Kriminalregister der Stadt Dresden - Band 2: 1556-1580
4 Angebote vergleichen
Bester Preis: € 55,00 (vom 01.12.2018)1
Symbolbild
Kriminalregister der Stadt Dresden (2018)
DE NW
ISBN: 9783960232186 bzw. 3960232187, in Deutsch, Leipziger Universitätsvlg Nov 2018, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei.
Von Händler/Antiquariat, Rhein-Team Lörrach Ivano Narducci e.K. [57451429], Lörrach, Germany.
Neuware - Schon in der Frühzeit der Stadt Dresden im 13. Jahrhundert machten sich Ansprüche führender Bewohner auf Beteiligung an der städtischen Gerichtsbarkeit bemerkbar. Diese lag grundsätzlich bei den wettinischen Stadtherren, die erst im Jahr 1412 der Dresdner Bürgerschaft die niedere Gerichtsbarkeit für eine bestimmte Zeit verpfändeten. Gleichwohl tauchen in den Quellen bereits in den 1280er Jahren bürgerliche 'iurati' (Schöffen) auf, die in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten gehört werden sollten. Anders als heute waren Rechtsprechung und Verwaltung nicht präzise getrennt, sondern lagen im Gegenteil im Machtbereich des Stadtherrn und der bürgerlichen Eliten, denen der Stadtherr Mitsprache zugestand.Zur Dokumentation der Strafgerichtsbarkeit haben sich im Stadtarchiv zwei umfangreiche Bücher erhalten, die als Kriminalregister bezeichnet wurden. Der hier vorgelegte zweite Band aus den Jahren 1556 bis 1580 schließt sich seinem Vorgänger-Band aus den Jahren 1517-1562 an und beendet die Serie der Dresdner Kriminalregister. Die Edition der beiden Dresdner Kriminalregister vermittelt tiefe Einblicke in den Alltag und das Denken einfacher Menschen des 16. Jahrhunderts, in Rechtsauffassungen und soziale Hierarchien, in Rechtspraktiken und Herrschaftsbereiche. 320 pp. Deutsch.
Von Händler/Antiquariat, Rhein-Team Lörrach Ivano Narducci e.K. [57451429], Lörrach, Germany.
Neuware - Schon in der Frühzeit der Stadt Dresden im 13. Jahrhundert machten sich Ansprüche führender Bewohner auf Beteiligung an der städtischen Gerichtsbarkeit bemerkbar. Diese lag grundsätzlich bei den wettinischen Stadtherren, die erst im Jahr 1412 der Dresdner Bürgerschaft die niedere Gerichtsbarkeit für eine bestimmte Zeit verpfändeten. Gleichwohl tauchen in den Quellen bereits in den 1280er Jahren bürgerliche 'iurati' (Schöffen) auf, die in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten gehört werden sollten. Anders als heute waren Rechtsprechung und Verwaltung nicht präzise getrennt, sondern lagen im Gegenteil im Machtbereich des Stadtherrn und der bürgerlichen Eliten, denen der Stadtherr Mitsprache zugestand.Zur Dokumentation der Strafgerichtsbarkeit haben sich im Stadtarchiv zwei umfangreiche Bücher erhalten, die als Kriminalregister bezeichnet wurden. Der hier vorgelegte zweite Band aus den Jahren 1556 bis 1580 schließt sich seinem Vorgänger-Band aus den Jahren 1517-1562 an und beendet die Serie der Dresdner Kriminalregister. Die Edition der beiden Dresdner Kriminalregister vermittelt tiefe Einblicke in den Alltag und das Denken einfacher Menschen des 16. Jahrhunderts, in Rechtsauffassungen und soziale Hierarchien, in Rechtspraktiken und Herrschaftsbereiche. 320 pp. Deutsch.
