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ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung100%: Thomas Meysen/ Sybille Nonninger: ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung (ISBN: 9783497611904) in Deutsch, auch als eBook.
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Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)66%: Sybille Nonninger, Thomas Meysen: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) (ISBN: 9783497611874) in Deutsch, Taschenbuch.
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Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren (FamFG)46%: Thomas Meysen: Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren (FamFG) (ISBN: 9783497611898) in Deutsch, auch als eBook.
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ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung - 12 Angebote vergleichen

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9783497611874 - Sybille Nonninger: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Ein Beitrag der dritten Auflage des Handbuchs Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, herausgegeben von Joachim Merchel.
Sybille Nonninger

Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Ein Beitrag der dritten Auflage des Handbuchs Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, herausgegeben von Joachim Merchel.

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ISBN: 9783497611874 bzw. 3497611875, in Deutsch, Ernst Reinhardt Verlag, neu, E-Book, elektronischer Download.

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Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII): `Der ASD ist gemäß der in SGB VIII definierten Aufgaben nicht die Jugendhilfepolizei, sondern eher der Hausarzt. Er ist nicht nur unmittelbar in der Beratung und Hilfeleistung aktiv, sondern begleitet und koordiniert die Hilfen Dritter und arbeitet mit diesen Dritten zum Wohl der Klienten partnerschaftlich zusammen. Nach dem Gesetz sind Leistung und Eingriff zwar spannungsreiche, aber dennoch untrennbar miteinander verbundene Instrumente des ASD zur Umsetzung seines Auftrags. Auch das Verfahren bei einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls nach 8a SGB VIII trennt den Schutzauftrag nicht von dem Hilfeauftrag und dem Leistungsangebot. Nicht nur bezogen auf die Eltern, sondern auch in der Ausgestaltung der Hilfe für die jungen Menschen orientiert sich das SGB VIII an der fachlichen Erkenntnis, dass die Betroffenen für den Hilfeprozess gewonnen werden müssen, wenn die Hilfe wirksam sein soll, und dass repressive Maßnahmen den wirksamen Kindesschutz sowie die Verfolgung des Kindeswohls erschweren. Damit Hilfe wirksam werden kann, verzichtet das Gesetz auf eine Schuldzuweisung an die Personensorgeberechtigten und definiert sie als anspruchsberechtigte Subjekte im Prozess der Erbringung von Leistungen zum Wohl der Kinder und Jugendlichen. Die Partizipation der Betroffenen und die respektvolle, ihre Autonomie achtende Zusammenarbeit mit diesen sind rechtlich verbindliche Grundsätze für den ASD. Die Orientierung am Wohl der Kinder und an ihrem Schutz hört für das Gesetz nicht mit dem Kleinkindalter auf. Der ASD ist insoweit gleichermaßen dem Wohl der Jugendlichen und jungen Volljährigen verpflichtet. Für die wirksame Erfüllung des Schutzauftrags ist das bedarfsgerechte Leistungsangebot essenziell. Außerdem braucht der ASD ausreichend Ressourcen zur verantwortlichen Verfolgung der Hilfeprozesse unter dem Aspekt der Gewährleistung des Kindeswohls.`, Ebook.
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9783497611904 - Thomas Meysen: ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung - Ein Beitrag der dritten Auflage des Handbuchs Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, herausgegeben von Joachim Merchel.
Thomas Meysen

ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung - Ein Beitrag der dritten Auflage des Handbuchs Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, herausgegeben von Joachim Merchel.

