Pharmaceutical and Biological Considerations in 5-Aminolevulinic Acid: Chapter 4 from Advances in Photodynamic Therapy: Basic, Translational, and Clin
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9783832427047 - Norbert Lange: Entsorgung aus gentechnischen Anlagen in hygienischer Sicht am Beispiel des Landes Berlin
Norbert Lange

Entsorgung aus gentechnischen Anlagen in hygienischer Sicht am Beispiel des Landes Berlin (2000)

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ISBN: 9783832427047 bzw. 383242704X, vermutlich in Deutsch, Bedey Media GmbH, neu, E-Book.

Inhaltsangabe:Einleitung: Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (GenTG) am 1.7.1990 wurden in Deutschland bis zum 1.10.1993 von den zuständigen Landesbehörden 680 gentechnische Anlagen zugelassen. Zählt man die zur Zeit des Inkrafttretens des GenTG bereits bestehenden Genlabore, Technika und Produktionsanlagen zusammen, die nach einer ... Inhaltsangabe:Einleitung: Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (GenTG) am 1.7.1990 wurden in Deutschland bis zum 1.10.1993 von den zuständigen Landesbehörden 680 gentechnische Anlagen zugelassen. Zählt man die zur Zeit des Inkrafttretens des GenTG bereits bestehenden Genlabore, Technika und Produktionsanlagen zusammen, die nach einer Übergangsregelung ( 41 GenTG) keiner neuen Genehmigung bedurften, so existieren in der Bundesrepublik mehr als 1.800 genehmigte gentechnische Anlagen, in denen eine noch größere Anzahl gentechnischer Arbeiten stattfindet. Die Gentechnik, häufig auch als ¿Neue Biotechnologie¿ bezeichnet, unterscheidet sich von den Gebieten der Mikrobiologie, Zellbiologie oder Biotechnologie dadurch, dass im Gegensatz zu den genannten Wissenschaftsfeldern in der Gentechnik mit Organismen umgegangen wird oder Organismen erzeugt werden, deren genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie es unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht möglich ist. Diese Organismen werden als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bezeichnet. Die Begriffe ¿gentechnische Anlage¿ und ¿gentechnische Arbeit¿ sind durch das GenTG eng definiert. Von daher sind gentechnische Anlagen Einrichtungen, in denen gentechnische Arbeiten durchgeführt werden und in denen physikalische, chemische und biologische Sicherheitsvorkehrungen (im GenTG ¿Schranken¿ genannt) existieren, die den Kontakt der verwendeten Organismen mit Mensch und Umwelt begrenzen. Die Definition gentechnischer Arbeiten beinhaltet sowohl Erzeugung, Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Zerstörung als auch den innerbetrieblichen Transport und die Entsorgung gentechnisch veränderter Organismen. Parallel zur zunehmenden Anwendung der Gentechnik in Forschung, Entwicklung, industrieller Produktion, Landwirtschaft und Umweltschutz hat sich auch die Risikoforschung und Risiko-Bewertung dieser ¿Neuen Biotechnologie¿ entwickelt. GVO besitzen künstlich verändertes Erbgut. Als mögliche Gefahr der Gentechnik wird neben der direkten Entstehung von für Mensch und/oder Umwelt gefährlichen Organismen auch die unkontrollierte Übertragung genetischer Informationen der GVO auf andere Organismen gesehen, was so auf indirektem Weg zu unerwünschten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führen kann. Potentielle Risiken der Gentechnik werden daher vor allem bei Freisetzungsversuchen, d.h. dem gezielten Ausbringen von GVO in die Umwelt, gesehen. Aber auch bei der Verwendung von GVO in Laboren besteht ein Gefahrenpotential, besonders aufgrund der Tatsache, daß hier häufig mit Organismen umgegangen wird, die hinsichtlich der Gefährdung von Mensch und Umwelt ein höheres Risiko mit sich bringen. Erkannte Risiken, aber vor allem auch der Vorsorgegedanke, haben zu Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit GVO geführt, die sich am Risikopotential der benutzten Organismen hinsichtlich Mensch und Umwelt orientieren. Daraus hat sich ein vierstufiges Sicherheitskonzept entwickelt, dass für alle Bereiche gentechnischer Anwendungen gilt, so auch für Anlagen zu Forschungszwecken. In dieser Sicherheitskonzeption ist auch die Entsorgung von Abfällen und Abwässern sowie die Behandlung der Abluft aus gentechnischen Arbeiten berücksichtigt - es