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| Abschlussprüfung | Nomos | 2017 | Kommentar
DE NW
ISBN: 9783848734764 bzw. 3848734761, in Deutsch, Nomos, neu.
Art. 4-7, 11, 12, 16-18 EU-APrVO | Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der §§ 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen (§ 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation für Prüfungsmandate (§ 318 Abs. 1a HGB) Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (§ 319a Abs. 1 HGB), Komplette Neuregelung von § 321 zu den Anforderungen an den Prüfungsbericht Neuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB) Prüfungsausschuss (§ 324 HGB) betroffen. Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in § 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden. Art. 4-7, 11, 12, 16-18 EU-APrVO |.
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Schüppen, M: Abschlussprüfung (2017)
DE PB NW
ISBN: 9783848734764 bzw. 3848734761, in Deutsch, Nomos, Taschenbuch, neu.
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Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation für Prüfungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB) Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prüfungsbericht Neuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk ( 322 HGB) Prüfungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden. Taschenbuch, 07.07.2017.
Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation für Prüfungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB) Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prüfungsbericht Neuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk ( 322 HGB) Prüfungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden. Taschenbuch, 07.07.2017.
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Abschlussprüfung - Spezialkommentar zu den § 316-324a HGB Art. 4-7, 11, 12, 16-18 EU-AbPrVO (2014)
DE PB NW
ISBN: 9783848734764 bzw. 3848734761, in Deutsch, Nomos, Taschenbuch, neu.
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Abschlussprüfung: Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation für Prüfungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB) Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prüfungsbericht Neuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk ( 322 HGB) Prüfungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden. Taschenbuch.
Abschlussprüfung: Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation für Prüfungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB) Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prüfungsbericht Neuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk ( 322 HGB) Prüfungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden. Taschenbuch.
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Symbolbild
Abschlussprüfung
DE NW
ISBN: 9783848734764 bzw. 3848734761, in Deutsch, Nomos, neu.
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Spezialkommentar zu den 316-324a HGB, Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation für Prüfungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB), Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prüfungsbericht Neuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk ( 322 HGB) Prüfungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.
Spezialkommentar zu den 316-324a HGB, Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation für Prüfungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB), Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prüfungsbericht Neuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk ( 322 HGB) Prüfungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.
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Abschlussprüfung (2014)
DE NW AB
ISBN: 9783848734764 bzw. 3848734761, in Deutsch, neu, Hörbuch.
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Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die BereicheFestlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen (317 Abs. 3a HGB)Pflichtrotation für Prüfungsmandate (318 Abs. 1a HGB)Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (319a Abs. 1 HGB)Komplette Neuregelung von321 zu den Anforderungen an den PrüfungsberichtNeuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk (322 HGB)Prüfungsausschuss (324 HGB)betroffen. Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in319 HGB.In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.
Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem AReG sind die BereicheFestlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen (317 Abs. 3a HGB)Pflichtrotation für Prüfungsmandate (318 Abs. 1a HGB)Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (319a Abs. 1 HGB)Komplette Neuregelung von321 zu den Anforderungen an den PrüfungsberichtNeuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk (322 HGB)Prüfungsausschuss (324 HGB)betroffen. Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in319 HGB.In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.
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Abschlussprufung: Spezialkommentar zu den 316-324a HGB Matthias Schuppen Author (2014)
~DE PB NW
ISBN: 9783848734764 bzw. 3848734761, vermutlich in Deutsch, Nomos Verlagsgesellschaft, Taschenbuch, neu.
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Mit dem Abschlussprufungsreformgesetz (ARe G) und dem Abschlusspruferaufsichtsreformgesetz (APARe G) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprufungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen vollig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlagigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem ARe G sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprufer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation fur Prufungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen fur die Erbringung von Nichtprufungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB), Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prufungsbericht Neuregelungen der Standards fur den Bestatigungsvermerk ( 322 HGB) Prufungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APARe G bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlusspruferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einfuhrung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitatssicherung, Unabhangigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-Abschlussprufer VO erlautert. Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Rechtsanwalte konnen die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.
Mit dem Abschlussprufungsreformgesetz (ARe G) und dem Abschlusspruferaufsichtsreformgesetz (APARe G) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprufungsrecht der 316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen vollig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlagigen EU-Richtlinien umgesetzt. Mit dem ARe G sind die Bereiche Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprufer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen ( 317 Abs. 3a HGB) Pflichtrotation fur Prufungsmandate ( 318 Abs. 1a HGB) Regelungen fur die Erbringung von Nichtprufungsleistungen ( 319a Abs. 1 HGB), Komplette Neuregelung von 321 zu den Anforderungen an den Prufungsbericht Neuregelungen der Standards fur den Bestatigungsvermerk ( 322 HGB) Prufungsausschuss ( 324 HGB) betroffen. Das APARe G bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlusspruferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einfuhrung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitatssicherung, Unabhangigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in 319 HGB. In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-Abschlussprufer VO erlautert. Steuerberater, Wirtschaftsprufer und Rechtsanwalte konnen die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.
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Abschlussprüfung: Spezialkommentar zu den § 316-324a HGB (2016)
DE PB NW FE
ISBN: 9783848734764 bzw. 3848734761, in Deutsch, 200 Seiten, Nomos, Taschenbuch, neu, Erstausgabe.
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Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Nomos, Nomos, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2016-09-01, Studio: Nomos.
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Taschenbuch, Ausgabe: 1, Label: Nomos, Nomos, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2016-09-01, Studio: Nomos.
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