Deutsches Rechtswörterbuch - 8 Angebote vergleichen

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9783740009915 - Deutsches Rechtswörterbuch

Deutsches Rechtswörterbuch (1854)

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ISBN: 9783740009915 bzw. 3740009918, in Deutsch, J.B. Metzler, Part of Springer Nature - Springer-Verlag GmbH, neu.

Was hat Liebe mit Recht zu tun? Was ist ein Sackmann? Wozu diente ein Reibnagel? Diese und tausende andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch. Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit über das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen , wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von Anfang an interdisziplinär aufgestellt. Der Gründungs, 26.5 x 20.0 x 1.7 cm, Buch.
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9783740009915 - Deutsches Rechtswörterbuch
Symbolbild

Deutsches Rechtswörterbuch (2007)

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ISBN: 9783740009915 bzw. 3740009918, Band: 11, in Deutsch, J.B. Metzler, Part of Springer Nature - Springer-Verlag GmbH, Taschenbuch, neu.

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Was hat Liebe mit Recht zu tun? Was ist ein Sackmann? Wozu diente ein Reibnagel? Diese und tausende andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch. Das „Deutsche Rechtswörterbuch“ (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch – weit über das enge Korsett seines Namens hinaus – die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv „nackt“ behandelt – aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff „Deutsch“ wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst „die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen“, wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von Anfang an interdisziplinär aufgestellt. Der Gründungskommission gehörten neben bedeutenden Rechtshistorikern wie Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, und Otto von Gierke auch der Historiker Ernst Dümmler und der Sprachhistoriker Karl Weinhold an. Der Rechtsgelehrte Richard Schröder übernahm die organisatorische Leitung des Wörterbuchs, sein Nachfolger war Eberhard Freiherr von Künssberg. Heute wird das Wörterbuch von Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen in einer Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften erstellt. Geleitet wurde die Forschungsstelle bis Herbst 2007 von Dr. Heino Speer, sein Nachfolger ist der Rechtshistoriker Dr. Andreas Deutsch. 75 Jahre nach Erscheinen des 1. Bandes ist nun der 11. Band des Jahrhundertwerks fertig gestellt. Die bearbeitete Strecke – nicht weniger als 85.000 Wortartikel – reicht von A bis in das S hinein. Weitere fünf Bände sollen folgen, so dass das Gesamtwerk insgesamt 120.000 Wortartikel umfassen wird. In den letzten Jahren konnte die Bearbeitungsgeschwindigkeit erheblich beschleunigt werden. Ungefähr alle zwölf Monate erscheint eine Doppellieferung mit 320 Spalten. Ein Band setzt sich aus fünf Doppellieferungen zusammen, benötigt also etwa fünf Jahre Bearbeitungs- und Publikationszeit. Das DRW ist neben dem „Deutschen Wörterbuch“ der Brüder Grimm die umfassendste lexikographische Darstellung deutscher Wortgeschichte. Taschenbuch, 21.03.2003.
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9783740009915 - Deutsches Rechtswörterbuch
Symbolbild

Deutsches Rechtswörterbuch (2007)

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Was hat Liebe mit Recht zu tun? Was ist ein Sackmann? Wozu diente ein Reibnagel? Diese und tausende andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch. Das „Deutsche Rechtswörterbuch“ (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch – weit über das enge Korsett seines Namens hinaus – die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv „nackt“ behandelt – aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff „Deutsch“ wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst „die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen“, wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von Anfang an interdisziplinär aufgestellt. Der Gründungskommission gehörten neben bedeutenden Rechtshistorikern wie Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, und Otto von Gierke auch der Historiker Ernst Dümmler und der Sprachhistoriker Karl Weinhold an. Der Rechtsgelehrte Richard Schröder übernahm die organisatorische Leitung des Wörterbuchs, sein Nachfolger war Eberhard Freiherr von Künßberg. Heute wird das Wörterbuch von Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen in einer Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften erstellt. Geleitet wurde die Forschungsstelle bis Herbst 2007 von Dr. Heino Speer, sein Nachfolger ist der Rechtshistoriker Dr. Andreas Deutsch. 75 Jahre nach Erscheinen des 1. Bandes ist nun der 11. Band des Jahrhundertwerks fertig gestellt. Die bearbeitete Strecke – nicht weniger als 85.000 Wortartikel – reicht von A bis in das S hinein. Weitere fünf Bände sollen folgen, so dass das Gesamtwerk insgesamt 120.000 Wortartikel umfassen wird. In den letzten Jahren konnte die Bearbeitungsgeschwindigkeit erheblich beschleunigt werden. Ungefähr alle zwölf Monate erscheint eine Doppellieferung mit 320 Spalten. Ein Band setzt sich aus fünf Doppellieferungen zusammen, benötigt also etwa fünf Jahre Bearbeitungs- und Publikationszeit. Das DRW ist neben dem „Deutschen Wörterbuch“ der Brüder Grimm die umfassendste lexikographische Darstellung deutscher Wortgeschichte. Taschenbuch, 21.03.2003.
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9783740009915 - Heino Speer; Sybille Petzold; Ulrike Rühl; Eva-Maria Lill; Ingrid Lemberg; Ulrich Kronauer; Christina Kimmel: Deutsches Rechtswörterbuch
Symbolbild
Heino Speer; Sybille Petzold; Ulrike Rühl; Eva-Maria Lill; Ingrid Lemberg; Ulrich Kronauer; Christina Kimmel

