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100%: Karl Huber: Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters als von (ISBN: 9783862260591) Centaurus Verlag & Media, in Deutsch, Broschiert.
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53%: Huber, Karl: Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters (Studien zum Wirtschaftsstrafrecht) (German Edition) (ISBN: 9783862260539) Erstausgabe, in Deutsch, Taschenbuch.
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Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters als von
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Preise | März 13 | Dez. 13 | Jan. 17 |
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Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters
DE NW
ISBN: 9783862260591 bzw. 3862260593, in Deutsch, Centaurus Verlag & Media, neu.
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»Verbrechen dürfen sich nicht lohnen«. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält das Strafgesetzbuch insbesondere Vorschriften über den Verfall und den Verfall von Wertersatz. Zugleich sieht die Strafprozessordnung bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit vor, entsprechende Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Soweit durch strafbare Handlungen erlangte Gewinne »abgeschöpft« werden, soll dies dann auch noch vorrangig im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe den Geschädigten zugute kommen. Was passiert aber, wenn der Täter oder das von ihm zur Begehung der Straftaten gegründete Unternehmen insolvent wird und die Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr möglich ist?Durch den nicht ausdrücklich geregelten Vorrang der Insolvenzordnung treten im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Beschlagnahme und dem Arrestvollzug, komplexe Fragestellungen auf. Diese setzen sich in der Hauptverhandlung fort und berühren die grundsätzlich obligatorische Anordnung des Verfalls. Auch die anschließende Strafvollstreckung, vor.
»Verbrechen dürfen sich nicht lohnen«. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält das Strafgesetzbuch insbesondere Vorschriften über den Verfall und den Verfall von Wertersatz. Zugleich sieht die Strafprozessordnung bereits im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit vor, entsprechende Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Soweit durch strafbare Handlungen erlangte Gewinne »abgeschöpft« werden, soll dies dann auch noch vorrangig im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe den Geschädigten zugute kommen. Was passiert aber, wenn der Täter oder das von ihm zur Begehung der Straftaten gegründete Unternehmen insolvent wird und die Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr möglich ist?Durch den nicht ausdrücklich geregelten Vorrang der Insolvenzordnung treten im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Beschlagnahme und dem Arrestvollzug, komplexe Fragestellungen auf. Diese setzen sich in der Hauptverhandlung fort und berühren die grundsätzlich obligatorische Anordnung des Verfalls. Auch die anschließende Strafvollstreckung, vor.
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Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters als von
DE HC NW
ISBN: 9783862260591 bzw. 3862260593, in Deutsch, Centaurus Verlag & Media, gebundenes Buch, neu.
Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters:Studien zum Wirtschaftsstrafrecht. 1. Aufl. 2011. Karl Huber Strafrechtlicher Verfall und Rückgewinnungshilfe bei der Insolvenz des Täters:Studien zum Wirtschaftsstrafrecht. 1. Aufl. 2011. Karl Huber.
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