Der Souverän. - 5 Angebote vergleichen
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Mob Souverän (1986)
~DE NW EB DL
ISBN: 9783322951977 bzw. 3322951979, vermutlich in Deutsch, Springer Shop, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Im Herbst 1986 verteilten Jugendliche in München Flugblätter und kleb ten Plakate, die zu einer Veranstaltung mit dem Thema "Zur Situation der politischen Gefangenen in der BRD" einluden. Plakate und Flugblätter trugen kein Impressum. Auf dieser Veranstaltung sollten Angehörige in haftierter Mitglieder der RAF über ihre Erfahrungen und die Situation in den Gefängnissen berichten. Ein städtischer Angestellter, dem eines die ser Flugblätter in einer Szenekneipe in die Hand gedrückt wurde, zeigte es am nächsten Tag seinem Vorgesetzten. Dieser rief die nächstgelegene Polizeidienststelle an. Das Flugblatt wanderte von dort an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weiter und hier vermutete man, daß in der an gekündigten Veranstaltung für eine terroristische Vereinigung geworben und diese Vereinigung durch die Veranstaltung unterstützt werden sollte. Es bestünde, so die Vermutung der Beamten im LKA nach Rücksprache mit dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe, der Verdacht einer Straftat nach Paragraph 129a Strafgesetzbuch.) Damit diese Straftat aufgeklärt und weiteres strafbares Handeln verhindert werde, wurde am Abend der Veranstaltung, Anfang November 1986, in dem Versammlungs lokal, dem Saal einer gutbürgerlichen bayerischen Gaststätte, den eine der Jugend 2 lichen angemietet hatte, eine KontrollsteIle errichtet. Nachdem das Pu blikum, etwa 120 Personen, im Saal versammelt war und die eigentliche Veranstaltung beginnen sollte, erschien ein Polizeibeamter in der Tür, Gegenstand dieser Regelung ist die "Bildung terroristischer Vereinigungen". In Ab satz III heißt es, daß deIjenige, der eine solche "Vereinigung unterstützt oder für sie wirbt ... mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft" wird. eBook.
Im Herbst 1986 verteilten Jugendliche in München Flugblätter und kleb ten Plakate, die zu einer Veranstaltung mit dem Thema "Zur Situation der politischen Gefangenen in der BRD" einluden. Plakate und Flugblätter trugen kein Impressum. Auf dieser Veranstaltung sollten Angehörige in haftierter Mitglieder der RAF über ihre Erfahrungen und die Situation in den Gefängnissen berichten. Ein städtischer Angestellter, dem eines die ser Flugblätter in einer Szenekneipe in die Hand gedrückt wurde, zeigte es am nächsten Tag seinem Vorgesetzten. Dieser rief die nächstgelegene Polizeidienststelle an. Das Flugblatt wanderte von dort an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weiter und hier vermutete man, daß in der an gekündigten Veranstaltung für eine terroristische Vereinigung geworben und diese Vereinigung durch die Veranstaltung unterstützt werden sollte. Es bestünde, so die Vermutung der Beamten im LKA nach Rücksprache mit dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe, der Verdacht einer Straftat nach Paragraph 129a Strafgesetzbuch.) Damit diese Straftat aufgeklärt und weiteres strafbares Handeln verhindert werde, wurde am Abend der Veranstaltung, Anfang November 1986, in dem Versammlungs lokal, dem Saal einer gutbürgerlichen bayerischen Gaststätte, den eine der Jugend 2 lichen angemietet hatte, eine KontrollsteIle errichtet. Nachdem das Pu blikum, etwa 120 Personen, im Saal versammelt war und die eigentliche Veranstaltung beginnen sollte, erschien ein Polizeibeamter in der Tür, Gegenstand dieser Regelung ist die "Bildung terroristischer Vereinigungen". In Ab satz III heißt es, daß deIjenige, der eine solche "Vereinigung unterstützt oder für sie wirbt ... mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft" wird. eBook.
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Mob Souveran - Diskurse uber die rechtliche Regulierung kollektiver Protestformen (1986)
DE NW EB DL
ISBN: 9783322951977 bzw. 3322951979, in Deutsch, VS Verlag Fur Sozialwissenschaften, neu, E-Book, elektronischer Download.