2
Kriminalregister der Stadt Dresden Band 2: 1556-1580 Deutsch 2018 (2018)
DE HC NW
ISBN: 9783960232186 bzw. 3960232187, in Deutsch, 320 Seiten, Leipziger Uni-Vlg, gebundenes Buch, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Versandkosten nach: Deutschland, Versandkostenfrei.
Von Händler/Antiquariat, preigu, [5789586].
Schon in der Frühzeit der Stadt Dresden im 13. Jahrhundert machten sich Ansprüche führender Bewohner auf Beteiligung an der städtischen Gerichtsbarkeit bemerkbar. Diese lag grundsätzlich bei den wettinischen Stadtherren, die erst im Jahr 1412 der Dresdner Bürgerschaft die niedere Gerichtsbarkeit für eine bestimmte Zeit verpfändeten. Gleichwohl tauchen in den Quellen bereits in den 1280er Jahren bürgerliche "iurati" (Schöffen) auf, die in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten gehört werden sollten. Anders als heute waren Rechtsprechung und Verwaltung nicht präzise getrennt, sondern lagen im Gegenteil im Machtbereich des Stadtherrn und der bürgerlichen Eliten, denen der Stadtherr Mitsprache zugestand. Zur Dokumentation der Strafgerichtsbarkeit haben sich im Stadtarchiv zwei umfangreiche Bücher erhalten, die als Kriminalregister bezeichnet wurden. Der hier vorgelegte zweite Band aus den Jahren 1556 bis 1580 schließt sich seinem Vorgänger-Band aus den Jahren 1517-1562 an und beendet die Serie der Dresdner Kriminalregister. Die Edition der beiden Dresdner Kriminalregister vermittelt tiefe Einblicke in den Alltag und das Denken einfacher Menschen des 16. Jahrhunderts, in Rechtsauffassungen und soziale Hierarchien, in Rechtspraktiken und Herrschaftsbereiche. 2018, Gebunden, Neuware, 320, sofortueberweisung.de, PayPal, Banküberweisung.
Von Händler/Antiquariat, preigu, [5789586].
Schon in der Frühzeit der Stadt Dresden im 13. Jahrhundert machten sich Ansprüche führender Bewohner auf Beteiligung an der städtischen Gerichtsbarkeit bemerkbar. Diese lag grundsätzlich bei den wettinischen Stadtherren, die erst im Jahr 1412 der Dresdner Bürgerschaft die niedere Gerichtsbarkeit für eine bestimmte Zeit verpfändeten. Gleichwohl tauchen in den Quellen bereits in den 1280er Jahren bürgerliche "iurati" (Schöffen) auf, die in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten gehört werden sollten. Anders als heute waren Rechtsprechung und Verwaltung nicht präzise getrennt, sondern lagen im Gegenteil im Machtbereich des Stadtherrn und der bürgerlichen Eliten, denen der Stadtherr Mitsprache zugestand. Zur Dokumentation der Strafgerichtsbarkeit haben sich im Stadtarchiv zwei umfangreiche Bücher erhalten, die als Kriminalregister bezeichnet wurden. Der hier vorgelegte zweite Band aus den Jahren 1556 bis 1580 schließt sich seinem Vorgänger-Band aus den Jahren 1517-1562 an und beendet die Serie der Dresdner Kriminalregister. Die Edition der beiden Dresdner Kriminalregister vermittelt tiefe Einblicke in den Alltag und das Denken einfacher Menschen des 16. Jahrhunderts, in Rechtsauffassungen und soziale Hierarchien, in Rechtspraktiken und Herrschaftsbereiche. 2018, Gebunden, Neuware, 320, sofortueberweisung.de, PayPal, Banküberweisung.
3
Kriminalregister der Stadt Dresden - Band 2: 1556-1580 (1580)
DE HC NW
ISBN: 9783960232186 bzw. 3960232187, in Deutsch, Leipziger Universit?tsvlg, gebundenes Buch, neu.
Lieferung aus: Deutschland, Versandkostenfrei.
