Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
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9783829312547 - Hubert Meyer (Prof. Dr.): Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Hubert Meyer (Prof. Dr.)

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

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ISBN: 9783829312547 bzw. 3829312547, in Deutsch, Kommunal- und Schulverlag GmbH & Co. KG, neu.

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Neuware - Seit der mit Wirkung vom 1.11.2011 in Kraft getretenen Zusammenfassung der niedersächsischen kommunalverfassungsrechtlichen Gesetze und Verordnungen zu einem einheitlichen Kommunalverfassungsgesetz haben die gesetzgeberischen Aktivitäten nicht nachgelassen. Seit dem Erscheinen der 3. Auflage dieses Werkes im Frühjahr 2014 hatte sich der niedersächsische Gesetzgeber zunächst auf kleinere Korrekturen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschränkt: Mit Gesetz vom 22.10.2014 wurde die in 17 NKomVG enthaltene Verordnungsermächtigung modifiziert. Zwei Gesetze vom 16.12.2014 betrafen eine Verweisung in 163 Abs. 4 Satz 1 NKomVG und eine Änderung des 169 NKomVG über die Anwendung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich auf die Stadt Göttingen. Zwei Gesetze vom 12.11.2015 befassten sich zum einen wiederum mit 169 NKomVG, der an die kommunale Neuordnung der Landkreise Göttingen und Osterode angepasst wurde (Berechnung der Schlüsselzuweisungen), zum anderen mit 161 Nr. 2 Buchst. b NKomVG, der den besonderen Aufgabenkreis der Region Hannover im Bereich der Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylberechtigte betrifft. Gravierender und z. T. grundsätzlicher Natur sind die im Oktober 2016 vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderungen. Aus der Vielzahl von Änderungen sind insbesondere hervorzuheben: Die Ausweitung der Verpflichtung zur Bestellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf alle Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und die Erschwerung der Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten. Die Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung, indem die zur Einreichung eines Bürgerbegehrens erforderlichen Anforderungen abgesenkt und besondere Beratungs und Bekanntgabeverpflichtungen der Gemeinde eingeführt werden Umwandlung der Bürgerbefragung in eine Einwohnerbefragung, die nun sämtliche Einwohner vom 14. Lebensjahr an einbezieht. Die Erleichterung von Film und Tonaufnahmen aus öffentlichen Sitzungen der Vertretung für Zwecke der Berichterstattung. Die Aufhebung einengender Vorschriften für die wirtschaftliche Betätigung der Kommune. Die nun vorliegende 4. Auflage dieses Werks erfasst diese und die weiteren Änderungen der Novelle ebenso wie die seit Erscheinen der 3. Auflage zu verzeichnende Fortentwicklung von Rechtsprechung und Literatur. Peter Blum, Direktor beim Abgeordnetenhaus Berlin A. D., zuvor Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, Ministerialdirigent Bernd Häusler, Abteilungsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, früherer Leiter der Kommunalabteilung des Hauses, Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages. Unterstützt werden sie von Dr. Jörg Mielke, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächischen Landkreistag, Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer beim Niedersächsischen Landkreistag, Joachim Rose, Kämmerer der Gemeinde Wedemark, Ministerialdirigent Dr. Christian Wefelmeier, Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, und Prof. Holger Weidemann, Niedersächsisches Studieninstitut. Buch, Neuware, 4.7 x 24 x 17, 1500g.
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9783829312547 - Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) (2017)

