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Das Genussrecht Aus Handels- Und Gesellschaftsteuerrechtlicher Hinsicht (Paperback)100%: Dipl Ing. Mag. Vera Hofer: Das Genussrecht Aus Handels- Und Gesellschaftsteuerrechtlicher Hinsicht (Paperback) (ISBN: 9783838652078) in Deutsch, Taschenbuch.
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Das Genußrecht aus handels- und gesellschaftsteuerrechtlicher Hinsicht100%: Vera Hofer: Das Genußrecht aus handels- und gesellschaftsteuerrechtlicher Hinsicht (ISBN: 9783832452070) 2002, diplom.de, in Deutsch, Taschenbuch.
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Das Genussrecht Aus Handels- Und Gesellschaftsteuerrechtlicher Hinsicht (Paperback)
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Vera Hofer

Das Genußrecht aus handels- und gesellschaftsteuerrechtlicher Hinsicht (2002)

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ISBN: 9783838652078 bzw. 383865207X, in Deutsch, Diplom.De Mrz 2002, Taschenbuch, neu, Nachdruck.

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Karl-Franzens-Universität Graz (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Genussrechte als charakteristischer Inhalt eines Genussrechtsverhältnisses sind typische Vermögensrechte eines Aktionärs, auch wenn sie nicht exakt wie diese ausgestaltet sein müssen. Herrschaftsrechte können in beschränktem Maße eingeräumt werden. Sie werden in einem schuldrechtlichen Vertrag begründet, wobei die Rechtsform des Emittenten nicht über die Zulässigkeit der Ausgabe entscheidet. Als Berechtigte kommen natürliche wie juristische Personen, Gesellschafter oder Dritte in Frage. Genussrechte verschaffen bloß gläubigerrechtliche Stellung, begründen also keine Mitgliedschaft in handelsrechtlicher Sicht. Die Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen, die z.B. für die Beurteilung steuerrechtlicher Fragen entscheidend ist, kann mitunter Probleme bereiten, da die Privatautonomie eine atypische Gestaltung von Rechtsverhältnissen ermöglicht. Genussrechtsverhältnisse spielen eine wichtige Rolle in der Unternehmenssanierung, weil der Verzicht auf Forderungen unter Einräumung von Genussrechten vor einer Überschuldung bewahren kann. Häufig werden sie als Finanzierungsinstrument eingesetzt, weil die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eine handelsrechtliche Einstufung als Eigenkapital, aber steuerrechtliche Behandlung als Fremdkapital gestatten. Genussrechte bieten gegenüber einem Darlehen den Vorteil, dass nicht laufend Zinsen anfallen, sondern Zahlungen an Genussrechtsberechtigte nur erfolgen müssen, wenn ein Gewinn anfällt. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und partiarische Darlehen zählen zu den Genussrechten, die darüber hinaus aber auch andere Ausgestaltungen annehmen können. Das KVG erwähnt Genussrechte, ohne sie zu definieren. Daher greift der VwGH in seiner Jud auf das Handelsrecht zurück. Genussrechte lösen unabhängig von ihrer handelsrechtlich zulässigen Ausgestaltung Gesellschaftsteuerpflicht aus. IU zum Handelsrecht werden sie jedoch ausdrücklich zu den Gesellschaftsrechten gezählt. Seit 1995 setzt das KVG die Kapitalansammlungs-RL um. Aus der Sicht des Europarechts problematisch ist die Einhebung der Gesellschaftsteuer für die Ausgabe von Genussrechten an Personen, die nicht die Stellung eines Gesellschafters im handelsrechtlichen Sinn innehaben, da nach dem Wortlaut der RL nur Leistungen eines Gesellschafters der Gesellschaftsteuer unterworfen sind. Der VwGH hat dazu ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet. Auch die Besteuerung von Genussrechten mit Fremdkapitalcharakter ist aus der Sicht der Kapitalansammlungs-RL zu hinterfragen, da die Entstehung der Steuerpflicht die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens voraussetzt, was durch die Hingabe von Fremdkapital nicht möglich ist. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.EINLEITUNG4 2.DER BEGRIFF DES GENUSSRECHTES AUS HANDELSRECHTLICHER SICHT5 2.1Das Genussrechtsverhältnis iSd 174 AktG6 2.1.1Das Genussrecht6 2.1.1.1Die Gewinnbeteiligung8 2.1.1.2Der Liquidationserlös/-gewinn13 2.1.1.3Benutzungsrechte17 2.1.1.4Umtauschrechte, Bezugsrecht auf Genussrechte oder Aktien17 2.1.1.5Weitere Rechte21 2.1.1.6Herrschaftsrechte22 2.1.1.7Kern- und Nebenrechte26 2.1.2Motive der Einräumung von Genussrechten26 2.1.3Gegenleistung28 2.1.4Abschluss des Genussrechtsvertrages29 2.1.4.1Parteien29 2.1.4.2Die Einräumung der Genussrechte29 2.1.4.3Bezugsrecht30 2.1.4.4Abstraktes oder kausales Rechtsverhältnis31 2.1.5Verbriefung31 2.1.6Individuelle und verbandsrechtliche Genussrechte34 2.2Ausgabeberechtigte34 2.3Einteilung der Genussrechte36 2.3.1Genussrechte im engeren/weiteren Sinn37 2.3.2Das aktiengleiche . 128 pp. Deutsch.
