Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit nutzen - Den Beruf flexibel gestalten
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Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit nutzen - Den Beruf flexibel gestalten (2019)

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Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit nutzen –&nbsp,Den Beruf flexibel gestalten Teilzeit für Eltern – flexibel Arbeiten mit Familie Das Berufsleben flexibler zu gestalten ist für viel Arbeitnehmer mit und ohne Kinder immer wichtiger geworden, und das nicht bloß, weil sie Familie haben, für die sie sich Zeit nehmen wollen. Manchmal gibt es konkrete Verpflichtungen, wie die Pflege eines Angehörigen, die Arbeitnehmer in die Teilzeitarbeit drängen. Wie Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugen können, die Wochenstunden zu verringern und Ihrem Wunsch nach Teilzeit zu entsprechen, lesen Sie in diesem Ratgeber.&nbsp, Wie Eltern mit Teilzeit den Beruf flexibel gestalten Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber Ihrem Wunsch bzw. dem Antrag nach Teilzeit zwar nicht immer zustimmen. Unter gewissen Voraussetzungen hat jedoch jeder Angestellte das Recht, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Das wird seit 2001 im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.Wenn Sie Ihre Arbeitszeit verkürzen möchten, um sich stärker Ihren Kindern oder Ihren pflegebedürftigen Eltern widmen zu können oder um vor Ihrem Ruhestand langsam etwas kürzer zu treten, können Sie auf zunehmend mehr gesetzliche Ansprüche pochen.Das jüngste Gesetz hierzu ist das zur Brückenteilzeit, das seit dem 1.1.2019 gilt. Aber auch Elternzeit und Pflegezeit sind gute Instrumente, die einem Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, um in Teilzeit arbeiten zu können.Wir geben Ihnen einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten der Elternteilzeit, damit Sie Ihre beruflichen und privaten Pflichten optimal in Einklang bringen können. Wir sagen Ihnen konkret, welche Rechtsansprüche Sie haben, und geben Ihnen praktische Hinweise, wie Sie diese am besten umsetzen. Außerdem lesen Sie bei uns, wie sich Ihr geringerer Verdienst auf Ihre Steuer auswirkt und welche Vorteile Sie davon haben können.&nbsp, Elternzeit und Familienzeit richtig nutzen Mit dem Tag, an dem Sie Eltern werden, steht Ihnen Elternzeit zu. Aber auch die Elternzeit, wie auch das Elterngeld, müssen Sie beantragen. Wie lange steht Ihnen Elternzeit zu und für welchen Zeitraum wollen Sie Elternzeit beantragen? Sollten Sie gemeinschaftlich Ihre Elternzeit in Anspruch nehmen oder zeitversetzt? Welche Regelungen sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber treffen, um nach der Elternzeit wieder voll in den Job einsteigen zu können? Wie viele Stunden dürfen Sie während der Elternzeit arbeiten und können trotzdem noch Elterngeld beziehen?Wollen Sie unabhängig von der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, dann können Sie unter Umständen auch Familienteilzeit beantragen. Auf welche Branchen und Tarifverträge die Bestimmungen der Familienteilzeit zutreffen, wie sie beantragt wird und wie lange sie genutzt werden kann, lesen Sie in unserem Ratgeber. Was müssen Sie für Ihre Steuern in der Elternzeit beachten? Ihr Altersteilzeitlohn wird normal versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Begünstigt sind aber die Aufstockungsleistungen Ihres Arbeitgebers. Beim Vergleich Ihres Nettogehalts bei Altersteilzeit und bei Vollzeit sollten Sie Folgendes beachten: Der Aufstockungsbetrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Daraus resultiert eine höhere Besteuerung Ihrer übrigen Einkünfte. Diese steuerliche Mehrbelastung wird nicht bereits bei den monatlichen Lohnabrechnungen berücksichtigt, sondern erst in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres. Deshalb kann es dann zu einer Steuernachzahlung kommen.Wegen dieser sogenannten Schattenbesteuerung wird letztlich das Einkommen bei Altersteilzeit höher besteuert. Ein Anspruch auf Erstattung dieser steuerlichen Mehrbelastung durch den Arbeitgeber besteht nicht, es sei denn, der Arbeitgeber verpflichtet sich vertraglich hierzu.Die steuerfreien Zusatzbeiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und sind nicht als Sonderausgaben absetzbar. Sie werden deshalb nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und spielen