Kriminalregister der Stadt Dresden: Schon in der Frühzeit der Stadt Dresden im 13. Jahrhundert machten sich Anspräche führender Bewohner auf Beteiligung an der städtischen Gerichtsbarkeit bemerkbar. Diese lag grundsätzlich bei den wettinischen Stadtherren, die erst im Jahr 1412 der Dresdner Bürgerschaft die niedere Gerichtsbarkeit für eine bestimmte Zeit verpfändeten. Gleichwohl tauchen in den Quellen bereits in den 1280er Jahren bürgerliche `iurati` (Schöffen) auf, die in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten gehört werden sollten. Anders als heute waren Rechtsprechung und Verwaltung nicht präzise getrennt, sondern lagen im Gegenteil im Machtbereich des Stadtherrn und der bürgerlichen Eliten, denen der Stadtherr Mitsprache zugestand.Zur Dokumentation der Strafgerichtsbarkeit haben sich im Stadtarchiv zwei umfangreiche Bücher erhalten, die als Kriminalregister bezeichnet wurden. Der hier vorgelegte zweite Band aus den Jahren 1556 bis 1580 schließt sich seinem Vorgänger-Band aus den Jahren 1517-1562 an und beendet die Serie der Dresdner Kriminalregister. Die Edition der beiden Dresdner Kriminalregister vermittelt tiefe Einblicke in den Alltag und das Denken einfacher Menschen des 16. Jahrhunderts, in Rechtsauffassungen und soziale Hierarchien, in Rechtspraktiken und Herrschaftsbereiche. Buch.
Kriminalregister der Stadt Dresden: Schon in der Frühzeit der Stadt Dresden im 13. Jahrhundert machten sich Anspräche führender Bewohner auf Beteiligung an der städtischen Gerichtsbarkeit bemerkbar. Diese lag grundsätzlich bei den wettinischen Stadtherren, die erst im Jahr 1412 der Dresdner Bürgerschaft die niedere Gerichtsbarkeit für eine bestimmte Zeit verpfändeten. Gleichwohl tauchen in den Quellen bereits in den 1280er Jahren bürgerliche `iurati` (Schöffen) auf, die in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten gehört werden sollten. Anders als heute waren Rechtsprechung und Verwaltung nicht präzise getrennt, sondern lagen im Gegenteil im Machtbereich des Stadtherrn und der bürgerlichen Eliten, denen der Stadtherr Mitsprache zugestand.Zur Dokumentation der Strafgerichtsbarkeit haben sich im Stadtarchiv zwei umfangreiche Bücher erhalten, die als Kriminalregister bezeichnet wurden. Der hier vorgelegte zweite Band aus den Jahren 1556 bis 1580 schließt sich seinem Vorgänger-Band aus den Jahren 1517-1562 an und beendet die Serie der Dresdner Kriminalregister. Die Edition der beiden Dresdner Kriminalregister vermittelt tiefe Einblicke in den Alltag und das Denken einfacher Menschen des 16. Jahrhunderts, in Rechtsauffassungen und soziale Hierarchien, in Rechtspraktiken und Herrschaftsbereiche. Buch.
4
Kriminalregister der Stadt Dresden: Band 2: 1556-1580 (2018)
DE HC NW FE
ISBN: 9783960232186 bzw. 3960232187, in Deutsch, 320 Seiten, Leipziger Uni-Vlg, gebundenes Buch, neu, Erstausgabe.
Lieferung aus: Deutschland, Gewöhnlich versandfertig in 24 Stunden, Versandkostenfrei. Tatsächliche Versandkosten können abweichen.
Von Händler/Antiquariat, preigu.
Die Beschreibung dieses Angebotes ist von geringer Qualität oder in einer Fremdsprache. Trotzdem anzeigen
Von Händler/Antiquariat, preigu.
Die Beschreibung dieses Angebotes ist von geringer Qualität oder in einer Fremdsprache. Trotzdem anzeigen
Lade…