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Mob oder Souveran: Im Herbst 1986 verteilten Jugendliche in Munchen Flugblatter und kleb- ten Plakate, die zu einer Veranstaltung mit dem Thema "e Zur Situation der politischen Gefangenen in der BRD"e einluden. Plakate und Flugblatter trugen kein Impressum. Auf dieser Veranstaltung sollten Angehorige in- haftierter Mitglieder der RAF uber ihre Erfahrungen und die Situation in den Gefangnissen berichten. Ein stadtischer Angestellter, dem eines die- ser Flugblatter in einer Szenekneipe in die Hand gedruckt wurde, zeigte es am nachsten Tag seinem Vorgesetzten. Dieser rief die nachstgelegene Polizeidienststelle an. Das Flugblatt wanderte von dort an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weiter und hier vermutete man, da in der an- gekundigten Veranstaltung fur eine terroristische Vereinigung geworben und diese Vereinigung durch die Veranstaltung unterstutzt werden sollte. Es bestunde, so die Vermutung der Beamten im LKA nach Rucksprache mit dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe, der Verdacht einer Straftat nach Paragraph 129a Strafgesetzbuch.) Damit diese Straftat aufgeklart und weiteres strafbares Handeln verhindert werde, wurde am Abend der Veranstaltung, Anfang November 1986, in dem Versammlungs lokal, dem Saal einer gutburgerlichen bayerischen Gaststatte, den eine der Jugend- 2 lichen angemietet hatte, eine KontrollsteIle errichtet. Nachdem das Pu- blikum, etwa 120 Personen, im Saal versammelt war und die eigentliche Veranstaltung beginnen sollte, erschien ein Polizeibeamter in der Tur, Gegenstand dieser Regelung ist die "e Bildung terroristischer Vereinigungen"e . In Ab- satz III heit es, da deIjenige, der eine solche "e Vereinigung unterstutzt oder fur sie wirbt ... mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren bestraft"e wird. Ebook.
Mob oder Souveran: Im Herbst 1986 verteilten Jugendliche in Munchen Flugblatter und kleb- ten Plakate, die zu einer Veranstaltung mit dem Thema "e Zur Situation der politischen Gefangenen in der BRD"e einluden. Plakate und Flugblatter trugen kein Impressum. Auf dieser Veranstaltung sollten Angehorige in- haftierter Mitglieder der RAF uber ihre Erfahrungen und die Situation in den Gefangnissen berichten. Ein stadtischer Angestellter, dem eines die- ser Flugblatter in einer Szenekneipe in die Hand gedruckt wurde, zeigte es am nachsten Tag seinem Vorgesetzten. Dieser rief die nachstgelegene Polizeidienststelle an. Das Flugblatt wanderte von dort an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weiter und hier vermutete man, da in der an- gekundigten Veranstaltung fur eine terroristische Vereinigung geworben und diese Vereinigung durch die Veranstaltung unterstutzt werden sollte. Es bestunde, so die Vermutung der Beamten im LKA nach Rucksprache mit dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe, der Verdacht einer Straftat nach Paragraph 129a Strafgesetzbuch.) Damit diese Straftat aufgeklart und weiteres strafbares Handeln verhindert werde, wurde am Abend der Veranstaltung, Anfang November 1986, in dem Versammlungs lokal, dem Saal einer gutburgerlichen bayerischen Gaststatte, den eine der Jugend- 2 lichen angemietet hatte, eine KontrollsteIle errichtet. Nachdem das Pu- blikum, etwa 120 Personen, im Saal versammelt war und die eigentliche Veranstaltung beginnen sollte, erschien ein Polizeibeamter in der Tur, Gegenstand dieser Regelung ist die "e Bildung terroristischer Vereinigungen"e . In Ab- satz III heit es, da deIjenige, der eine solche "e Vereinigung unterstutzt oder fur sie wirbt ... mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren bestraft"e wird. Ebook.
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Mob Souverän
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ISBN: 9783322951977 bzw. 3322951979, in Deutsch, Springer Nature, neu, E-Book.
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