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Kunstwerke in Der Ausstellungs- Und Verkaufswerbung Und in Museumskatalogen: Eine Vergleichende Untersuchung Des Deutschen, Franzosischen Und Us-Ameri . Und Internationalen Personlichkeits-)
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Preise | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
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Schnitt | € 54,99 | € 67,02 | € 63,61 | € 63,38 |
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Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen (2014)
ISBN: 9783847002253 bzw. 3847002252, in Deutsch, Vandenhoeck + Ruprecht, neu, E-Book.
Eine vergleichende Untersuchung des deutschen, französischen und US-amerikanischen Urheberrechts Die Ausschließlichkeitsrechte der Urheber finden ihre Grenzen in den gesetzlichen Schranken, die den berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Zugang zu geschützten Werken angemessen Rechnung tragen sollen. Hierzu zählt 58 UrhG, der es Veranstaltern von Kunstausstellungen sowie dem Kunsthandel erlaubt, Kunstwerke zustimmungs- und vergütungsfrei für die Ausstellungs- und Verkaufswerbung zu nutzen. Museen, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen dürfen diese Werke ebenfalls, ohne Bildrechte einholen zu müssen, in Ausstellungs- und Bestandsverzeichnissen wiedergeben. Die Autorin untersucht, ob der 2003 novellierte 58 UrhG mit völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und in welchem Umfang Werbe- und Katalognutzungen bei europa- und verfassungsrechtskonformer Auslegung zulässig sind. Neben dem deutschen werden auch das französische und das US-amerikanische Urheberrecht ausführlich und praxisnah dargestellt. Es zeigt sich, dass weder das »droit d´auteur« noch das »copyright« Nutzungen von Kunstwerken in einem so weiten Umfang freistellen wie 58 UrhG. Dr. Constanze Thönebe ist Anwältin am Hamburger Standort einer deutschen Wirtschaftskanzlei. 16.07.2014, PDF.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen (2014)
ISBN: 9783847002253 bzw. 3847002252, in Deutsch, Vandenhoeck + Ruprecht, neu, E-Book.
Eine vergleichende Untersuchung des deutschen, französischen und US-amerikanischen Urheberrechts, Die Ausschliesslichkeitsrechte der Urheber finden ihre Grenzen in den gesetzlichen Schranken, die den berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Zugang zu geschützten Werken angemessen Rechnung tragen sollen. Hierzu zählt 58 UrhG, der es Veranstaltern von Kunstausstellungen sowie dem Kunsthandel erlaubt, Kunstwerke zustimmungs- und vergütungsfrei für die Ausstellungs- und Verkaufswerbung zu nutzen. Museen, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen dürfen diese Werke ebenfalls, ohne Bildrechte einholen zu müssen, in Ausstellungs- und Bestandsverzeichnissen wiedergeben. Die Autorin untersucht, ob der 2003 novellierte 58 UrhG mit völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und in welchem Umfang Werbe- und Katalognutzungen bei europa- und verfassungsrechtskonformer Auslegung zulässig sind. Neben dem deutschen werden auch das französische und das US-amerikanische Urheberrecht ausführlich und praxisnah dargestellt. Es zeigt sich, dass weder das »droit d´auteur« noch das »copyright« Nutzungen von Kunstwerken in einem so weiten Umfang freistellen wie 58 UrhG. Dr. Constanze Thönebe ist Anwältin am Hamburger Standort einer deutschen Wirtschaftskanzlei. PDF, 16.07.2014.
Kunstwerke in Der Ausstellungs- Und Verkaufswerbung Und in Museumskatalogen: Eine Vergleichende Untersuchung Des Deutschen, Franzosischen Und Us-Ameri . Und Internationalen Personlichkeits-) (2014)
ISBN: 9783847102250 bzw. 3847102257, in Deutsch, 458 Seiten, V&r Unipress, gebundenes Buch, neu.
