Die Produktsicherheit als Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung
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Die Produktsicherheit als Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung
DE NW
ISBN: 9783037514399 bzw. 3037514396, in Deutsch, neu.
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Das Schweizerische Produktsicherheitsrecht ist sog. autonom nachvollzogenes EU-Recht. Das Schweizerische Produktesicherheitsgesetz vom 12. Juni 2009 setzt die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit in schweizerisches Recht um. Gleichzeitig wurde mit dem Produktesicherheitsgesetz (= PrSG) das bestehende Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse vom 6. Oktober 1995 (= THG) teilrevidiert. Beide Gesetze ergänzen sich gegenseitig. Zum PrSG wurden eine Anzahl sog. Sektor-Verordnungen erlassen. Diese Sektor-Verordnungen betreffen einen bestimmten Produktsektor, wie z.B. die Produktesicherheitsverordnung, die «Sektoren» Maschinen, Aufzüge, Gasgeräte, Druckgeräte und einfache Druckbehälter, die persönlichen Schutzausrüstungen und die übrigen Produkte, soweit diese nicht unter den Geltungsbereich von anderen bundesrechtlichen Regelungen fallen, sowie die sog. Maschinenverordnung, spezifisch die Maschinen.Da die genannten schweizerischen Gesetze und sonstigen Erlasse auf dem Gebiet der Produktsicherheit autonom nachvollzogene EU-Verordnungen und -Richtlinien betreffen, sind diese bei der Auslegung der entsprechenden schweizerischen Erlasse mitzuberücksichtigen. Die europäischen Richtlinien und Verordnungen enthalten ausführliche Begründungserwägungen, die zu deren Auslegung verfasst wurden. Diese sind ebenfalls zusammen mit den Verlautbarungen des EU-Rates zur Auslegung des PrSG beizuziehen und zu berücksichtigen.Das Produktesicherheitsgesetz und die dazugehörigen sektoralen Verordnungen werfen Fragen auf, die zugleich das Verfassungsrecht, das Privatrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht berühren. Die vorliegende Monographie hat zum Ziel, sich mit diesen Fragen vertieft auseinanderzusetzen, die Zusammenhänge darzustellen und Lösungen aufzuzeigen.
Das Schweizerische Produktsicherheitsrecht ist sog. autonom nachvollzogenes EU-Recht. Das Schweizerische Produktesicherheitsgesetz vom 12. Juni 2009 setzt die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit in schweizerisches Recht um. Gleichzeitig wurde mit dem Produktesicherheitsgesetz (= PrSG) das bestehende Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse vom 6. Oktober 1995 (= THG) teilrevidiert. Beide Gesetze ergänzen sich gegenseitig. Zum PrSG wurden eine Anzahl sog. Sektor-Verordnungen erlassen. Diese Sektor-Verordnungen betreffen einen bestimmten Produktsektor, wie z.B. die Produktesicherheitsverordnung, die «Sektoren» Maschinen, Aufzüge, Gasgeräte, Druckgeräte und einfache Druckbehälter, die persönlichen Schutzausrüstungen und die übrigen Produkte, soweit diese nicht unter den Geltungsbereich von anderen bundesrechtlichen Regelungen fallen, sowie die sog. Maschinenverordnung, spezifisch die Maschinen.Da die genannten schweizerischen Gesetze und sonstigen Erlasse auf dem Gebiet der Produktsicherheit autonom nachvollzogene EU-Verordnungen und -Richtlinien betreffen, sind diese bei der Auslegung der entsprechenden schweizerischen Erlasse mitzuberücksichtigen. Die europäischen Richtlinien und Verordnungen enthalten ausführliche Begründungserwägungen, die zu deren Auslegung verfasst wurden. Diese sind ebenfalls zusammen mit den Verlautbarungen des EU-Rates zur Auslegung des PrSG beizuziehen und zu berücksichtigen.Das Produktesicherheitsgesetz und die dazugehörigen sektoralen Verordnungen werfen Fragen auf, die zugleich das Verfassungsrecht, das Privatrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht berühren. Die vorliegende Monographie hat zum Ziel, sich mit diesen Fragen vertieft auseinanderzusetzen, die Zusammenhänge darzustellen und Lösungen aufzuzeigen.
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| Die Produktsicherheit als Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung | Dike | 2012
DE NW
ISBN: 9783037514399 bzw. 3037514396, in Deutsch, Dike Verlag, neu.
Das Schweizerische Produktsicherheitsrecht ist sog. autonom nachvollzogenes EU-Recht. Das Schweizerische Produktesicherheitsgesetz vom 12. Juni 2009 setzt die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit in schweizerisches Recht um. Gleichzeitig wurde mit dem Produktesicherheitsgesetz (= PrSG) das bestehende Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse vom 6. Oktober 1995 (= THG) teilrevidiert. Beide Gesetze ergänzen sich gegenseitig. Zum PrSG wurden eine Anzahl sog. Sektor-Verordnungen erlassen. Diese Sektor-Verordnungen betreffen einen bestimmten Produktsektor, wie z.B. die Produktesicherheitsverordnung, die &apos,Sektoren&apos, Maschinen, Aufzüge, Gasgeräte, Druckgeräte und einfache Druckbehälter, die persönlichen Schutzausrüstungen und die übrigen Produkte, soweit diese nicht unter den Geltungsbereich von anderen bundesrechtlichen Regelungen fallen, sowie die sog. Maschinenverordnung, spezifisch die Maschinen. Da die genannten schweizerischen Gesetze und sonstigen Erlasse auf dem Gebiet der Produktsicherheit autonom nachvollzogene EU-Verordnungen und -Richtlinien betreffen, sind diese bei der Auslegung der entsprechenden schweizerischen Erlasse mitzuberücksichtigen. Die europäischen Richtlinien und Verordnungen enthalten ausführliche Begründungserwägungen, die zu deren Auslegung verfasst wurden. Diese sind ebenfalls zusammen mit den Verlautbarungen des EU-Rates zur Auslegung des PrSG beizuziehen und zu berücksichtigen. Das Produktesicherheitsgesetz und die dazugehörigen sektoralen Verordnungen werfen Fragen auf, die zugleich das Verfassungsrecht, das Privatrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht berühren. Die vorliegende Monographie hat zum Ziel, sich mit diesen Fragen vertieft auseinanderzusetzen, die Zusammenhänge darzustellen und Lösungen aufzuzeigen.