auch bei Ihrer Steuererklärung keine Rolle. Wer hat Anspruch auf Brückenteilzeit? Bisher hatten nur Mütter und Väter, die sich in ihrer Elternzeit für eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit entschieden hatten, und pflegende Arbeitnehmer nach dem Ende der Eltern- bzw. Pflegezeit einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr zu einer Beschäftigung mit der vorherigen Arbeitszeit. Für andere Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit verkürzten, war dagegen die Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit (bzw. zur Vollzeit) nicht garantiert. Das soll sich durch die neue »Brückenteilzeit« ändern. Arbeitnehmer haben danach das Recht, für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Nach Ablauf dieser – vorab festzulegenden Frist – kehren sie wieder zur vorherigen Arbeitszeit, nicht unbedingt jedoch in die frühere Tätigkeit zurück. Brückenteilzeit und Sabbatical richtig nutzen Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht, Ihren Vollzeit-Job auf Teilzeit herunter zu fahren. Sei es, dass Sie weniger Stunden pro Woche arbeiten wollen oder sich mit einer reduzierten Stundenzahl einen freien Tag in der Woche verschaffen wollen.In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um Brückenteilzeit zu nutzen. Wie lange sind Sie im Unternehmen angestellt, wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen, in dem Sie angestellt sind, und wie beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Brückenteilzeit am besten? Hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihren Antrag abzulehnen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Wie lange kann man Brückenteilzeit nutzen? Kann man einmal beantragte Brückenteilzeit auch verlängern?Andere Bestimmungen gelten dagegen, wenn Sie ein „Sabbatical“ oder „Sabbat-Jahr“, also eine längere komplette Auszeit, nutzen wollen. Gibt es gesetzliche Regelungen oder sind Sie auf den guten Willen Ihres Arbeitgebers angewiesen? Wie beantragen Sie eine Freistellung? Gibt es Möglichkeiten, die Ausgaben während dieser Zeit von der Steuer abzusetzen? Wie gelingt Ihnen eine erfolgreiche Rückkehr in den Job, und welche Regelungen sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber vor Ihrem Sabbat-Jahr treffen?Alle diese Fragen werden in unserem Ratgeber „Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit nutzen – Den Beruf flexibel gestalten“ ausführlich beantwortet.&nbsp, Wie können Sie das Sabbatical steuerlich geltend machen? Im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle, sogenannten Sabbatjahrmodelle, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ein Jahr von der Arbeit freigestellt zu werden. Das Gehalt wird in der Arbeitsphase gekürzt, dafür aber in der Freizeitphase weitergezahlt.Steuerlich gilt: Weder die Vereinbarung noch die Gutschrift auf dem Zeitwertkonto führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Steuer fällt erst dann an, wenn das angesammelte Guthaben an Sie ausgezahlt wird. Steuerlich ist das für Sie von Vorteil, wenn die Auszahlung in ein Jahr mit geringeren Einkünften und deshalb niedrigerem Steuersatz fällt&nbsp, Pflegezeiten richtig nutzen Sind Sie in der Situation, einen nahen Angehörigen bei sich zu Hause pflegen zu müssen, dann hat Ihnen der Gesetzgeber eine Teilzeitmöglichkeit genau für diesen speziellen Fall geschaffen. Es gibt jedoch essentielle Unterschiede zwischen Familienpflegezeit und Pflegezeit. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, was der Unterschied zwischen Familienpflegezeit und Pflegezeit ist, welche der gesetzlichen Optionen in Ihrer Situation die passendere ist und welche Vor- und Nachteile beide Modelle in Bezug auf Ihr Arbeitsverhältnis und Ihre Besteuerung haben.&nbsp, Was ist Familienpflegezeit? Was ist Pflegezeit? Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt es beim bisherigen Nebeneinander von Familienpflegezeit und Pflegezeit – was wenig verständlich ist, da zwischen beiden Instrumenten nur noch geringe Unterschiede bestehen. Der wichtigste Unterschied: Bei der Pflegezeit haben Arbeitnehmer die freie Wahl zwischen Auszeit und Teilzeit, während es bei der Familienpflegezeit nur das Teilzeitmodell (mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche) gibt.Was die Sache noch unübersichtlicher macht: Für Pflegezeit und Familienpflegezeit gelten künftig unterschiedliche Ankündigungsfristen gegenüber dem Arbeitgeber (siehe Tabelle). Schließlich gilt: Familienpflegezeit und Pflegezeit können zusammen höchstens 24 Monate dauern.