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Das Genußrecht aus handels- und gesellschaftsteuerrechtlicher Hinsicht

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Inhaltsangabe:Einleitung: Genussrechte als charakteristischer Inhalt eines Genussrechtsverhältnisses sind typische Vermögensrechte eines Aktionärs, auch wenn sie nicht exakt wie diese ausgestaltet sein müssen. Herrschaftsrechte können in beschränktem Maße eingeräumt werden. Sie werden in einem schuldrechtlichen Vertrag begründet, wobei die Rechtsform des Emittenten nicht über die Zulässigkeit der Ausgabe entscheidet. Als Berechtigte kommen natürliche wie juristische Personen, Gesellschafter oder Dritte in Frage. Genussrechte verschaffen bloß gläubigerrechtliche Stellung, begründen also keine Mitgliedschaft in handelsrechtlicher Sicht. Die Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen, die z.B. für die Beurteilung steuerrechtlicher Fragen entscheidend ist, kann mitunter Probleme bereiten, da die Privatautonomie eine atypische Gestaltung von Rechtsverhältnissen ermöglicht. Genussrechtsverhältnisse spielen eine wichtige Rolle in der Unternehmenssanierung, weil der Verzicht auf Forderungen unter Einräumung von Genussrechten vor einer Überschuldung bewahren kann. Häufig werden sie als Finanzierungsinstrument eingesetzt, weil die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eine handelsrechtliche Einstufung als Eigenkapital, aber steuerrechtliche Behandlung als Fremdkapital gestatten. Genussrechte bieten gegenüber einem Darlehen den Vorteil, dass nicht laufend Zinsen anfallen, sondern Zahlungen an Genussrechtsberechtigte nur erfolgen müssen, wenn ein Gewinn anfällt. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und partiarische Darlehen zählen zu den Genussrechten, die darüber hinaus aber auch andere Ausgestaltungen annehmen können. Das KVG erwähnt Genussrechte, ohne sie zu definieren. Daher greift der VwGH in seiner Jud auf das Handelsrecht zurück. Genussrechte lösen unabhängig von ihrer handelsrechtlich zulässigen Ausgestaltung Gesellschaftsteuerpflicht aus. IU zum Handelsrecht werden sie jedoch ausdrücklich zu den Gesellschaftsrechten gezählt. Seit 1995 setzt das KVG die Kapitalansammlungs-RL um. Aus der Sicht des Europarechts problematisch ist die Einhebung der Gesellschaftsteuer für die Ausgabe von Genussrechten an Personen, die nicht die Stellung eines Gesellschafters im handelsrechtlichen Sinn innehaben, da nach dem Wortlaut der RL nur Leistungen eines Gesellschafters der Gesellschaftsteuer unterworfen sind. Der VwGH hat dazu ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet. Auch die Besteuerung von Genussrechten mit Fremdkapitalcharakter ist aus der Sicht der Kapitalansammlungs-RL zu hinterfragen, da die Entstehung der Steuerpflicht die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens voraussetzt, was durch die Hingabe von Fremdkapital nicht möglich ist. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.EINLEITUNG4 2.DER BEGRIFF DES GENUSSRECHTES AUS HANDELSRECHTLICHER SICHT5 2.1Das Genussrechtsverhältnis iSd § 174 AktG6 2.1.1Das Genussrecht6 2.1.1.1Die Gewinnbeteiligung8 2.1.1.2Der Liquidationserlös/-gewinn13 2.1.1.3Benutzungsrechte17 2.1.1.4Umtauschrechte, Bezugsrecht auf Genussrechte oder Aktien17 2.1.1.5Weitere Rechte21 2.1.1.6Herrschaftsrechte22 2.1.1.7Kern- und Nebenrechte26 2.1.2Motive der Einräumung von Genussrechten26 2.1.3Gegenleistung28 2.1.4Abschluss des Genussrechtsvertrages29 