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Seit der mit Wirkung vom 1.11.2011 in Kraft getretenen Zusammenfassung der niedersächsischen kommunalverfassungsrechtlichen Gesetze und Verordnungen zu einem einheitlichen Kommunalverfassungsgesetz haben die gesetzgeberischen Aktivitäten nicht nachgelassen. Seit dem Erscheinen der 3. Auflage dieses Werkes im Frühjahr 2014 hatte sich der niedersächsische Gesetzgeber zunächst auf kleinere Korrekturen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschränkt: Mit Gesetz vom 22.10.2014 wurde die in 17 NKomVG enthaltene Verordnungsermächtigung modifiziert. Zwei Gesetze vom 16.12.2014 betrafen eine Verweisung in 163 Abs. 4 Satz 1 NKomVG und eine Änderung des 169 NKomVG über die Anwendung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich auf die Stadt Göttingen. Zwei Gesetze vom 12.11.2015 befassten sich zum einen wiederum mit 169 NKomVG, der an die kommunale Neuordnung der Landkreise Göttingen und Osterode angepasst wurde (Berechnung der Schlüsselzuweisungen), zum anderen mit 161 Nr. 2 Buchst. b NKomVG, der den besonderen Aufgabenkreis der Region Hannover im Bereich der Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylberechtigte betrifft. Gravierender und z. T. grundsätzlicher Natur sind die im Oktober 2016 vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderungen. Aus der Vielzahl von Änderungen sind insbesondere hervorzuheben: – Die Ausweitung der Verpflichtung zur Bestellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf alle Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und die Erschwerung der Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten. – Die Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung, indem die zur Einreichung eines Bürgerbegehrens erforderlichen Anforderungen abgesenkt und besondere Beratungs- und Bekanntgabeverpflichtungen der Gemeinde eingeführt werden; Umwandlung der Bürgerbefragung in eine Einwohnerbefragung, die nun sämtliche Einwohner vom 14. Lebensjahr an einbezieht. – Die Erleichterung von Film- und Tonaufnahmen aus öffentlichen Sitzungen der Vertretung für Zwecke der Berichterstattung. – Die Aufhebung einengender Vorschriften für die wirtschaftliche Betätigung der Kommune. Die nun vorliegende 4. Auflage dieses Werks erfasst diese und die weiteren Änderungen der Novelle ebenso wie die seit Erscheinen der 3. Auflage zu verzeichnende Fortentwicklung von Rechtsprechung und Literatur. Peter Blum, Direktor beim Abgeordnetenhaus Berlin A. D., zuvor Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, Ministerialdirigent Bernd Häusler, Abteilungsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, früherer Leiter der Kommunalabteilung des Hauses, Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages. Unterstützt werden sie von Dr. Jörg Mielke, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächischen Landkreistag, Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer beim Niedersächsischen Landkreistag, Joachim Rose, Kämmerer der Gemeinde Wedemark, Ministerialdirigent Dr. Christian Wefelmeier, Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, und Prof. Holger Weidemann, Niedersächsisches Studieninstitut. gebundene Ausgabe, 27.02.2017.
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9783829312547 - Blum, Peter; Häusler, Bernd; Meyer, Hubert: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Blum, Peter; Häusler, Bernd; Meyer, Hubert

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) (2016)

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Seit der mit Wirkung vom 1.11.2011 in Kraft getretenen Zusammenfassung der niedersächsischen kommunalverfassungsrechtlichen Gesetze und Verordnungen zu einem einheitlichen Kommunalverfassungsgesetz haben die gesetzgeberischen Aktivitäten nicht nachgelassen.Seit dem Erscheinen der 3. Auflage dieses Werkes im Frühjahr 2014 hatte sich der niedersächsische Gesetzgeber zunächst auf kleinere Korrekturen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschränkt: Mit Gesetz vom 22.10.2014 wurde die in17 NKomVG enthaltene Verordnungsermächtigung modifiziert. Zwei Gesetze vom 16.12.2014 betrafen eine Verweisung in163 Abs. 4 Satz 1 NKomVG und eine Änderung des169 NKomVG über die Anwendung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich auf die Stadt Göttingen. Zwei Gesetze vom 12.11.2015 befassten sich zum einen wiederum mit169 NKomVG, der an die kommunale Neuordnung der Landkreise Göttingen und Osterode angepasst wurde (Berechnung der Schlüsselzuweisungen), zum anderen mit 1561 Nr. 2 Buchst. b NKomVG, der den besonderen Aufgabenkreis der Region Hannover im Bereich der Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylberechtigte betrifft.Gravierender und z. T. grundsätzlicher Natur sind die im Oktober 2016 vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderungen. Aus der Vielzahl von Änderungen sind insbesondere hervorzuheben:- Die Ausweitung der Verpflichtung zur Bestellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf alle Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und die Erschwerung der Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten.- Die Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung, indem die zur Einreichung eines Bürgerbegehrens erforderlichen Anforderungen abgesenkt und besondere Beratungs- und Bekanntgabeverpflichtungen der Gemeinde eingeführt werden; Umwandlung der Bürgerbefragung in eine Einwohnerbefragung, die nun sämtliche Einwohner vom 14. Lebensjahr an einbezieht.- Die Erleichterung von Film- und Tonaufnahmen aus öffentlichen Sitzungen der Vertretung für Zwecke der Berichterstattung.- Die Aufhebung einengender Vorschriften für die wirtschaftliche Betätigung der Kommune.Die nun vorliegende 4. Auflage dieses Werks erfasst diese und die weiteren Änderungen der Novelle ebenso wie die seit Erscheinen der 3. Auflage zu verzeichnende Fortentwicklung von Rechtsprechung und Literatur.Peter Blum, Direktor beim Abgeordnetenhaus Berlin A. D., zuvor Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, Ministerialdirigent Bernd Häusler, Abteilungsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, früherer Leiter der Kommunalabteilung des Hauses, Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages. Unterstützt werden sie von Dr. Jörg Mielke, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächischen Landkreistag, Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer beim Niedersächsischen Landkreistag, Joachim Rose, Kämmerer der Gemeinde Wedemark, Ministerialdirigent Dr. Christian Wefelmeier, Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, und Prof. Holger Weidemann, Niedersächsisches Studieninstitut.
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9783829312547 - Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Kommentar

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Kommentar (2016)