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Die Produktsicherheit als Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung (2009)
DE NW
ISBN: 9783037514399 bzw. 3037514396, in Deutsch, neu.
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Das Schweizerische Produktsicherheitsrecht ist sog. autonom nachvollzogenes EU-Recht. Das Schweizerische Produktesicherheitsgesetz vom 12. Juni 2009 setzt die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit in schweizerisches Recht um. Gleichzeitig wurde mit dem Produktesicherheitsgesetz (= PrSG) das bestehende Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse vom 6. Oktober 1995 (= THG) teilrevidiert. Beide Gesetze ergänzen sich gegenseitig. Zum PrSG wurden eine Anzahl sog. Sektor-Verordnungen erlassen. Diese Sektor-Verordnungen betreffen einen bestimmten Produktsektor, wie z.B. die Produktesicherheitsverordnung, die &apos,Sektoren&apos, Maschinen, Aufzüge, Gasgeräte, Druckgeräte und einfache Druckbehälter, die persönlichen Schutzausrüstungen und die übrigen Produkte, soweit diese nicht unter den Geltungsbereich von anderen bundesrechtlichen Regelungen fallen, sowie die sog. Maschinenverordnung, spezifisch die Maschinen. Da die genannten schweizerischen Gesetze und sonstigen Erlasse auf dem Gebiet der Produktsicherheit autonom nachvollzogene EU-Verordnungen und -Richtlinien betreffen, sind diese bei der Auslegung der entsprechenden schweizerischen Erlasse mitzuberücksichtigen. Die europäischen Richtlinien und Verordnungen enthalten ausführliche Begründungserwägungen, die zu deren Auslegung verfasst wurden. Diese sind ebenfalls zusammen mit den Verlautbarungen des EU-Rates zur Auslegung des PrSG beizuziehen und zu berücksichtigen. Das Produktesicherheitsgesetz und die dazugehörigen sektoralen Verordnungen werfen Fragen auf, die zugleich das Verfassungsrecht, das Privatrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht berühren. Die vorliegende Monographie hat zum Ziel, sich mit diesen Fragen vertieft auseinanderzusetzen, die Zusammenhänge darzustellen und Lösungen aufzuzeigen.
Das Schweizerische Produktsicherheitsrecht ist sog. autonom nachvollzogenes EU-Recht. Das Schweizerische Produktesicherheitsgesetz vom 12. Juni 2009 setzt die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit in schweizerisches Recht um. Gleichzeitig wurde mit dem Produktesicherheitsgesetz (= PrSG) das bestehende Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse vom 6. Oktober 1995 (= THG) teilrevidiert. Beide Gesetze ergänzen sich gegenseitig. Zum PrSG wurden eine Anzahl sog. Sektor-Verordnungen erlassen. Diese Sektor-Verordnungen betreffen einen bestimmten Produktsektor, wie z.B. die Produktesicherheitsverordnung, die &apos,Sektoren&apos, Maschinen, Aufzüge, Gasgeräte, Druckgeräte und einfache Druckbehälter, die persönlichen Schutzausrüstungen und die übrigen Produkte, soweit diese nicht unter den Geltungsbereich von anderen bundesrechtlichen Regelungen fallen, sowie die sog. Maschinenverordnung, spezifisch die Maschinen. Da die genannten schweizerischen Gesetze und sonstigen Erlasse auf dem Gebiet der Produktsicherheit autonom nachvollzogene EU-Verordnungen und -Richtlinien betreffen, sind diese bei der Auslegung der entsprechenden schweizerischen Erlasse mitzuberücksichtigen. Die europäischen Richtlinien und Verordnungen enthalten ausführliche Begründungserwägungen, die zu deren Auslegung verfasst wurden. Diese sind ebenfalls zusammen mit den Verlautbarungen des EU-Rates zur Auslegung des PrSG beizuziehen und zu berücksichtigen. Das Produktesicherheitsgesetz und die dazugehörigen sektoralen Verordnungen werfen Fragen auf, die zugleich das Verfassungsrecht, das Privatrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht berühren. Die vorliegende Monographie hat zum Ziel, sich mit diesen Fragen vertieft auseinanderzusetzen, die Zusammenhänge darzustellen und Lösungen aufzuzeigen.
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Die Produktsicherheit als Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung (2012)
DE PB NW
ISBN: 9783037514399 bzw. 3037514396, in Deutsch, 186 Seiten, Dike Verlag Zürich, Taschenbuch, neu.
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Die Produktsicherheit als Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung (2012)
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ISBN: 9783037514399 bzw. 3037514396, in Deutsch, 186 Seiten, Dike Verlag Zürich, Taschenbuch, gebraucht.
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Die Produktsicherheit als Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung (2012)
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Die Produktsicherheit als Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung
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