Neu ab: £40.93 (12 Angebote)
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Die Ausschliesslichkeitsrechte der Urheber finden ihre Grenzen in den gesetzlichen Schranken, die den berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Zugang zu geschutzten Werken angemessen Rechnung tragen sollen. Hierzu zahlt 58 UrhG, der es Veranstaltern von Kunstausstellungen sowie dem Kunsthandel erlaubt, Kunstwerke zustimmungs- und vergutungsfrei fur die Ausstellungs- und Verkaufswerbung zu nutzen. Museen, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen durfen diese Werke ebenfalls, ohne Bildrechte einholen zu mussen, in Ausstellungs- und Bestandsverzeichnissen wiedergeben. Die Autorin untersucht, ob der 2003 novellierte 58 UrhG mit volker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und in welchem Umfang Werbe- und Katalognutzungen bei europa- und verfassungsrechtskonformer Auslegung zulassig sind. Neben dem deutschen werden auch das franzosische und das US-amerikanische Urheberrecht ausfuhrlich und praxisnah dargestellt. Es zeigt sich, dass weder das droit d'auteur noch das copyright Nutzungen von Kunstwerken in einem so weiten Umfang freistellen wie 58 UrhG. Hardcover, Label: V&r Unipress, V&r Unipress, Produktgruppe: Book, Publiziert: 2014-07-16, Freigegeben: 2014-07-16, Studio: V&r Unipress.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen
ISBN: 9783847102250 bzw. 3847102257, in Deutsch, neu.
Wann gestattet das Urheberrecht dem Kunsthandel und den Museen die freie Bildnutzung von Kunstwerken? Die Ausschliesslichkeitsrechte der Urheber finden ihre Grenzen in den gesetzlichen Schranken, die den berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Zugang zu geschützten Werken angemessen Rechnung tragen sollen. Hierzu zählt Paragraph 58 UrhG, der es Veranstaltern von Kunstausstellungen sowie dem Kunsthandel erlaubt, Kunstwerke zustimmungs- und vergütungsfrei für die Ausstellungs- und Verkaufswerbung zu nutzen. Öffentliche Museen, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen dürfen diese Werke ebenfalls, ohne Bildrechte einholen zu müssen, in Ausstellungs- und Bestandsverzeichnissen wiedergeben. Die Autorin untersucht, ob der 2003 novellierte Paragraph 58 UrhG mit völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und in welchem Umfang Werbe- und Katalognutzungen bei europa- und verfassungsrechtskonformer Auslegung zulässig sind. Neben dem deutschen wird auch das französische und US-amerikanische Urheberrecht ausführlich und praxisnah dargestellt. Es zeigt sich, dass weder das "droit d'auteur" noch das "copyright" Nutzungen von Kunstwerken in einem so weiten Umfang freistellen wie Paragraph 58 UrhG. Exclusive copyrights are limited by legal barriers that strive to take account of the justified interests of the general public in gaining access to protected works. These barriers include 58 of the German Copyright Act, which allows organisers of art exhibitions and art dealers to use works of art without the approval of or payment to artists for advertisements for exhibitions and sales. Public museums, libraries and educational establishments may also reproduce such works in exhibition catalogues and inventories without obtaining rights. The author examines whether the revised 58 of the German Copyright Act is compatible with the criteria of international, European and German constitutional law and to what extent the use of art works in catalogues and advertsing is permissible under European and German constitutional law. Apart from German copyright law, the French and US copyrights laws are discussed in detail and with practical relevance. It is shown that under neither the "droit d auteur" nor the US copyright the use of artworks is exempt to such a wide extent as it is under 58 of the German Act.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen
ISBN: 9783847102250 bzw. 3847102257, in Deutsch, V & R Unipress GmbH, neu.
