Verpflichtungsfreier Vertrag als schuldrechtlicher Rechtsgrund - Das Rechtsgeschäft der condictio ob rem gemäß § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB jenseits von Erfüllungszwang und Markttausch
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Verpflichtungsfreier Vertrag als schuldrechtlicher Rechtsgrund
DE HC NW
ISBN: 9783847107569 bzw. 3847107569, in Deutsch, V & R Unipress GmbH / V&R unipress, gebundenes Buch, neu.
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Diese Studie stellt den Tatbestand der condictio ob rem vom Kopf auf die Füße. Seit langem wird das in § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB kodifizierte ´´Rechtsgeschäft´´ nur noch als Anhängsel des Schuldvertragsrechts marginalisiert, oder gar als systemwidrig bezeichnet. Dagegen können historisch-genetische Analysen und dogmatische Rekonstruktionen zeigen, dass der Rechtsgrund der condictio ob rem einen verpflichtungsfreien Kausalvertrag mit konditionaler Verknüpfung eigener Art bildet. Durch Kritik Diese Studie stellt den Tatbestand der condictio ob rem vom Kopf auf die Füße. Seit langem wird das in § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB kodifizierte ´´Rechtsgeschäft´´ nur noch als Anhängsel des Schuldvertragsrechts marginalisiert, oder gar als systemwidrig bezeichnet. Dagegen können historisch-genetische Analysen und dogmatische Rekonstruktionen zeigen, dass der Rechtsgrund der condictio ob rem einen verpflichtungsfreien Kausalvertrag mit konditionaler Verknüpfung eigener Art bildet. Durch Kritik einer von Schuld und Markttausch beherrschten Rechtsdogmatik, zeigt Christoph Sorge eine eigenständige Bedeutung der condictio ob rem innerhalb des Verkehrs- und Vermögensrechts auf. Lieferzeit 1-2 Werktage.
Diese Studie stellt den Tatbestand der condictio ob rem vom Kopf auf die Füße. Seit langem wird das in § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB kodifizierte ´´Rechtsgeschäft´´ nur noch als Anhängsel des Schuldvertragsrechts marginalisiert, oder gar als systemwidrig bezeichnet. Dagegen können historisch-genetische Analysen und dogmatische Rekonstruktionen zeigen, dass der Rechtsgrund der condictio ob rem einen verpflichtungsfreien Kausalvertrag mit konditionaler Verknüpfung eigener Art bildet. Durch Kritik Diese Studie stellt den Tatbestand der condictio ob rem vom Kopf auf die Füße. Seit langem wird das in § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB kodifizierte ´´Rechtsgeschäft´´ nur noch als Anhängsel des Schuldvertragsrechts marginalisiert, oder gar als systemwidrig bezeichnet. Dagegen können historisch-genetische Analysen und dogmatische Rekonstruktionen zeigen, dass der Rechtsgrund der condictio ob rem einen verpflichtungsfreien Kausalvertrag mit konditionaler Verknüpfung eigener Art bildet. Durch Kritik einer von Schuld und Markttausch beherrschten Rechtsdogmatik, zeigt Christoph Sorge eine eigenständige Bedeutung der condictio ob rem innerhalb des Verkehrs- und Vermögensrechts auf. Lieferzeit 1-2 Werktage.
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Verpflichtungsfreier Vertrag als schuldrechtlicher Rechtsgrund - Das Rechtsgeschäft der condictio ob rem gemäß § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB jenseits von Erfüllungszwang und Markttausch
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Verpflichtungsfreier Vertrag als schuldrechtlicher Rechtsgrund: Diese Studie stellt den Tatbestand der condictio ob rem vom Kopf auf die Füße. Seit langem wird das in 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB kodifizierte `Rechtsgeschäft` nur noch als Anhängsel des Schuldvertragsrechts marginalisiert, oder gar als systemwidrig bezeichnet. Dagegen können historisch-genetische Analysen und dogmatische Rekonstruktionen zeigen, dass der Rechtsgrund der condictio ob rem einen verpflichtungsfreien Kausalvertrag mit konditionaler Verknüpfung eigener Art bildet. Durch Kritik einer von Schuld und Markttausch beherrschten Rechtsdogmatik, zeigt Christoph Sorge eine eigenständige Bedeutung der condictio ob rem innerhalb des Verkehrs- und Vermögensrechts auf. Buch.
Verpflichtungsfreier Vertrag als schuldrechtlicher Rechtsgrund: Diese Studie stellt den Tatbestand der condictio ob rem vom Kopf auf die Füße. Seit langem wird das in 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB kodifizierte `Rechtsgeschäft` nur noch als Anhängsel des Schuldvertragsrechts marginalisiert, oder gar als systemwidrig bezeichnet. Dagegen können historisch-genetische Analysen und dogmatische Rekonstruktionen zeigen, dass der Rechtsgrund der condictio ob rem einen verpflichtungsfreien Kausalvertrag mit konditionaler Verknüpfung eigener Art bildet. Durch Kritik einer von Schuld und Markttausch beherrschten Rechtsdogmatik, zeigt Christoph Sorge eine eigenständige Bedeutung der condictio ob rem innerhalb des Verkehrs- und Vermögensrechts auf. Buch.
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Verpflichtungsfreier Vertrag: Das Rechtsgeschaft der condictio ob rem als Rechtsgrund jenseits von Forderung und Markttausch
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