsalons und 'wusch' hierdurch seine Gewinne.Zu einem flchendeckenden Problem wurde die Geldwsche erst nach dem Vietnamkrieg, als die organisierten Drogenimporte durch Kartelle aus Sdostasien oder Kolumbien begannen. Die eingefhrten Drogen wurden in kleinen Mengen und ber verschiedene Zwischenschritte an die Konsumenten verteilt. Der Geldrckfluss erfolgte in der Regel in kleinen gebrauchten Scheinen. Bei den meisten Straftaten der OK, wie etwa dem bereits erwhnten Drogenhandel aber auch beim Waffenhandel oder bei der Rotlichtkriminalitt, fallen groe Mengen Bargeld an, die 'gewaschen' werden mssen. Um die illegalen Erlse nutzen zu knnen, mssen die groen Bargeldmengen legalisiert werden. Dies geschieht durch die drei Phasen der Geldwsche: die Einspeisung in den legalen Wirtschaftskreislauf (Placement), die Verschleierung der Herkunft (Layering) und die Integration in den legalen Wirtschaftskreislauf (Integration).Die Geldwsche ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalitt zu sehen. Nachdem sich Letztere zu einem weltweiten Problem entwickelt hat und auf internationaler Ebene bekmpft werden soll, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 22.09.1992 in Kraft getretenen OrgKG den Straftatbestand der Geldwsche in 261 StGB eingefhrt, der aufgrund seines weit gefassten Wortlauts jedoch viele Frage und Probleme in der praktischen Umsetzung aufwirft. Denn der Straftatbestand der Geldwsche in 261 StGB bezieht sich auf alle Gegenstnde, die aus einer der in den 261 Abs. I StGB genannten Vortaten 'herrhren'. Mit dem - im deutschen Strafrecht bisher unbekannten - Begriff des 'Herrhrens' wird der Einzugsbereich der mglichen Tatobjekte denkbar weit gefasst. Grund hierfr ist, dass auch eine 'Kette von Verwertungshandlungen' nach dem Willen des Gesetzgebers nichts daran ndern soll, dass dieser Gegenstand aus einer Straftat herrhrt.Folgt man dem Wortlaut dieser Vorschrift, wre binnen krzester Zeit der gesamte Wirtschaftskreislauf mit bemakeltem Geld 'infiziert' und Taxi- oder Busfahrer, Bcker, Bibliothekare und Vermieter mssten als Geldwscher im Sinne des StGB angesehen werden. Das Tatbestandsmerkmal des 'Herrhrens' ist als besonders kritisch einzustufen und bildet die Grundlage der so genannten 'Infizierungstheorie'.Im Rahmen dieser Arbeit soll die Infizierungstheorie beschrieben und die Problematik der Regelung dargestellt werden. Fr eine umfassende Darstellung ist es notwendig, zunchst die Grundgedanken des 261 StGB und die damit verbundenen Probleme kennenzulernen, um darauf aufbauend ein tieferes Verstndnis der Infizierungstheorie zu erlangen.Biographische InformationenJoachim Monen wurde 1982 in Schorndorf geboren. Sein Studium des Wirtschaftsrechts an der Fachhochschule Trier schloss der Autor im Jahre 2010 mit dem akademischen Grad.
Social Science, Das Phnomen der Geldwsche geht auf einen der berhmtesten Verbrecher der amerikanischen Geschichte zurck: Bereits Al Capone investierte seine Gewinne aus illegalem Glcksspiel und Alkoholschmuggel in Waschsalons und 'wusch' hierdurch seine Gewinne.Zu einem flchendeckenden Problem wurde die Geldwsche erst nach dem Vietnamkrieg, als die organisierten Drogenimporte durch Kartelle aus Sdostasien oder Kolumbien begannen. Die eingefhrten Drogen wurden in kleinen Mengen und ber verschiedene Zwischenschritte an die Konsumenten verteilt. Der Geldrckfluss erfolgte in der Regel in kleinen gebrauchten Scheinen. Bei den meisten Straftaten der OK, wie etwa dem bereits erwhnten Drogenhandel aber auch beim Waffenhandel oder bei der Rotlichtkriminalitt, fallen groe Mengen Bargeld an, die 'gewaschen' werden mssen. Um die illegalen Erlse nutzen zu knnen, mssen die groen Bargeldmengen legalisiert werden. Dies geschieht durch die drei Phasen der Geldwsche: die Einspeisung in den legalen Wirtschaftskreislauf (Placement), die Verschleierung der Herkunft (Layering) und die Integration in den legalen Wirtschaftskreislauf (Integration).Die Geldwsche ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalitt zu sehen. Nachdem sich Letztere zu einem weltweiten Problem entwickelt hat und auf internationaler Ebene bekmpft werden soll, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem am 22.09.1992 in Kraft getretenen OrgKG den Straftatbestand der Geldwsche in 261 StGB eingefhrt, der aufgrund seines weit gefassten Wortlauts jedoch viele Frage und Probleme in der praktischen Umsetzung aufwirft. Denn der Straftatbestand der Geldwsche in 261 StGB bezieht sich auf alle Gegenstnde, die aus einer der in den 261 Abs. I StGB genannten Vortaten 'herrhren'. Mit dem - im deutschen Strafrecht bisher unbekannten - Begriff des 'Herrhrens' wird der Einzugsbereich der mglichen Tatobjekte denkbar weit gefasst. Grund hierfr ist, dass auch eine 'Kette von Verwertungshandlungen' nach dem Willen des Gesetzgebers nichts daran ndern soll, dass dieser Gegenstand aus einer Straftat herrhrt.Folgt man dem Wortlaut dieser Vorschrift, wre binnen krzester Zeit der gesamte Wirtschaftskreislauf mit bemakeltem Geld 'infiziert' und Taxi- oder Busfahrer, Bcker, Bibliothekare und Vermieter mssten als Geldwscher im Sinne des StGB angesehen werden. Das Tatbestandsmerkmal des 'Herrhrens' ist als besonders kritisch einzustufen und bildet die Grundlage der so genannten 'Infizierungstheorie'.Im Rahmen dieser Arbeit soll die Infizierungstheorie beschrieben und die Problematik der Regelung dargestellt werden. Fr eine umfassende Darstellung ist es notwendig, zunchst die Grundgedanken des 261 StGB und die damit verbundenen Probleme kennenzulernen, um darauf aufbauend ein tieferes Verstndnis der Infizierungstheorie zu erlangen.Biographische InformationenJoachim Monen wurde 1982 in Schorndorf geboren. Sein Studium des Wirtschaftsrechts an der Fachhochschule Trier schloss der Autor im Jahre 2010 mit dem akademischen Grad.
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Geldwäsche: Die Organisierte Kriminalität und die Infizierungstheorie
~DE PB NW
ISBN: 3863412761 bzw. 9783863412760, vermutlich in Deutsch, Bachelor + Master Publishing, Taschenbuch, neu.
Geldwäsche: Die Organisierte Kriminalität und die Infizierungstheorie ab 24 € als Taschenbuch: . Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura,.
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Geldwäsche: Die Organisierte Kriminalität und die Infizierungstheorie (2012)
DE PB NW FE
ISBN: 9783863412760 bzw. 3863412761, in Deutsch, 48 Seiten, Bachelor + Master Publishing, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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