Wann gestattet das Urheberrecht dem Kunsthandel und den Museen die freie Bildnutzung von Kunstwerken? Die Ausschließlichkeitsrechte der Urheber finden ihre Grenzen in den gesetzlichen Schranken, die den berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Zugang zu geschützten Werken angemessen Rechnung tragen sollen. Hierzu zählt Paragraph 58 UrhG, der es Veranstaltern von Kunstausstellungen sowie dem Kunsthandel erlaubt, Kunstwerke zustimmungs- und vergütungsfrei für die Ausstellungs- und Verkaufswerbung zu nutzen. Öffentliche Museen, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen dürfen diese Werke ebenfalls, ohne Bildrechte einholen zu müssen, in Ausstellungs- und Bestandsverzeichnissen wiedergeben. Die Autorin untersucht, ob der 2003 novellierte Paragraph 58 UrhG mit völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und in welchem Umfang Werbe- und Katalognutzungen bei europa- und verfassungsrechtskonformer Auslegung zulässig sind. Neben dem deutschen wird auch das französische und US-amerikanische Urheberrecht ausführlich und praxisnah dargestellt. Es zeigt sich, dass weder das "droit d'auteur" noch das "copyright" Nutzungen von Kunstwerken in einem so weiten Umfang freistellen wie Paragraph 58 UrhG. Exclusive copyrights are limited by legal barriers that strive to take account of the justified interests of the general public in gaining access to protected works. These barriers include 58 of the German Copyright Act, which allows organisers of art exhibitions and art dealers to use works of art without the approval of or payment to artists for advertisements for exhibitions and sales. Public museums, libraries and educational establishments may also reproduce such works in exhibition catalogues and inventories without obtaining rights. The author examines whether the revised 58 of the German Copyright Act is compatible with the criteria of international, European and German constitutional law and to what extent the use of art works in catalogues and advertsing is permissible under European and German constitutional law. Apart from German copyright law, the French and US copyrights laws are discussed in detail and with practical relevance. It is shown that under neither the "droit d auteur" nor the US copyright the use of artworks is exempt to such a wide extent as it is under 58 of the German Act.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen - Eine vergleichende Untersuchung des deutschen, französischen und US-amerikanischen Urheberrechts
ISBN: 9783847102250 bzw. 3847102257, in Deutsch, V & R Unipress Gmbh, gebundenes Buch, neu.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen: Die Ausschließlichkeitsrechte der Urheber finden ihre Grenzen in den gesetzlichen Schranken, die den berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Zugang zu geschützten Werken angemessen Rechnung tragen sollen. Hierzu zählt Paragraph 58 UrhG, der es Veranstaltern von Kunstausstellungen sowie dem Kunsthandel erlaubt, Kunstwerke zustimmungs- und vergütungsfrei für die Ausstellungs- und Verkaufswerbung zu nutzen. Öffentliche Museen, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen dürfen diese Werke ebenfalls, ohne Bildrechte einholen zu müssen, in Ausstellungs- und Bestandsverzeichnissen wiedergeben. Die Autorin untersucht, ob der 2003 novellierte Paragraph 58 UrhG mit völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und in welchem Umfang Werbe- und Katalognutzungen bei europa- und verfassungsrechtskonformer Auslegung zulässig sind. Neben dem deutschen wird auch das französische und US-amerikanische Urheberrecht ausführlich und praxisnah dargestellt. Es zeigt sich, dass weder das `droit d`auteur` noch das `copyright` Nutzungen von Kunstwerken in einem so weiten Umfang freistellen wie Paragraph 58 UrhG. Exclusive copyrights are limited by legal barriers that strive to take account of the justified interests of the general public in gaining access to protected works. These barriers include 58 of the German Copyright Act, which allows organisers of art exhibitions and art dealers to use works of art without the approval of or payment to artists for advertisements for exhibitions and sales. Public museums, libraries and educational establishments may also reproduce such works in exhibition catalogues and inventories without obtaining rights. The author examines whether the revised 58 of the German Copyright Act is compatible with the criteria of international, European and German constitutional law and to what extent the use of art works in catalogues and advertsing is permissible under European and German constitutional law. Apart from German copyright law, the French and US copyrights laws are discussed in detail and with practical relevance. It is shown that under neither the `droit d auteur` nor the US copyright the use of artworks is exempt to such a wide extent as it is under 58 of the German Act. Buch.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen
ISBN: 9783847002253 bzw. 3847002252, in Deutsch, neu.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen ab 54.99 € als pdf eBook: Eine vergleichende Untersuchung des deutschen, französischen und US-amerikanischen Urheberrechts. Aus dem Bereich: eBooks, Fachthemen & Wissenschaft, Recht,.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen als eBook von Constanze Thönebe
ISBN: 9783847002253 bzw. 3847002252, in Deutsch, Vandenhoeck & Ruprecht, neu.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen ab 54.99 EURO Eine vergleichende Untersuchung des deutschen, französischen und US-amerikanischen Urheberrechts.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen - Eine vergleichende Untersuchung des deutschen, französischen und US-amerikanischen Urheberrechts
ISBN: 9783847002253 bzw. 3847002252, in Deutsch, V&R Unipress, neu, E-Book, elektronischer Download.
Kunstwerke in der Ausstellungs- und Verkaufswerbung und in Museumskatalogen: Wann gestattet das Urheberrecht dem Kunsthandel und den Museen die freie Bildnutzung von Kunstwerken, Ebook.
Constanze Thönebe / Kunstwerke in der Ausstellungs- und Ve . 9783847102250
ISBN: 9783847102250 bzw. 3847102257, in Deutsch, neu.
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