2.1.4.1Parteien29 2.1.4.2Die Einräumung der Genussrechte29 2.1.4.3Bezugsrecht30 2.1.4.4Abstraktes oder kausales Rechtsverhältnis31 2.1.5Verbriefung31 2.1.6Individuelle und verbandsrechtliche Genussrechte34 2.2Ausgabeberechtigte34 2.3Einteilung der Genussrechte36 2.3.1Genussrechte im engeren/weiteren Sinn37 2.3.2Das aktiengleiche Genussrecht38 2.3.3Aktienähnlichkeit/Obligationsähnlichkeit45 2.3.4Genussrechte mit Eigen-/Fremdkapitalcharakter/erfolgswirksame Vereinnahmung46 2.3.4.1Eigen-/Fremdkapital46 2.3.4.2Einordnung des Genussrechts48 2.3.4.3Erfolgswirksame Vereinnahmung52 2.3.5Einteilung nach dem Zeitpunkt der Begebung52 2.3.6Genussrechte zur Kapitalbeschaffung/als Kapitalersatz53 2.3.7Der Partizipationsschein53 2.3.8Genussrechte nach dem BFG54 2.3.9Der Besserungsschein55 2.4Die Rechtsnatur von Genussrechten/Genussrechtsverhältnissen56 2.4.1Die Rechtsnatur des Genussrechtes56 2.4.1.1Mitgliedschaftsrecht56 2.4.1.2Zwischenform zwischen Mitgliedschafts- und Gläubigerrecht58 2.4.1.3Gläubigerrecht59 2.4.2Das Genussrechtsverhältnis62 2.4.2.1Wandelschuldverschreibungen62 2.4.2.2Gewinnschuldverschreibung62 2.4.2.3Partiarisches Rechtsverhältnis63 2.4.2.4Stille Gesellschaft64 2.4.2.5Gesellschaft bürgerlichen Rechts67.
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Inhaltsangabe:Einleitung: Genussrechte als charakteristischer Inhalt eines Genussrechtsverhältnisses sind typische Vermögensrechte eines Aktionärs, auch wenn sie nicht exakt wie diese ausgestaltet sein müssen. Herrschaftsrechte können in beschränktem Maße eingeräumt werden. Sie werden in einem schuldrechtlichen Vertrag begründet, wobei die ... Inhaltsangabe:Einleitung: Genussrechte als charakteristischer Inhalt eines Genussrechtsverhältnisses sind typische Vermögensrechte eines Aktionärs, auch wenn sie nicht exakt wie diese ausgestaltet sein müssen. Herrschaftsrechte können in beschränktem Maße eingeräumt werden. Sie werden in einem schuldrechtlichen Vertrag begründet, wobei die Rechtsform des Emittenten nicht über die Zulässigkeit der Ausgabe entscheidet. Als Berechtigte kommen natürliche wie juristische Personen, Gesellschafter oder Dritte in Frage. Genussrechte verschaffen bloß gläubigerrechtliche Stellung, begründen also keine Mitgliedschaft in handelsrechtlicher Sicht. Die Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen, die z.B. für die Beurteilung steuerrechtlicher Fragen entscheidend ist, kann mitunter Probleme bereiten, da die Privatautonomie eine atypische Gestaltung von Rechtsverhältnissen ermöglicht. Genussrechtsverhältnisse spielen eine wichtige Rolle in der Unternehmenssanierung, weil der Verzicht auf Forderungen unter Einräumung von Genussrechten vor einer Überschuldung bewahren kann. Häufig werden sie als Finanzierungsinstrument eingesetzt, weil die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eine handelsrechtliche Einstufung als Eigenkapital, aber steuerrechtliche Behandlung als Fremdkapital gestatten. Genussrechte bieten gegenüber einem Darlehen den Vorteil, dass nicht laufend Zinsen anfallen, sondern Zahlungen an Genussrechtsberechtigte nur erfolgen müssen, wenn ein Gewinn anfällt. