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Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind100%: Fabian Kutz: Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind (ISBN: 9783869652580) 2015, in Deutsch, Taschenbuch.
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Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind: Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen (Paperback)94%: Kutz, Fabian: Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind: Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen (Paperback) (ISBN: 9783869652573) 2015, in Deutsch, Taschenbuch.
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Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind
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9783869652580 - Fabian Kutz: Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind
Fabian Kutz

Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind (2015)

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Windkraftanlagen sind aus der Energieversorgung Deutschlands nicht mehr wegzudenken. Ihre grundstücksrechtliche Einordnung wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Es wird dargelegt, dass sie bei mangelnder rechtlicher Ausgestaltung zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks gezählt werden müssen und damit zum Grundstückseigentum gehören. Um diese Folge zu vermeiden, bedient sich die Praxis häufig des 95 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die dadurch erreichte Trennung vom Grundstückseigentum steht bei dieser Lösung im Vordergrund. Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch die bisher wenig diskutierte Frage, wie in dieser Form errichtete Windkraftanlagen sachenrechtlich zuzuordnen sind. Sie werden ganz überwiegend als sogenannte Scheinbestandteile den beweglichen Sachen zugeordnet. Der Verfasser zeigt auf, dass diese Einordnung nicht zutreffend ist, sondern eine unauflösliche Zuordnung zum dinglichen Recht die Rechtsfolge ist. Die weitreichenden Auswirkungen auf die Praxis werden dargestellt. PDF, 01.04.2015.
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9783869652580 - Fabian Kutz: Weshalb die Scheinbestandteile des ? 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind - Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen
Fabian Kutz

Weshalb die Scheinbestandteile des ? 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind - Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen

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Weshalb die Scheinbestandteile des ? 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind: Windkraftanlagen sind aus der Energieversorgung Deutschlands nicht mehr wegzudenken. Ihre grundst?cksrechtliche Einordnung wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Es wird dargelegt, dass sie bei mangelnder rechtlicher Ausgestaltung zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks gezählt werden müssen und damit zum Grundstückseigentum gehören. Um diese Folge zu vermeiden, bedient sich die Praxis häufig des 95 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die dadurch erreichte Trennung vom Grundstückseigentum steht bei dieser Lösung im Vordergrund. Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch die bisher wenig diskutierte Frage, wie in dieser Form errichtete Windkraftanlagen sachenrechtlich zuzuordnen sind. Sie werden ganz überwiegend als sogenannte Scheinbestandteile den beweglichen Sachen zugeordnet. Der Verfasser zeigt auf, dass diese Einordnung nicht zutreffend ist, sondern eine unauflösliche Zuordnung zum dinglichen Recht die Rechtsfolge ist. Die weitreichenden Auswirkungen auf die Praxis werden dargestellt. Ebook.
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9783869652573 - Fabian Kutz: Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind
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Fabian Kutz

Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind (2015)

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Neuware - Windkraftanlagen sind aus der Energieversorgung Deutschlands nicht mehr wegzudenken. Ihre grundstücksrechtliche Einordnung wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Es wird dargelegt, dass sie bei mangelnder rechtlicher Ausgestaltung zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks gezählt werden müssen und damit zum Grundstückseigentum gehören. Um diese Folge zu vermeiden, bedient sich die Praxis häufig des 95 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die dadurch erreichte Trennung vom Grundstückseigentum steht bei dieser Lösung im Vordergrund. Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch die bisher wenig diskutierte Frage, wie in dieser Form errichtete Windkraftanlagen sachenrechtlich zuzuordnen sind. Sie werden ganz überwiegend als sogenannte Scheinbestandteile den beweglichen Sachen zugeordnet. Der Verfasser zeigt auf, dass diese Einordnung nicht zutreffend ist, sondern eine unauflösliche Zuordnung zum dinglichen Recht die Rechtsfolge ist. Die weitreichenden Auswirkungen auf die Praxis werden dargestellt. 168 pp. Deutsch.
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9783869652573 - Fabian Kutz: Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind - Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen
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Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind - Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen

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Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind: Windkraftanlagen sind aus der Energieversorgung Deutschlands nicht mehr wegzudenken. Ihre grundstücksrechtliche Einordnung wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Es wird dargelegt, dass sie bei mangelnder rechtlicher Ausgestaltung zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks gezählt werden müssen und damit zum Grundstückseigentum gehören. Um diese Folge zu vermeiden, bedient sich die Praxis häufig des95 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die dadurch erreichte Trennung vom Grundstückseigentum steht bei dieser Lösung im Vordergrund. Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch die bisher wenig diskutierte Frage, wie in dieser Form errichtete Windkraftanlagen sachenrechtlich zuzuordnen sind. Sie werden ganz überwiegend als sogenannte Scheinbestandteile den beweglichen Sachen zugeordnet. Der Verfasser zeigt auf, dass diese Einordnung nicht zutreffend ist, sondern eine unauflösliche Zuordnung zum dinglichen Recht die Rechtsfolge ist. Die weitreichenden Auswirkungen auf die Praxis werden dargestellt. Taschenbuch.
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9783869652580 - Fabian Kutz: Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind - Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen
Fabian Kutz

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Symbolbild
Fabian Kutz

Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind (2015)

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9783869652580 - Fabian Kutz: Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind
Symbolbild
Fabian Kutz

Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind (2015)

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ISBN: 9783869652580 bzw. 3869652586, in Deutsch, Lexxion Verlagsgesellschaft, neu, E-Book.

Eine Darstellung am Beispiel der eigentumsrechtlichen Zuordnung von Windkraftanlagen Windkraftanlagen sind aus der Energieversorgung Deutschlands nicht mehr wegzudenken. Ihre grundstücksrechtliche Einordnung wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Es wird dargelegt, dass sie bei mangelnder rechtlicher Ausgestaltung zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks gezählt werden müssen und damit zum Grundstückseigentum gehören. Um diese Folge zu vermeiden, bedient sich die Praxis häufig des 95 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die dadurch erreichte Trennung vom Grundstückseigentum steht bei dieser Lösung im Vordergrund. Nicht berücksichtigt wird dabei jedoch die bisher wenig diskutierte Frage, wie in dieser Form errichtete Windkraftanlagen sachenrechtlich zuzuordnen sind. Sie werden ganz überwiegend als sogenannte Scheinbestandteile den beweglichen Sachen zugeordnet. Der Verfasser zeigt auf, dass diese Einordnung nicht zutreffend ist, sondern eine unauflösliche Zuordnung zum dinglichen Recht die Rechtsfolge ist. Die weitreichenden Auswirkungen auf die Praxis werden dargestellt. 30.04.2015, PDF.
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9783869652580 - Kutz, Fabian: Weshalb die Scheinbestandteile des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB keine beweglichen Sachen sind (eBook, PDF)
Kutz, Fabian

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Kutz, Fabian

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Fabian Kutz

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