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Kurspflegemaßnahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung
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Kurspflegema?nahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung - Ist jenseits der Safe Harbour-Regelung Raum für zulässige Kurspflege?
ISBN: 9783862268504 bzw. 3862268500, in Deutsch, Centaurus Verlag & Media, neu, E-Book, elektronischer Download.
Kurspflegema?nahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung: Die Arbeit beschäftigt sich mit Kurspflegema?nahmen, also denjenigen Handlungen, die den Börsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. `Flipping`, das Abstoßen von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken.Mit Kurspflegema?nahmen soll u. A. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um Stützungskäufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gestützt werden soll. Auch diese Geschäfte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber - im Gegensatz zu spekulativen Geschäften - keinen Spekulationsgewinn ermöglichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen glätten. Kurspflegema?nahmen können daher in Konflikt mit 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der - zum Schutz der Märkte und Anleger - unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgeschäfte. Da der Abschluss von Geschäften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der Börse ist sieht das Gesetz in der sog. `Safe-Harbours`-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegema?nahmen vor, die zulässig und keinesfalls strafbar sind. Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegema?nahmen jenseits dieser `Safe-Harbours`-Verordnung zulässig sein können. Die EG-Verordnung ist nämlich anerkanntermaßen nicht abschließend und enthält zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen. Ebook.
Kurspflegemaßnahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung (2015)
ISBN: 9783862262472 bzw. 3862262472, in Deutsch, Centaurus Verlag & Media, Taschenbuch, neu.
Ist jenseits der ´´Safe Harbour´´-Regelung Raum für zulässige Kurspflege? Die Arbeit beschäftigt sich mit Kurspflegemaßnahmen, also denjenigen Handlungen, die den Börsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. Flipping, das Abstoßen von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken. Mit Kurspflegemaßnahmen soll u. A. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um Stützungskäufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gestützt werden soll. Auch diese Geschäfte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber im Gegensatz zu spekulativen Geschäften keinen Spekulationsgewinn ermöglichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen glätten. Kurspflegemaßnahmen können daher in Konflikt mit 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der zum Schutz der Märkte und Anleger unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgeschäfte. Da der Abschluss von Geschäften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der Börse ist sieht das Gesetz in der sog. Safe-Harbours-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegemaßnahmen vor, die zulässig und keinesfalls strafbar sind. Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegemaßnahmen jenseits dieser Safe-Harbours-Verordnung zulässig sein können. Die EG-Verordnung ist nämlich anerkanntermaßen nicht abschließend und enthält zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen. 06.03.2015, Taschenbuch.
Kurspflegemaßnahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung (2013)
ISBN: 9783862262472 bzw. 3862262472, in Deutsch, 239 Seiten, Centaurus Verlag & Media, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Sellonnet GmbH, [3225660].
Neuware - Die Arbeit beschäftigt sich mit Kurspflegemaßnahmen, also denjenigen Handlungen, die den Börsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. 'Flipping', das Abstoßen von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken.Mit Kurspflegemaßnahmen soll u. A. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um Stützungskäufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gestützt werden soll. Auch diese Geschäfte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber - im Gegensatz zu spekulativen Geschäften - keinen Spekulationsgewinn ermöglichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen glätten. Kurspflegemaßnahmen können daher in Konflikt mit 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der - zum Schutz der Märkte und Anleger - unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgeschäfte. Da der Abschluss von Geschäften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der Börse ist sieht das Gesetz in der sog. 'Safe-Harbours'-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegemaßnahmen vor, die zulässig und keinesfalls strafbar sind. Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegemaßnahmen jenseits dieser 'Safe-Harbours'-Verordnung zulässig sein können. Die EG-Verordnung ist nämlich anerkanntermaßen nicht abschließend und enthält zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen. 01.11.2013, Taschenbuch, Neuware, 206x147x15 mm, 327g, 239, PayPal, Banküberweisung.
Kurspflegemaßnahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung (2013)
ISBN: 9783862262472 bzw. 3862262472, in Deutsch, Centaurus Verlag & Media Nov 2013, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Agrios-Buch [57449362], Bergisch Gladbach, Germany.