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und partiarische Darlehen zählen zu den Genussrechten, die darüber hinaus aber auch andere Ausgestaltungen annehmen können. Das KVG erwähnt Genussrechte, ohne sie zu definieren. Daher greift der VwGH in seiner Jud auf das Handelsrecht zurück. Genussrechte lösen unabhängig von ihrer handelsrechtlich zulässigen Ausgestaltung Gesellschaftsteuerpflicht aus. IU zum Handelsrecht werden sie jedoch ausdrücklich zu den Gesellschaftsrechten gezählt. Seit 1995 setzt das KVG die Kapitalansammlungs-RL um. Aus der Sicht des Europarechts problematisch ist die Einhebung der Gesellschaftsteuer für die Ausgabe von Genussrechten an Personen, die nicht die Stellung eines Gesellschafters im handelsrechtlichen Sinn innehaben, da nach dem Wortlaut der RL nur Leistungen eines Gesellschafters der Gesellschaftsteuer unterworfen sind. Der VwGH hat dazu ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet. Auch die Besteuerung von Genussrechten mit Fremdkapitalcharakter ist aus der Sicht der [], 07.03.2002, PDF.
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Das Genußrecht aus handels- und gesellschaftsteuerrechtlicher Hinsicht

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Das Genußrecht aus handels- und gesellschaftsteuerrechtlicher Hinsicht, Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Karl-Franzens-Universität Graz (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:Genussrechte als charakteristischer Inhalt eines Genussrechtsverhältnisses sind typische Vermögensrechte eines Aktionärs, auch wenn sie nicht exakt wie diese ausgestaltet sein müssen. Herrschaftsrechte können in beschränktem Masse eingeräumt werden. Sie werden in einem schuldrechtlichen Vertrag begründet, wobei die Rechtsform des Emittenten nicht über die Zulässigkeit der Ausgabe entscheidet. Als Berechtigte kommen natürliche wie juristische Personen, Gesellschafter oder Dritte in Frage. Genussrechte verschaffen bloss gläubigerrechtliche Stellung, begründen also keine Mitgliedschaft in handelsrechtlicher Sicht.Die Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen, die z.B. für die Beurteilung steuerrechtlicher Fragen entscheidend ist, kann mitunter Probleme bereiten, da die Privatautonomie eine atypische Gestaltung von Rechtsverhältnissen ermöglicht. Genussrechtsverhältnisse spielen eine wichtige Rolle in der Unternehmenssanierung, weil der Verzicht auf Forderungen unter Einräumung von Genussrechten vor einer Überschuldung bewahren kann. Häufig werden sie als Finanzierungsinstrument eingesetzt, weil die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eine handelsrechtliche Einstufung als Eigenkapital, aber steuerrechtliche Behandlung als Fremdkapital gestatten. Genussrechte bieten gegenüber einem Darlehen den Vorteil, dass nicht laufend Zinsen anfallen, sondern Zahlungen an Genussrechtsberechtigte nur erfolgen müssen, wenn ein Gewinn anfällt. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und partiarische Darlehen zählen zu den Genussrechten, die darüber hinaus aber auch andere Ausgestaltungen annehmen können.Das KVG erwähnt Genussrechte, ohne sie zu definieren. Daher greift der VwGH in seiner Jud auf das Handelsrecht zurück. Genussrechte lösen unabhängig von ihrer handelsrechtlich zulässigen Ausgestaltung Gesellschaftsteuerpflicht aus. IU zum Handelsrecht werden sie jedoch ausdrücklich zu den Gesellschaftsrechten gezählt. Seit 1995 setzt das KVG die Kapitalansammlungs-RL um. Aus der Sicht des Europarechts problematisch ist die Einhebung der Gesellschaftsteuer für die Ausgabe von Genussrechten an Personen, die nicht die Stellung eines Gesellschafters im handelsrechtlichen Sinn innehaben, da nach dem Wortlaut der RL nur Leistungen eines Gesellschafters der Gesellschaftsteuer unterworfen sind. Der VwGH hat dazu ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet. Auch die Besteuerung von Genussrechten mit Fremdkapitalcharakter ist aus der Sicht der Kapitalansammlungs-RL zu hinterfragen, da die Entstehung der Steuerpflicht die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens voraussetzt, was durch die Hingabe von Fremdkapital nicht möglich ist.