Das Ende für Schwert und Galgen? Legislativer Prozess und öffentlicher Diskurs zur Reduzierung der Todesstrafe im Ordentlichen Verfahren unter Joseph II. (1781-1787)
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Das Ende für Schwert und Galgen?
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ISBN: 9783706549356 bzw. 3706549352, in Deutsch, Studienverlag GmbH, neu.
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Legislativer Prozess und öffentlicher Diskurs zur Reduzierung der Todesstrafe im Ordentlichen Verfahren unter Joseph II. (1781-1787). Habil.-Schr. Die Studie Das Ende für Schwert und Galgen? ist der erste Rekonstruktionsversuch der Gesetzgebungsvorgänge, der Rezeption und der gerichtlichen Anwendung inklusive der dabei auftretenden Probleme des Josephinischen Strafgesetzes von 1787. Den hauptsächlichen Grund für den am 2. Februar 1781 ergangenen kaiserlichen Auftrag zur Erarbeitung eines neuen Kriminalgesetzes stellte die Verminderung der im geltenden Recht, der Constitutio Criminalis Theresiana, für 42 Delikte vorgesehenen Todesstrafe dar. Die Jahre des Entstehungsprozesses der neuen materiellen Strafnormen, des Strafverfahrens und der staatlichen Kriminalgerichte, 1781 bis 1786, waren geprägt durch das inhaltliche Aushandeln der Normen zwischen Kaiser und Gesetzgebungsgremien wie auch durch die Ausweitung der Entscheidungsfindung auf weitere Hofstellen und dezentrale Appellationsgerichte. Entscheidende kaiserliche Eingriffe erfolgten indes auch gegen die Meinungen der involvierten Juristen. Joseph II. verfolgte mit aller Konsequenz die Umsetzung seiner utilitaristisch orientierten Strafzwecküberlegungen, die er durch drakonische Strafen und deren ostentative Ausgestaltung zu realisieren suchte. Das schließlich am 2. April 1787 veröffentlichte Allgemeine Gesetz über Verbrechen, und derselben Bestrafung sah mit Ausnahme des Standrechts die Todesstrafe nominell nicht mehr vor, doch wurde rasch klar, dass durch den Vollzug der schweren Kerkerersatzstrafen und der Sanktion des Schiffzugs in kurzer Zeit wesentlich mehr Menschen ums Leben kamen, als in den Jahrzehnten davor durch Hinrichtungen. Auch wurde die Todesstrafe 1788 durch das Verfahrensrecht, die Allgemeine Kriminal = Gerichtsordnung, unter der Bedingung, dass es die besonderen Zeitumstände erfordern würden, auf dem Umweg der Übernahme des Standrechts für Zivilpersonen wieder eingeführt. Somit erweist sich, dass die bis dato von der Rechtsgeschichte besonders (positiv) hervorgehobene Abschaffung der Todesstrafe durch Joseph II. bei einem genauer en Quellenstudium höchst fragwürdig erscheint. Der Autor Gerhard Ammerer, Jg. 1956, ao. Univ.-Prof. für Österreichische Geschichte an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät und Privatdozent für Rechtsgeschichte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Paris-Lodron Universität Salzburg. Forschungsschwerpunkte: Österreichische Rechtsgeschichte, Historische Kriminalitätsforschung, regionale Wirtschaftsgeschichte, Randgruppen und Geschichte der Armut. Das Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Der STATUS QUO ANTE: Todesstrafe, frühe Ersatzstrafen und die erste Phase einer Problematisierung der Sanktion 3. Der Neubeginn 1781: Kaiserlicher Auftrag, Expertengutachten, kommissionelle und behördliche Debatte 4. Der Strafrechtsdiskurs öffentliche Meinung und Argumentationsführung zum Thema Todesstrafe 5. Der lange Weg der Entscheidungsfindung 17811787 6. Das Inkrafttreten der neuen Strafrechtsnormen: Inhalt, Reaktionen und Auswirkungen 7. Die Wiederaufnahme der Diskussionen und die Renovation der Todesstrafe in zwei Schritten ein Ausblick bis 1803 8. Resümee 9. Anhang 10. Quellen und Literatur 11. Register und Abkürzungsverzeichnis.