&nbsp, Altersteilzeit und Flexi-Rente richtig nutzen Wahrscheinlich haben auch Sie schon mal von der Altersteilzeit gehört oder von der Flexi-Rente? Aber was verbirgt sich jeweils hinter den in der politischen Debatte so oft gefallenen Begriffen und können Sie als Arbeitnehmer diese Modelle nutzen? Mit welchem Modell haben Sie am meisten Gestaltungsmöglichkeiten? Passt eher die Altersteilzeit zu Ihrem Lebensentwurf oder sind Sie eher ein Typ für die Flexi-Rente? In unserem Ratgeber beantworten wir die Fragen, die wir im Folgenden angeschnitten haben.&nbsp, Was ist Altersteilzeit? Bei der Altersteilzeit, deren staatliche Förderung zwar teilweise ausgelaufen ist, die aber dennoch vor allem durch tarifliche Regelungen weiterhin existiert, handelt es sich überwiegend um eine »unechte Arbeitszeitverkürzung«. Denn die Betroffenen arbeiten überwiegend im Rahmen eines sogenannten Blockmodells die Hälfte des Zeitraums der vereinbarten Altersteilzeit mit unveränderter Arbeitszeit weiter und sind in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums bei unverändertem Lohn bereits faktisch aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Rechnerisch ergibt sich dadurch eine Arbeitszeitverkürzung um 50 %. Doch auch andere, nämlich »echte« Teilzeitvarianten sind im Rahmen der Altersteilzeit möglich und werden künftig möglicherweise wichtiger werden.Wichtig ist es dabei, auf die weiterhin bestehenden Regelungen zur Förderung der Altersteilzeit hinzuweisen: So ist der Betrag, um den der Arbeitgeber den Arbeitslohn der Altersteilzeiter aufstockt, weiterhin sozialversicherungs- und steuerfrei. Er unterliegt bei der Steuer jedoch – ähnlich wie das Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld I – dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dieser führt dazu, dass an sich steuerfreie Entgeltersatzleistungen bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden, der für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte maßgebend ist. Durch den erhöhten Steuersatz kommt es vielfach zu einer Steuernachforderung durch das Finanzamt.&nbsp, Was ist Flexi-Rente? Die neuen Rentenregeln, die den Übergang von Arbeit in die Rente flexibler machen und ein Weiterarbeiten nach Erreichen des regulären Rentenalters attraktiver machen sollen, wurden im Rahmen des »Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand« verabschiedet.Unser Überblick beginnt mit Tipps für die Gruppe der Arbeitnehmer im Alter von 50 plus. Viele von ihnen möchten trotz aller Maßnahmen, die der Gesetzgeber in den letzten 15 Jahren gegen die Frühverrentung ergriffen hat, nach wie vor deutlich vor dem 65. und erst recht vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen. Wenn das für Sie zutrifft, können Sie sich zwar für einen früheren Renteneintritt entscheiden, doch Sie müssen beträchtliche Renteneinbußen hinnehmen. Im ersten Teil dieses Kapitels erfahren Sie, wie Sie diese Einbußen zumindest in Grenzen halten können. Das Stichwort heißt dabei: Rückkauf von Rentenabschlägen.Der zweite Teil unseres Überblicks betrifft Frührentner. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, dann sind für Sie folgende Neuregelungen besonders wichtig:Zum einen gelten seit dem 1.7.2017 neue Regeln zur Kombination von Arbeit und Rente. Diese wurden vom Bundesarbeitsministerium unter der Überschrift »Neue Hinzuverdienstregeln« kommuniziert.Zum anderen haben Sie als Nutzer einer vorgezogenen Altersrente schon seit Anfang 2017 neue Möglichkeiten, Ihre Rente zu erhöhen – entweder, indem Sie freiwillige Beiträge zahlen oder indem Sie durch eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weitere Rentenansprüche aufbauen.Der dritte Teil unseres Überblicks betrifft diejenigen, die bereits das reguläre Rentenalter erreicht haben. Soweit Sie zu dieser Gruppe gehören und bereits eine Altersrente beziehen, haben Sie nun neue Möglichkeiten, Ihre Altersrente nochmals zu erhöhen. Dafür müssen Sie allerdings eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben.
Kategorie: Bücher & Hörbücher Bücher & Hörbücher / Bücher / Sachbücher / Sonstige Sachbücher
Daten vom 19.12.2021 19:07h
Zuerst gefunden: 19.12.2021 19:07:29
Zuletzt gefunden: 19.12.2021 19:07:29
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