Entschädigungsansprüche und andere Sanktionen vor Vollrechtserwerb im Gewerblichen Rechtsschutz (eBook, PDF)
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Entschädigungsansprüche und andere Sanktionen vor Vollrechtserwerb im Gewerblichen Rechtsschutz
DE NW
ISBN: 9783847003182 bzw. 3847003186, in Deutsch, neu.
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Eine vergleichende Analyse, Das deutsche Markenrecht sieht keine Sanktionen gegen Benutzungshandlungen von veröffentlichten Markenanmeldungen vor, obwohl Markenanmeldungen in Deutschland seit vielen Jahren veröffentlicht werden. Der Anmelder muss diese Veröffentlichung dulden, um an das begehrte Schutzrecht zu gelangen. Andere Markengesetze in Europa gewähren dem Markenanmelder hingegen einen Schutz bis zur Eintragung ihrer Marke in das jeweilige Register in Form eines Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruchs. Diese Arbeit erörtert und vergleicht sämtliche Sanktionen vor Entstehung des Vollrechts aus z.B. EPÜ, PCT, PatG, SortSchG, MMA, PMMA, GMVO, GSVO, GGVO und HMA und leitet daraus einen adäquaten Schutz für deutsche Markenanmelder her. Dieser Schutz kann nur als Entschädigungsanspruch ausgestaltet sein.Dr. Bastian Selck ist zur Zeit als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf tätig.
Eine vergleichende Analyse, Das deutsche Markenrecht sieht keine Sanktionen gegen Benutzungshandlungen von veröffentlichten Markenanmeldungen vor, obwohl Markenanmeldungen in Deutschland seit vielen Jahren veröffentlicht werden. Der Anmelder muss diese Veröffentlichung dulden, um an das begehrte Schutzrecht zu gelangen. Andere Markengesetze in Europa gewähren dem Markenanmelder hingegen einen Schutz bis zur Eintragung ihrer Marke in das jeweilige Register in Form eines Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruchs. Diese Arbeit erörtert und vergleicht sämtliche Sanktionen vor Entstehung des Vollrechts aus z.B. EPÜ, PCT, PatG, SortSchG, MMA, PMMA, GMVO, GSVO, GGVO und HMA und leitet daraus einen adäquaten Schutz für deutsche Markenanmelder her. Dieser Schutz kann nur als Entschädigungsanspruch ausgestaltet sein.Dr. Bastian Selck ist zur Zeit als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf tätig.
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Entschädigungsansprüche und andere Sanktionen vor Vollrechtserwerb im Gewerblichen Rechtsschutz
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ISBN: 9783847003182 bzw. 3847003186, in Deutsch, neu.
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Eine vergleichende Analyse, Das deutsche Markenrecht sieht keine Sanktionen gegen Benutzungshandlungen von veröffentlichten Markenanmeldungen vor, obwohl Markenanmeldungen in Deutschland seit vielen Jahren veröffentlicht werden. Der Anmelder muss diese Veröffentlichung dulden, um an das begehrte Schutzrecht zu gelangen. Andere Markengesetze in Europa gewähren dem Markenanmelder hingegen einen Schutz bis zur Eintragung ihrer Marke in das jeweilige Register in Form eines Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruchs. Diese Arbeit erörtert und vergleicht sämtliche Sanktionen vor Entstehung des Vollrechts aus z.B. EPÜ, PCT, PatG, SortSchG, MMA, PMMA, GMVO, GSVO, GGVO und HMA und leitet daraus einen adäquaten Schutz für deutsche Markenanmelder her. Dieser Schutz kann nur als Entschädigungsanspruch ausgestaltet sein.Dr. Bastian Selck ist zur Zeit als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf tätig.
Eine vergleichende Analyse, Das deutsche Markenrecht sieht keine Sanktionen gegen Benutzungshandlungen von veröffentlichten Markenanmeldungen vor, obwohl Markenanmeldungen in Deutschland seit vielen Jahren veröffentlicht werden. Der Anmelder muss diese Veröffentlichung dulden, um an das begehrte Schutzrecht zu gelangen. Andere Markengesetze in Europa gewähren dem Markenanmelder hingegen einen Schutz bis zur Eintragung ihrer Marke in das jeweilige Register in Form eines Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruchs. Diese Arbeit erörtert und vergleicht sämtliche Sanktionen vor Entstehung des Vollrechts aus z.B. EPÜ, PCT, PatG, SortSchG, MMA, PMMA, GMVO, GSVO, GGVO und HMA und leitet daraus einen adäquaten Schutz für deutsche Markenanmelder her. Dieser Schutz kann nur als Entschädigungsanspruch ausgestaltet sein.Dr. Bastian Selck ist zur Zeit als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf tätig.
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