Legislativer Prozess und öffentlicher Diskurs zur Reduzierung der Todesstrafe im Ordentlichen Verfahren unter Joseph II. (1781-1787). Habil.-Schr. Die Studie Das Ende für Schwert und Galgen? ist der erste Rekonstruktionsversuch der Gesetzgebungsvorgänge, der Rezeption und der gerichtlichen Anwendung inklusive der dabei auftretenden Probleme des Josephinischen Strafgesetzes von 1787. Den hauptsächlichen Grund für den am 2. Februar 1781 ergangenen kaiserlichen Auftrag zur Erarbeitung eines neuen Kriminalgesetzes stellte die Verminderung der im geltenden Recht, der Constitutio Criminalis Theresiana, für 42 Delikte vorgesehenen Todesstrafe dar. Die Jahre des Entstehungsprozesses der neuen materiellen Strafnormen, des Strafverfahrens und der staatlichen Kriminalgerichte, 1781 bis 1786, waren geprägt durch das inhaltliche Aushandeln der Normen zwischen Kaiser und Gesetzgebungsgremien wie auch durch die Ausweitung der Entscheidungsfindung auf weitere Hofstellen und dezentrale Appellationsgerichte. Entscheidende kaiserliche Eingriffe erfolgten indes auch gegen die Meinungen der involvierten Juristen. Joseph II. verfolgte mit aller Konsequenz die Umsetzung seiner utilitaristisch orientierten Strafzwecküberlegungen, die er durch drakonische Strafen und deren ostentative Ausgestaltung zu realisieren suchte. Das schließlich am 2. April 1787 veröffentlichte Allgemeine Gesetz über Verbrechen, und derselben Bestrafung sah mit Ausnahme des Standrechts die Todesstrafe nominell nicht mehr vor, doch wurde rasch klar, dass durch den Vollzug der schweren Kerkerersatzstrafen und der Sanktion des Schiffzugs in kurzer Zeit wesentlich mehr Menschen ums Leben kamen, als in den Jahrzehnten davor durch Hinrichtungen. Auch wurde die Todesstrafe 1788 durch das Verfahrensrecht, die Allgemeine Kriminal = Gerichtsordnung, unter der Bedingung, dass es die besonderen Zeitumstände erfordern würden, auf dem Umweg der Übernahme des Standrechts für Zivilpersonen wieder eingeführt. Somit erweist sich, dass die bis dato von der Rechtsgeschichte besonders (positiv) hervorgehobene Abschaffung der Todesstrafe durch Joseph II. bei einem genauer en Quellenstudium höchst fragwürdig erscheint. Der Autor Gerhard Ammerer, Jg. 1956, ao. Univ.-Prof. für Österreichische Geschichte an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät und Privatdozent für Rechtsgeschichte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Paris-Lodron Universität Salzburg. Forschungsschwerpunkte: Österreichische Rechtsgeschichte, Historische Kriminalitätsforschung, regionale Wirtschaftsgeschichte, Randgruppen und Geschichte der Armut. Das Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Der STATUS QUO ANTE: Todesstrafe, frühe Ersatzstrafen und die erste Phase einer Problematisierung der Sanktion 3. Der Neubeginn 1781: Kaiserlicher Auftrag, Expertengutachten, kommissionelle und behördliche Debatte 4. Der Strafrechtsdiskurs öffentliche Meinung und Argumentationsführung zum Thema Todesstrafe 5. Der lange Weg der Entscheidungsfindung 17811787 6. Das Inkrafttreten der neuen Strafrechtsnormen: Inhalt, Reaktionen und Auswirkungen 7. Die Wiederaufnahme der Diskussionen und die Renovation der Todesstrafe in zwei Schritten ein Ausblick bis 1803 8. Resümee 9. Anhang 10. Quellen und Literatur 11. Register und Abkürzungsverzeichnis.
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| Das Ende für Schwert und Galgen? | Studien | 2010
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ISBN: 9783706549356 bzw. 3706549352, in Deutsch, Studien Verlag, neu.
Die Studie Das Ende für Schwert und Galgen? ist der erste Rekonstruktionsversuch der Gesetzgebungsvorgänge, der Rezeption und der gerichtlichen Anwendung inklusive der dabei auftretenden Probleme des Josephinischen Strafgesetzes von 1787. Den hauptsächlichen Grund für den am 2. Februar 1781 ergangenen kaiserlichen Auftrag zur Erarbeitung eines neuen Kriminalgesetzes stellte die Verminderung der im geltenden Recht, der Constitutio Criminalis Theresiana, für 42 Delikte vorgesehenen Todesstrafe dar. Die Jahre des Entstehungsprozesses der neuen materiellen Strafnormen, des Strafverfahrens und der staatlichen Kriminalgerichte, 1781 bis 1786, waren geprägt durch das inhaltliche Aushandeln der Normen zwischen Kaiser und Gesetzgebungsgremien wie auch durch die Ausweitung der Entscheidungsfindung auf weitere Hofstellen und dezentrale Appellationsgerichte. Entscheidende kaiserliche Eingriffe erfolgten indes auch gegen die Meinungen der involvierten Juristen. Joseph II. verfolgte mit aller Konsequenz die Umsetzung seiner utilitaristisch orientierten Strafzwecküberlegungen, die er durch drakonische Strafen und deren ostentative Ausgestaltung zu realisieren suchte. Das schließlich am 2. April 1787 veröffentlichte Allgemeine Gesetz über Verbrechen, und derselben Bestrafung sah mit Ausnahme des Standrechts die Todesstrafe nominell nicht mehr vor, doch wurde rasch klar, dass durch den Vollzug der schweren Kerkerersatzstrafen und der Sanktion des Schiffzugs in kurzer Zeit wesentlich mehr Menschen ums Leben kamen, als in den Jahrzehnten davor durch Hinrichtungen. Auch wurde die Todesstrafe 1788 durch das Verfahrensrecht, die Allgemeine Kriminal = Gerichtsordnung, unter der Bedingung, dass es die besonderen Zeitumstände erfordern würden, auf dem Umweg der Übernahme des Standrechts für Zivilpersonen wieder eingeführt. Somit erweist sich, dass die bis dato von der Rechtsgeschichte besonders (positiv) hervorgehobene Abschaffung der Todesstrafe durch Joseph II. bei einem genauer en Quellenstudium höchst fragwürdig erscheint.
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