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ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung: `Haben Leitungs- oder Fachkräfte Aufgaben zur Sicherung des Kindeswohls und kommt es zur Verletzung von Rechtsgütern wie Leben oder Gesundheit bei den betreffenden Kindern oder Jugendlichen, so kann sich bei Pflichtverletzungen eine strafrechtliche Verantwortung aufgrund eines Unterlassens ergeben. Eine strafrechtliche Verantwortung kann die ASD-Fachkraft dann treffen, wenn sie nach dem SGB VIII befugt und gleichzeitig verpflichtet war einzuschreiten und wenn sie dies rechtswidrig unterlassen hat. Maßgeblich für die nachträgliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des sozialpädagogisch-fachlichen Handelns ist dabei, wie sich der Hilfefall für die zuständige Fachkraft zu dem Zeitpunkt dargestellt hat, an dem das vermeintlich erforderliche Handeln ausgeblieben ist. Eine strafrechtliche Verantwortung ergibt sich nur dann, wenn die Gefahr für das Kind bei rechtmäßigem bzw. ordnungsgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte abgewendet werden können. Pflichten der ASD-Fachkräfte werden nicht durch die Fachkräfte der freien Träger abgelöst. Auch ist es nicht möglich, Garantenstellung oder Garantenpflichten vom Jugendamt auf Träger der freien Jugendhilfe zu übertragen oder umgekehrt sich beim Träger der freien Jugendhilfe von einer solchen loszusagen. Die reale Bedrohung ist in Anbetracht der äußerst geringen Zahl Fälle strafrechtlicher Verfolgung gemessen an den in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachkräfte als eher marginal zu bezeichnen. Die vielfach tiefgehend und undifferenziert empfundenen ängste vor dem Staatsanwalt unter dem Stichwort Garantenpflicht entsprechen nicht den tatsächlichen Gefahren. Die beste Absicherung dagegen, strafrechtlich belangt zu werden, ist die Schärfung der eigenen Fachlichkeit. Zu deren Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung bedarf es auch der entsprechenden Unterstützung durch die Organisation, der die Fachkraft angehört: Strukturen der Teamarbeit, Räume für fallübergreifende Diskurse, Supervision und Fortbildung für das Team wie für die einzelne Fachkraft.`, Ebook.
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9783497611898 - Thomas Meysen: Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren (FamFG) - Ein Beitrag der dritten Auflage des Handbuchs Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, herausgegeben von Joachim Merchel.
Thomas Meysen

Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren (FamFG) - Ein Beitrag der dritten Auflage des Handbuchs Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, herausgegeben von Joachim Merchel.

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Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren (FamFG): `Familienrechtliche Regelungen im SGB VIII und im BGB wirken in vielfältiger Weise in die Arbeit des ASD hinein. Der gesetzliche Auftrag zur Beratung und Unterstützung in Familienkonflikten richtet sich primär auf die Ausgestaltung der Familienbeziehungen und die Erarbeitung einvernehmlicher Konzepte zur Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung bei Getrenntleben. Bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts haben Umgangsberechtigte einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Der ASD soll vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellung geben, wenn es darum geht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu erlangen, wenn Umgangskontakte hergestellt werden sollen oder wenn gerichtliche bzw. vereinbarte Umgangsregelungen umzusetzen sind. Das Jugendamt hat im Konflikt der Erwachsenen darauf zu achten, dass das Kindeswohl im Blick bleibt und hat ggf. eine familiengerichtliche Entscheidung zu initiieren. Das Jugendamt ist verpflichtet, das Familiengericht anzurufen, wenn die Personensorgeberechtigten eine Mitwirkung bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung verweigern oder wenn die ASD-Fachkräfte bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags trotz sozialpädagogischen Einwirkens auf die Personensorgeberechtigten dem Kind oder Jugendlichen keinen ausreichenden Zugang zu den benötigten Hilfen verschaffen können. Weil die Anrufung des Familiengerichts eine massive Intervention darstellt, die weitere sozialpädagogische Bemühungen belastet, müssen die ASD-Fachkräfte zunächst sozialpädagogisch einwirken, um die Beteiligten in der Familie für eine gemeinsame Gef?hrdungseinsch?tzung zu gewinnen. Das Jugendamt wirkt in gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht mit. Die Mitwirkungsaufgabe richtet sich zum einen auf die fachliche Unterstützung des Familiengerichts und zum anderen ist sie Bestandteil des Hilfeauftrags nach dem SGB VIII. Sie steht somit unter der Prämisse, für die Beteiligten in der Familie hilfreich zu wirken, ihnen vor, während und nach dem Verfahren vor Gericht transparent als helfende Institution zur Verfügung zu stehen. Im familiengerichtlichen Verfahren sind neben den Familienmitgliedern mehrere professionelle Akteure tätig, die je eigene Aufgaben und Funktionen erfüllen und spezifische Rollen einnehmen. Als Grundlage für ein koordiniertes Handeln im Einzelfall sollen sie in fallübergreifenden Absprachemodalit?ten Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit vereinbaren.`, Ebook.
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9783497611898 - Thomas Meysen: Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren (FamFG) - Ein Beitrag der dritten Auflage des Handbuchs Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, herausgegeben von Joachim Merchel.
Thomas Meysen

Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren (FamFG) - Ein Beitrag der dritten Auflage des Handbuchs Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, herausgegeben von Joachim Merchel.

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Familienrecht und familiengerichtliches Verfahren (FamFG): `Familienrechtliche Regelungen im SGB VIII und im BGB wirken in vielfältiger Weise in die Arbeit des ASD hinein. Der gesetzliche Auftrag zur Beratung und Unterstützung in Familienkonflikten richtet sich primär auf die Ausgestaltung der Familienbeziehungen und die Erarbeitung einvernehmlicher Konzepte zur Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung bei Getrenntleben. Bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts haben Umgangsberechtigte einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Der ASD soll vermitteln und in geeigneten Fällen Hilfestellung geben, wenn es darum geht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu erlangen, wenn Umgangskontakte hergestellt werden sollen oder wenn gerichtliche bzw. vereinbarte Umgangsregelungen umzusetzen sind. Das Jugendamt hat im Konflikt der Erwachsenen darauf zu achten, dass das Kindeswohl im Blick bleibt und hat ggf. eine familiengerichtliche Entscheidung zu initiieren. Das Jugendamt ist verpflichtet, das Familiengericht anzurufen, wenn die Personensorgeberechtigten eine Mitwirkung bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung verweigern oder wenn die ASD-Fachkräfte bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags trotz sozialpädagogischen Einwirkens auf die Personensorgeberechtigten dem Kind oder Jugendlichen keinen ausreichenden Zugang zu den benötigten Hilfen verschaffen können. Weil die Anrufung des Familiengerichts eine massive Intervention darstellt, die weitere sozialpädagogische Bemühungen belastet, müssen die ASD-Fachkräfte zunächst sozialpädagogisch einwirken, um die Beteiligten in der Familie für eine gemeinsame Gefährdungseinschätzung zu gewinnen. Das Jugendamt wirkt in gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht mit. Die Mitwirkungsaufgabe richtet sich zum einen auf die fachliche Unterstützung des Familiengerichts und zum anderen ist sie Bestandteil des Hilfeauftrags nach dem SGB VIII. Sie steht somit unter der Prämisse, für die Beteiligten in der Familie hilfreich zu wirken, ihnen vor, während und nach dem Verfahren vor Gericht transparent als helfende Institution zur Verfügung zu stehen. Im familiengerichtlichen Verfahren sind neben den Familienmitgliedern mehrere professionelle Akteure tätig, die je eigene Aufgaben und Funktionen erfüllen und spezifische Rollen einnehmen. Als Grundlage für ein koordiniertes Handeln im Einzelfall sollen sie in fallübergreifenden Absprachemodalitäten Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit vereinbaren.`, Ebook.
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9783497611874 - Sybille Nonninger, Thomas Meysen: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Sybille Nonninger, Thomas Meysen

Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

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Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) ab 18 € als pdf eBook: Ein Beitrag der dritten Auflage des Handbuchs Allgemeiner Sozialer (ASD) Dienst, herausgegeben von Joachim Merchel. . 0. Auflage. Aus dem Bereich: eBooks, Sachthemen & Ratgeber, Erziehung & Bildung,.
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9783497611904 - Thomas Meysen, Sybille Nonninger: ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung
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9783497611904 - Thomas Meysen/ Sybille Nonninger: ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung
Thomas Meysen/ Sybille Nonninger

ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung

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9783497611874 - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

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9783497611904 - ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung

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9783497611904 - ASD-Tätigkeit und strafrechtliche Verantwortung

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