Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
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9783428107476 - Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. (1999)

Lieferung erfolgt aus/von: Deutschland DE NW

ISBN: 9783428107476 bzw. 3428107470, in Deutsch, Duncker & Humblot, neu.

Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des 354 I StPO. Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen. Thorsten Junker, 23.3 x 15.9 x 1.0 cm, Buch.
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9783428107476 - Junker, Thorsten: Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs., Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu § 354 I StPO.
Junker, Thorsten

Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs., Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu § 354 I StPO. (2002)

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ISBN: 9783428107476 bzw. 3428107470, in Deutsch, Duncker & Humblot, 07.05.2002. Taschenbuch, neu.

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173 S. Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des § 354 I StPO.Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen. ISBN 9783428107476 Sprache: de Gewicht in Gramm: 240.
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9783428107476 - Junker, Thorsten: Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu  354 I StPO.
Junker, Thorsten

Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu  354 I StPO.

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173 S. PaperbackDie eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des  354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des  354 I StPO.Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen. ISBN 9783428107476.
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9783428107476 - Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als: Ausdehnung eigenen strafrechtlichen Rechtsprechung Bundesg.
Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als

Ausdehnung eigenen strafrechtlichen Rechtsprechung Bundesg. (1999)

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Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des § 354 I StPO. Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen. Neu.
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9783428107476 - Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als: Ausdehnung eigenen strafrechtlichen Rechtsprechung Bundesg.
Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als

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Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des § 354 I StPO. Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen. Neu.
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9783428107476 - Thorsten Junker: Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu § . Abhandlungen. Neue Folge; SRA 144)
Thorsten Junker

Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu § . Abhandlungen. Neue Folge; SRA 144) (2002)

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ISBN: 9783428107476 bzw. 3428107470, in Deutsch, 173 Seiten, Duncker & Humblot GmbH, Taschenbuch, gebraucht, Erstausgabe.

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