Neuware - Die Arbeit beschäftigt sich mit Kurspflegemaßnahmen, also denjenigen Handlungen, die den Börsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. 'Flipping', das Abstoßen von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken. Mit Kurspflegemaßnahmen soll u. A. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um Stützungskäufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gestützt werden soll. Auch diese Geschäfte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber - im Gegensatz zu spekulativen Geschäften - keinen Spekulationsgewinn ermöglichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen glätten. Kurspflegemaßnahmen können daher in Konflikt mit 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der - zum Schutz der Märkte und Anleger - unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgeschäfte. Da der Abschluss von Geschäften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der Börse ist sieht das Gesetz in der sog. 'Safe-Harbours'-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegemaßnahmen vor, die zulässig und keinesfalls strafbar sind. Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegemaßnahmen jenseits dieser 'Safe-Harbours'-Verordnung zulässig sein können. Die EG-Verordnung ist nämlich anerkanntermaßen nicht abschließend und enthält zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen. 239 pp. Deutsch.
Kurspflegemaßnahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung : Ist jenseits der "Safe Harbour"-Regelung Raum für zulässige Kurspflege? (2015)
ISBN: 9783862262472 bzw. 3862262472, in Deutsch, Centaurus Verlag & Media Mrz 2015, Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, AHA-BUCH GmbH [51283250], Einbeck, Germany.
Neuware - Die Arbeit beschäftigt sich mit Kurspflegemaßnahmen, also denjenigen Handlungen, die den Börsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. 'Flipping', das Abstoßen von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken.Mit Kurspflegemaßnahmen soll u. A. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um Stützungskäufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gestützt werden soll. Auch diese Geschäfte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber - im Gegensatz zu spekulativen Geschäften - keinen Spekulationsgewinn ermöglichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen glätten. Kurspflegemaßnahmen können daher in Konflikt mit 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der - zum Schutz der Märkte und Anleger - unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgeschäfte. Da der Abschluss von Geschäften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der Börse ist sieht das Gesetz in der sog. 'Safe-Harbours'-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegemaßnahmen vor, die zulässig und keinesfalls strafbar sind. Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegemaßnahmen jenseits dieser 'Safe-Harbours'-Verordnung zulässig sein können. Die EG-Verordnung ist nämlich anerkanntermaßen nicht abschließend und enthält zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen. 239 pp. Deutsch, Books.
Kurspflegemaßnahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung (2015)
ISBN: 9783862262472 bzw. 3862262472, in Deutsch, Centaurus Verlag & Media, Taschenbuch, neu.
Ist jenseits der ´´Safe Harbour´´-Regelung Raum für zulässige Kurspflege? Die Arbeit beschäftigt sich mit Kurspflegemassnahmen, also denjenigen Handlungen, die den Börsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. Flipping, das Abstossen von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken. Mit Kurspflegemassnahmen soll u. A. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um Stützungskäufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gestützt werden soll. Auch diese Geschäfte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber im Gegensatz zu spekulativen Geschäften keinen Spekulationsgewinn ermöglichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen glätten. Kurspflegemassnahmen können daher in Konflikt mit 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der zum Schutz der Märkte und Anleger unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgeschäfte. Da der Abschluss von Geschäften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der Börse ist sieht das Gesetz in der sog. Safe-Harbours-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegemassnahmen vor, die zulässig und keinesfalls strafbar sind. Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegemassnahmen jenseits dieser Safe-Harbours-Verordnung zulässig sein können. Die EG-Verordnung ist nämlich anerkanntermassen nicht abschliessend und enthält zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen. Taschenbuch, 06.03.2015.
Kurspflegemaßnahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung
ISBN: 9783862262472 bzw. 3862262472, vermutlich in Deutsch, Springer Shop, Taschenbuch, neu.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Kurspflegemaßnahmen, also denjenigen Handlungen, die den Börsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. „Flipping“, das Abstoßen von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken. Mit Kurspflegemaßnahmen soll u. A. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um Stützungskäufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gestützt werden soll. Auch diese Geschäfte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber – im Gegensatz zu spekulativen Geschäften – keinen Spekulationsgewinn ermöglichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen glätten. Kurspflegemaßnahmen können daher in Konflikt mit § 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der – zum Schutz der Märkte und Anleger – unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgeschäfte. Da der Abschluss von Geschäften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der Börse ist sieht das Gesetz in der sog. „Safe-Harbours“-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegemaßnahmen vor, die zulässig und keinesfalls strafbar sind. Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegemaßnahmen jenseits dieser „Safe-Harbours“-Verordnung zulässig sein können. Die EG-Verordnung ist nämlich anerkanntermaßen nicht abschließend und enthält zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen. Soft cover.
Kurspflegemaßnahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung
ISBN: 9783862268504 bzw. 3862268500, in Deutsch, Springer Shop, neu, E-Book, elektronischer Download.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Kurspflegemaßnahmen, also denjenigen Handlungen, die den Börsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. „Flipping“, das Abstoßen von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken. Mit Kurspflegemaßnahmen soll u. A. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um Stützungskäufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gestützt werden soll. Auch diese Geschäfte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber – im Gegensatz zu spekulativen Geschäften – keinen Spekulationsgewinn ermöglichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen glätten. Kurspflegemaßnahmen können daher in Konflikt mit § 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der – zum Schutz der Märkte und Anleger – unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgeschäfte. Da der Abschluss von Geschäften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der Börse ist sieht das Gesetz in der sog. „Safe-Harbours“-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegemaßnahmen vor, die zulässig und keinesfalls strafbar sind. Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegemaßnahmen jenseits dieser „Safe-Harbours“-Verordnung zulässig sein können. Die EG-Verordnung ist nämlich anerkanntermaßen nicht abschließend und enthält zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen. eBook.
Kurspflegemaßnahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung - Ist jenseits der Safe Harbour-Regelung Raum für zulässige Kurspflege?
ISBN: 9783862268504 bzw. 3862268500, in Deutsch, Centaurus Verlag & Media, neu, E-Book, elektronischer Download.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Kurspflegemaßnahmen, also denjenigen Handlungen, die den Börsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. Flipping, das Abstoßen von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken. Mit Kurspflegemaßnahmen soll u. A. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um Stützungskäufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gestützt werden soll. Auch diese Geschäfte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber - im Gegensatz zu spekulativen Geschäften - keinen Spekulationsgewinn ermöglichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen glätten. Kurspflegemaßnahmen können daher in Konflikt mit § 20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der - zum Schutz der Märkte und Anleger - unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgeschäfte. Da der Abschluss von Geschäften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der Börse ist sieht das Gesetz in der sog. Safe-Harbours-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegemaßnahmen vor, die zulässig und keinesfalls strafbar sind. Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegemaßnahmen jenseits dieser Safe-Harbours-Verordnung zulässig sein können. Die EG-Verordnung ist nämlich anerkanntermaßen nicht abschließend und enthält zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen.
Kurspflegemaßnahmen - zwischen strafbarer Marktmanipulation und zulässiger Kursstabilisierung
ISBN: 9783862262472 bzw. 3862262472, in Deutsch, neu.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Kurspflegemaßnahmen, also denjenigen Handlungen, die den Börsenkurs eines Finanzinstruments so beeinflussen sollen, dass er seinem realen wirtschaftlichen Wert besser entspricht. Insbesondere das sog. "Flipping", das Abstoßen von Papieren kurz nach der Emission um hierdurch einen schnellen Spekulationsgewinn zu erzielen, kann den Kurs neuer Wertpapiere weit unter den realen wirtschaftlichen Wert sinken lassen und damit langfristige Anleger verschrecken.Mit Kurspflegemaßnahmen soll u. A. dieser negative Effekt ausgeglichen werden: Es handelt sich im Wesentlichen um Stützungskäufe, durch die der Kurs des jeweiligen unter Druck geratenen Wertpapiers gestützt werden soll. Auch diese Geschäfte dienen nicht dem Erwerb von langfristigen Anlageobjekten, sollen aber - im Gegensatz zu spekulativen Geschäften - keinen Spekulationsgewinn ermöglichen, sondern lediglich emissionsbedingte Kursschwankungen glätten.Kurspflegemaßnahmen können daher in Konflikt mit20a WpHG (Verbot der Marktmanipulation) geraten, der - zum Schutz der Märkte und Anleger - unter bestimmten Voraussetzungen die Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe stellt, darunter auch die Einflussnahme durch Handelsgeschäfte. Da der Abschluss von Geschäften aber gerade Sinn und Zweck des Handels an der Börse ist sieht das Gesetz in der sog. "Safe-Harbours"-Verordnung eine Sammlung von Kurspflegemaßnahmen vor, die zulässig und keinesfalls strafbar sind.Die Arbeit befasst sich nun mit der Frage, ob Kurspflegemaßnahmen jenseits dieser "Safe-Harbours"-Verordnung zulässig sein können. Die EG-Verordnung ist nämlich anerkanntermaßen nicht abschließend und enthält zahlreiche Anforderungen, die mit dem Ziel der Unterbindung von Kursmanipulation allenfalls lose in Verbindung stehen.