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Seit der mit Wirkung vom 1.11.2011 in Kraft getretenen Zusammenfassung der niedersächsischen kommunalverfassungsrechtlichen Gesetze und Verordnungen zu einem einheitlichen Kommunalverfassungsgesetz haben die gesetzgeberischen Aktivitäten nicht nachgelassen.Seit dem Erscheinen der 3. Auflage dieses Werkes im Frühjahr 2014 hatte sich der niedersächsische Gesetzgeber zunächst auf kleinere Korrekturen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschränkt: Mit Gesetz vom 22.10.2014 wurde die in17 NKomVG enthaltene Verordnungsermächtigung modifiziert. Zwei Gesetze vom 16.12.2014 betrafen eine Verweisung in163 Abs. 4 Satz 1 NKomVG und eine Änderung des169 NKomVG über die Anwendung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich auf die Stadt Göttingen. Zwei Gesetze vom 12.11.2015 befassten sich zum einen wiederum mit169 NKomVG, der an die kommunale Neuordnung der Landkreise Göttingen und Osterode angepasst wurde (Berechnung der Schlüsselzuweisungen), zum anderen mit161 Nr. 2 Buchst. b NKomVG, der den besonderen Aufgabenkreis der Region Hannover im Bereich der Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylberechtigte betrifft.Gravierender und z. T. grundsätzlicher Natur sind die im Oktober 2016 vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderungen. Aus der Vielzahl von Änderungen sind insbesondere hervorzuheben:- Die Ausweitung der Verpflichtung zur Bestellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf alle Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und die Erschwerung der Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten.- Die Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung, indem die zur Einreichung eines Bürgerbegehrens erforderlichen Anforderungen abgesenkt und besondere Beratungs- und Bekanntgabeverpflichtungen der Gemeinde eingeführt werden, Umwandlung der Bürgerbefragung in eine Einwohnerbefragung, die nun sämtliche Einwohner vom 14. Lebensjahr an einbezieht.- Die Erleichterung von Film- und Tonaufnahmen aus öffentlichen Sitzungen der Vertretung für Zwecke der Berichterstattung.- Die Aufhebung einengender Vorschriften für die wirtschaftliche Betätigung der Kommune.Die nun vorliegende 4. Auflage dieses Werks erfasst diese und die weiteren Änderungen der Novelle ebenso wie die seit Erscheinen der 3. Auflage zu verzeichnende Fortentwicklung von Rechtsprechung und Literatur.Peter Blum, Direktor beim Abgeordnetenhaus Berlin A. D., zuvor Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, Ministerialdirigent Bernd Häusler, Abteilungsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, früherer Leiter der Kommunalabteilung des Hauses, Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages. Unterstützt werden sie von Dr. Jörg Mielke, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächischen Landkreistag, Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer beim Niedersächsischen Landkreistag, Joachim Rose, Kämmerer der Gemeinde Wedemark, Ministerialdirigent Dr. Christian Wefelmeier, Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, und Prof. Holger Weidemann, Niedersächsisches Studieninstitut.
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9783829312547 - Peter Blum: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Peter Blum

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) (2016)

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9783829312547 - Blum: / Häusler / Meyer | Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) | Kommunal- und Schul | 4., überarbeitete Auflage | 2017 | Kommen
Blum

/ Häusler / Meyer | Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) | Kommunal- und Schul | 4., überarbeitete Auflage | 2017 | Kommen

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Der Kommentar erläutert das neue Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuverlässig, anschaulich und praxisnah. Seit dem Erscheinen der 3. Auflage dieses Werkes im Frühjahr 2014 hatte sich der niedersächsische Gesetzgeber zunächst auf kleinere Korrekturen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschränkt. Gravierender und z. T. grundsätzlicher Natur sind die im Oktober 2016 vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderungen. Aus der Vielzahl von Änderungen sind insbesondere hervorzuheben: Die Ausweitung der Verpflichtung zur Bestellung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf alle Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern und die Erschwerung der Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten. Die Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung, indem die zur Einreichung eines Bürgerbegehrens erforderlichen Anforderungen abgesenkt und besondere Beratungs- und Bekanntgabeverpflichtungen der Gemeinde eingeführt werden, Umwandlung der Bürgerbefragung in eine Einwohnerbefragung, die nun sämtliche Einwohner vom 14. Lebensjahr an einbezieht. Die Erleichterung von Film- und Tonaufnahmen aus öffentlichen Sitzungen der Vertretung für Zwecke der Berichterstattung. Die Aufhebung einengender Vorschriften für die wirtschaftliche Betätigung der Kommune. Die nun vorliegende 4. Auflage dieses Werks erfasst diese und die weiteren Änderungen der Novelle ebenso wie die seit Erscheinen der 3. Auflage zu verzeichnende Fortentwicklung von Rechtsprechung und Literatur.
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3829312547 - Peter Blum/ Bernd Häusler/ Hubert Meyer: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Peter Blum/ Bernd Häusler/ Hubert Meyer

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

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