Deutsches Rechtswörterbuch (1854)

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Was hat Liebe mit Recht zu tun? Was ist ein Sackmann? Wozu diente ein Reibnagel? Diese und tausende andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch. Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit über das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen , wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von Anfang an interdisziplinär aufgestellt. Der Gründungs, Soft cover.
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9783740009915 - Sybille Petzold; Ulrike Rühl; Eva-Maria Lill; Ingrid Lemberg; Ulrich Kronauer: Deutsches Rechtswörterbuch 11. Band Heft 1/2
Symbolbild
Sybille Petzold; Ulrike Rühl; Eva-Maria Lill; Ingrid Lemberg; Ulrich Kronauer

Deutsches Rechtswörterbuch 11. Band Heft 1/2 (2003)

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ISBN: 9783740009915 bzw. 3740009918, Band: 11, in Deutsch, Boehlaus Herrmann Nachf. Taschenbuch, neu.

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Die Lektüre des Deutschen Rechtswörterbuches (DRW) kommt einer Entdeckungsreise in häufig unbekannte Bereiche der deutschen und westgermanischen Rechts-, Sprach- und Kulturgeschichte gleich. Denn die Geschichte der Wortbedeutungen wird mit einer Fülle von Quellenfunden aus den verschiedenen Jahrhunderten belegt. Begriffe wie ´Neidbau´ oder ´Obsentropf´, ´Birngericht´ oder ´Mundraub´ bekamen im Gebrauch der Rechtssprache ihre besondere Note Was hat Liebe mit Recht zu tun? Was ist ein Sackmann? Wozu diente ein Reibnagel? Diese und tausende andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch. Das „Deutsche Rechtswörterbuch“ (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch – weit über das enge Korsett seines Namens hinaus – die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv „nackt“ behandelt – aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff „Deutsch“ wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst „die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen“; wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von Anfang an interdisziplinär aufgestellt. Der Gründungskommission gehörten neben bedeutenden Rechtshistorikern wie Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, und Otto von Gierke auch der Historiker Ernst Dümmler und der Sprachhistoriker Karl Weinhold an. Der Rechtsgelehrte Richard Schröder übernahm die organisatorische Leitung des Wörterbuchs, sein Nachfolger war Eberhard Freiherr von Künßberg. Heute wird das Wörterbuch von Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen in einer Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften erstellt. Geleitet wurde die Forschungsstelle bis Herbst 2007 von Dr. Heino Speer, sein Nachfolger ist der Rechtshistoriker Dr. Andreas Deutsch. 75 Jahre nach Erscheinen des 1. Bandes ist nun der 11. Band des Jahrhundertwerks fertig gestellt. Die bearbeitete Strecke – nicht weniger als 85.000 Wortartikel – reicht von A bis in das S hinein. Weitere fünf Bände sollen folgen, so dass das Gesamtwerk insgesamt 120.000 Wortartikel umfassen wird. In den letzten Jahren konnte die Bearbeitungsgeschwindigkeit erheblich beschleunigt werden. Ungefähr alle zwölf Monate erscheint eine Doppellieferung mit 320 Spalten. Ein Band setzt sich aus fünf Doppellieferungen zusammen, benötigt also etwa fünf Jahre Bearbeitungs- und Publikationszeit. Das DRW ist neben dem „Deutschen Wörterbuch“ der Brüder Grimm die umfassendste lexikographische Darstellung deutscher Wortgeschichte. 21.03.2003, Taschenbuch.
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9783740009915 - Sybille Petzold; Ulrike Rühl; Eva-Maria Lill; Ingrid Lemberg; Ulrich Kronauer: Deutsches Rechtswörterbuch 11. Band Heft 1/2
Symbolbild
Sybille Petzold; Ulrike Rühl; Eva-Maria Lill; Ingrid Lemberg; Ulrich Kronauer

Deutsches Rechtswörterbuch 11. Band Heft 1/2 (2003)

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ISBN: 9783740009915 bzw. 3740009918, Bände: 11, 12, vermutlich in Deutsch, Boehlaus Herrmann Nachf. Taschenbuch, neu.