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:1.EINLEITUNG42.DER BEGRIFF DES GENUSSRECHTES AUS HANDELSRECHTLICHER SICHT52.1Das Genussrechtsverhältnis iSd 174 AktG62.1.1Das Genussrecht62.1.1.1Die Gewinnbeteiligung82.1.1.2Der Liquidationserlös/-gewinn132.1.1.3Benutzungsrechte172.1.1.4Umtauschrechte, Bezugsrecht auf Genussrechte oder Aktien172.1.1.5Weitere Rechte212.1.1.6Herrschaftsrechte222.1.1.7Kern- und Nebenrechte262.1.2Motive der Einräumung von Genussrechten262.1.3Gegenleistung282.1.4Abschluss des Genussrechtsvertrages292.1.4.1Parteien292.1.4.2Die Einräumung der Genussrechte292.1.4.3Bezugsrecht302.1.4.4Abstraktes oder kausales Rechtsverhältnis312.1.5Verbriefung312.1.6Individuelle und verbandsrechtliche Genussrechte342.2Ausgabeberechtigte342.3Einteilung der Genussrechte362.3.1Genussrechte im engeren/weiteren Sinn372.3.2Das aktiengleiche ...
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Paperback. 124 pages. Dimensions: 10.4in. x 7.4in. x 0.3in.Diplomarbeit, die am 01. 06. 2001 erfolgreich an einer Universitt in sterreich im Fachbereich Rechtswissenschaften eingereicht wurde. Einleitung: Genussrechte als charakteristischer Inhalt eines Genussrechtsverhltnisses sind typische Vermgensrechte eines Aktionrs, auch wenn sie nicht exakt wie diese ausgestaltet sein mssen. Herrschaftsrechte knnen in beschrnktem Mae eingerumt werden. Sie werden in einem schuldrechtlichen Vertrag begrndet, wobei die Rechtsform des Emittenten nicht ber die Zulssigkeit der Ausgabe entscheidet. Als Berechtigte kommen natrliche wie juristische Personen, Gesellschafter oder Dritte in Frage. Genussrechte verschaffen blo glubigerrechtliche Stellung, begrnden also keine Mitgliedschaft in handelsrechtlicher Sicht. Die Abgrenzung zu anderen Rechtsverhltnissen, die z. B. fr die Beurteilung steuerrechtlicher Fragen entscheidend ist, kann mitunter Probleme bereiten, da die Privatautonomie eine atypische Gestaltung von Rechtsverhltnissen ermglicht. Genussrechtsverhltnisse spielen eine wichtige Rolle in der Unternehmenssanierung, weil der Verzicht auf Forderungen unter Einrumung von Genussrechten vor einer berschuldung bewahren kann. Hufig werden sie als Finanzierungsinstrument eingesetzt, weil die vielfltigen Gestaltungsmglichkeiten eine handelsrechtliche Einstufung als Eigenkapital, aber steuerrechtliche Behandlung als Fremdkapital gestatten. Genussrechte bieten gegenber einem Darlehen den Vorteil, dass nicht laufend Zinsen anfallen, sondern Zahlungen an Genussrechtsberechtigte nur erfolgen mssen, wenn ein Gewinn anfllt. Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und partiarische Darlehen zhlen zu den Genussrechten, die darber hinaus aber auch andere Ausgestaltungen annehmen knnen. Das KVG erwhnt Genussrechte, ohne sie zu definieren. Daher greift der VwGH in seiner Jud auf das Handelsrecht zurck. Genussrechte lsen unabhngig von ihrer handelsrechtlich zulssigen Ausgestaltung Gesellschaftsteuerpflicht au. . . This item ships from multiple locations. Your book may arrive from Roseburg,OR, La Vergne,TN.
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