existieren allgemeine und spezielle gesetzliche Vorschriften. Behörden sind überwachend tätig. Problemstellung: Obwohl in der Bundesrepublik seit fast 20 Jahren auf dem Gebiet der Gentechnik geforscht und gearbeitet wird, gibt es bisher noch keine nationale oder regionale Bestandsaufnahme der Entsorgung von Abfällen und Abwässern aus diesem Bereich. Lediglich zu Abwässern aus gentechnischen Anlagen existiert eine lokale Studie (TAP, 91). Wenn auch gesetzliche Vorschriften für die Entsorgung von Abfällen und Abwässern existieren, so sind dennoch einige Fragen offen: *Welche Arten und Mengen von Abfällen und Abwässern fallen in gentechnischen Anlagen an? *Was wird alles durch den Begriff der gentechnischen Abfälle erfaßt? Gehören dazu z.B. auch Luftfilter aus Sicherheitswerkbänken? Wie werden diese entsorgt? *Gibt es bestimmte ¿Problem¿-Abfälle oder -Abwässer hinsichtlich der Entsorgung? *Welche Erfahrungen und Probleme gibt es mit der praktischen Umsetzung, 27.09.2000, PDF.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (GenTG) am 1.7.1990 wurden in Deutschland bis zum 1.10.1993 von den zuständigen Landesbehörden 680 gentechnische Anlagen zugelassen. Zählt man die zur Zeit des Inkrafttretens des GenTG bereits bestehenden Genlabore, Technika und Produktionsanlagen zusammen, die nach einer ... Inhaltsangabe:Einleitung: Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (GenTG) am 1.7.1990 wurden in Deutschland bis zum 1.10.1993 von den zuständigen Landesbehörden 680 gentechnische Anlagen zugelassen. Zählt man die zur Zeit des Inkrafttretens des GenTG bereits bestehenden Genlabore, Technika und Produktionsanlagen zusammen, die nach einer Übergangsregelung ( 41 GenTG) keiner neuen Genehmigung bedurften, so existieren in der Bundesrepublik mehr als 1.800 genehmigte gentechnische Anlagen, in denen eine noch grössere Anzahl gentechnischer Arbeiten stattfindet. Die Gentechnik, häufig auch als ¿Neue Biotechnologie¿ bezeichnet, unterscheidet sich von den Gebieten der Mikrobiologie, Zellbiologie oder Biotechnologie dadurch, dass im Gegensatz zu den genannten Wissenschaftsfeldern in der Gentechnik mit Organismen umgegangen wird oder Organismen erzeugt werden, deren genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie es unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht möglich ist. Diese Organismen werden als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bezeichnet. Die Begriffe ¿gentechnische Anlage¿ und ¿gentechnische Arbeit¿ sind durch das GenTG eng definiert. Von daher sind gentechnische Anlagen Einrichtungen, in denen gentechnische Arbeiten durchgeführt werden und in denen physikalische, chemische und biologische Sicherheitsvorkehrungen (im GenTG ¿Schranken¿ genannt) existieren, die den Kontakt der verwendeten Organismen mit Mensch und Umwelt begrenzen. Die Definition gentechnischer Arbeiten beinhaltet sowohl Erzeugung, Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Zerstörung als auch den innerbetrieblichen Transport und die Entsorgung gentechnisch veränderter Organismen. Parallel zur zunehmenden Anwendung der Gentechnik in Forschung, Entwicklung, industrieller Produktion, Landwirtschaft und Umweltschutz hat sich auch die Risikoforschung und Risiko-Bewertung dieser ¿Neuen Biotechnologie¿ entwickelt. GVO besitzen künstlich verändertes Erbgut. Als mögliche Gefahr der Gentechnik wird neben der direkten Entstehung von für Mensch und/oder Umwelt gefährlichen Organismen auch die unkontrollierte Übertragung genetischer Informationen der GVO auf andere Organismen gesehen, was so auf indirektem Weg zu unerwünschten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führen kann. Potentielle Risiken der Gentechnik werden daher vor allem bei Freisetzungsversuchen, d.h. dem gezielten Ausbringen von GVO in die Umwelt, gesehen. Aber auch bei der Verwendung von GVO in Laboren besteht ein Gefahrenpotential, besonders aufgrund der Tatsache, dass hier häufig mit Organismen umgegangen wird, die hinsichtlich der Gefährdung von Mensch und Umwelt ein höheres Risiko mit sich bringen. Erkannte Risiken, aber vor allem auch der Vorsorgegedanke, haben zu Sicherheitsmassnahmen im Umgang mit GVO geführt, die sich am Risikopotential der benutzten Organismen hinsichtlich Mensch