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Die Lektüre des Deutschen Rechtswörterbuches (DRW) kommt einer Entdeckungsreise in häufig unbekannte Bereiche der deutschen und westgermanischen Rechts-, Sprach- und Kulturgeschichte gleich. Denn die Geschichte der Wortbedeutungen wird mit einer Fülle von Quellenfunden aus den verschiedenen Jahrhunderten belegt. Begriffe wie ´Neidbau´ oder ´Obsentropf´, ´Birngericht´ oder ´Mundraub´ bekamen im Gebrauch der Rechtssprache ihre besondere Note, Was hat Liebe mit Recht zu tun? Was ist ein Sackmann? Wozu diente ein Reibnagel? Diese und tausende andere Fragen beantwortet das Deutsche Rechtswörterbuch. Das „Deutsche Rechtswörterbuch“ (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch – weit über das enge Korsett seines Namens hinaus – die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv „nackt“ behandelt – aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff „Deutsch“ wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst „die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen“; wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von Anfang an interdisziplinär aufgestellt. Der Gründungskommission gehörten neben bedeutenden Rechtshistorikern wie Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, und Otto von Gierke auch der Historiker Ernst Dümmler und der Sprachhistoriker Karl Weinhold an. Der Rechtsgelehrte Richard Schröder übernahm die organisatorische Leitung des Wörterbuchs, sein Nachfolger war Eberhard Freiherr von Künssberg. Heute wird das Wörterbuch von Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen in einer Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften erstellt. Geleitet wurde die Forschungsstelle bis Herbst 2007 von Dr. Heino Speer, sein Nachfolger ist der Rechtshistoriker Dr. Andreas Deutsch. 75 Jahre nach Erscheinen des 1. Bandes ist nun der 11. Band des Jahrhundertwerks fertig gestellt. Die bearbeitete Strecke – nicht weniger als 85.000 Wortartikel – reicht von A bis in das S hinein. Weitere fünf Bände sollen folgen, so dass das Gesamtwerk insgesamt 120.000 Wortartikel umfassen wird. In den letzten Jahren konnte die Bearbeitungsgeschwindigkeit erheblich beschleunigt werden. Ungefähr alle zwölf Monate erscheint eine Doppellieferung mit 320 Spalten. Ein Band setzt sich aus fünf Doppellieferungen zusammen, benötigt also etwa fünf Jahre Bearbeitungs- und Publikationszeit. Das DRW ist neben dem „Deutschen Wörterbuch“ der Brüder Grimm die umfassendste lexikographische Darstellung deutscher Wortgeschichte. Taschenbuch, 21.03.2003.
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9783740009915 - DEUTSCHES RECHTSWöRTERBUCH. WöRTERBUCH DER äLTEREN DEUTSCHEN RECHTSSPRACHE.BAND XI, HEFT 1/2 €" RAT€"RECHTSBESITZER -: Rat-Rechtsbesitzer
Symbolbild
DEUTSCHES RECHTSWöRTERBUCH. WöRTERBUCH DER äLTEREN DEUTSCHEN RECHTSSPRACHE.BAND XI, HEFT 1/2 €" RAT€"RECHTSBESITZER -

Rat-Rechtsbesitzer (2003)

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ISBN: 9783740009915 bzw. 3740009918, Bände: 11, 12, in Deutsch, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger Weimar, Taschenbuch, neu.

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Von Händler/Antiquariat, Herb Tandree Philosophy Books [17426], Stroud, GLOS, United Kingdom.
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9783740009915 - Heino Speer; Sybille Petzold; Ulrike Rühl; Eva-Maria Lill; Ingrid Lemberg; Ulrich Kronauer; Christina Kimmel: Deutsches Rechtswörterbuch
Symbolbild
Heino Speer; Sybille Petzold; Ulrike Rühl; Eva-Maria Lill; Ingrid Lemberg; Ulrich Kronauer; Christina Kimmel

Deutsches Rechtswörterbuch

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ISBN: 9783740009915 bzw. 3740009918, in Deutsch, Springer Nature, neu.

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