und Umwelt orientieren. Daraus hat sich ein vierstufiges Sicherheitskonzept entwickelt, dass für alle Bereiche gentechnischer Anwendungen gilt, so auch für Anlagen zu Forschungszwecken. In dieser Sicherheitskonzeption ist auch die Entsorgung von Abfällen und Abwässern sowie die Behandlung der Abluft aus gentechnischen Arbeiten berücksichtigt - es existieren allgemeine und spezielle gesetzliche Vorschriften. Behörden sind überwachend tätig. Problemstellung: Obwohl in der Bundesrepublik seit fast 20 Jahren auf dem Gebiet der Gentechnik geforscht und gearbeitet wird, gibt es bisher noch keine nationale oder regionale Bestandsaufnahme der Entsorgung von Abfällen und Abwässern aus diesem Bereich. Lediglich zu Abwässern aus gentechnischen Anlagen existiert eine lokale Studie (TAP, 91). Wenn auch gesetzliche Vorschriften für die Entsorgung von Abfällen und Abwässern existieren, so sind dennoch einige Fragen offen: *Welche Arten und Mengen von Abfällen und Abwässern fallen in gentechnischen Anlagen an? *Was wird alles durch den Begriff der gentechnischen Abfälle erfasst? Gehören dazu z.B. auch Luftfilter aus Sicherheitswerkbänken? Wie werden diese entsorgt? *Gibt es bestimmte ¿Problem¿-Abfälle oder -Abwässer hinsichtlich der Entsorgung? *Welche Erfahrungen und Probleme gibt es mit der praktischen Umsetzung, PDF, 27.09.2000.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (GenTG) am 1.7.1990 wurden in Deutschland bis zum 1.10.1993 von den zuständigen Landesbehörden 680 gentechnische Anlagen zugelassen. Zählt man die zur Zeit des Inkrafttretens des GenTG bereits bestehenden Genlabore, Technika und Produktionsanlagen zusammen, die nach einer ... Inhaltsangabe:Einleitung: Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (GenTG) am 1.7.1990 wurden in Deutschland bis zum 1.10.1993 von den zuständigen Landesbehörden 680 gentechnische Anlagen zugelassen. Zählt man die zur Zeit des Inkrafttretens des GenTG bereits bestehenden Genlabore, Technika und Produktionsanlagen zusammen, die nach einer Übergangsregelung ( 41 GenTG) keiner neuen Genehmigung bedurften, so existieren in der Bundesrepublik mehr als 1.800 genehmigte gentechnische Anlagen, in denen eine noch größere Anzahl gentechnischer Arbeiten stattfindet. Die Gentechnik, häufig auch als Neue Biotechnologie bezeichnet, unterscheidet sich von den Gebieten der Mikrobiologie, Zellbiologie oder Biotechnologie dadurch, dass im Gegensatz zu den genannten Wissenschaftsfeldern in der Gentechnik mit Organismen umgegangen wird oder Organismen erzeugt werden, deren genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie es unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht möglich ist. Diese Organismen werden als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bezeichnet. Die Begriffe gentechnische Anlage und gentechnische Arbeit sind durch das GenTG eng definiert. Von daher sind gentechnische Anlagen Einrichtungen, in denen gentechnische Arbeiten durchgeführt werden und in denen physikalische, chemische und biologische Sicherheitsvorkehrungen (im GenTG Schranken genannt) existieren, die den Kontakt der verwendeten Organismen mit Mensch und Umwelt begrenzen. Die Definition gentechnischer Arbeiten beinhaltet sowohl Erzeugung, Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Zerstörung als auch den innerbetrieblichen Transport und die Entsorgung gentechnisch veränderter Organismen. Parallel zur zunehmenden Anwendung der Gentechnik in Forschung, Entwicklung, industrieller Produktion, Landwirtschaft und Umweltschutz hat sich auch die Risikoforschung und Risiko-Bewertung dieser Neuen Biotechnologie entwickelt. GVO besitzen künstlich verändertes Erbgut. Als mögliche Gefahr der Gentechnik wird neben der direkten Entstehung von für Mensch und/oder Umwelt gefährlichen Organismen auch die unkontrollierte Übertragung genetischer Informationen der GVO auf andere Organismen gesehen, was so auf indirektem Weg zu unerwünschten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führen kann. Potentielle Risiken der Gentechnik werden daher vor allem bei Freisetzungsversuchen, d.h. dem gezielten Ausbringen von GVO in die Umwelt, gesehen. Aber auch bei der [], 27.09.2000, PDF.
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