Geissler, K: Die öffentliche Wasserversorgung im römischen R
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Symbolbild
Die öffentliche Wasserversorgung im römischen Recht. (1998)
DE PB NW
ISBN: 9783428091621 bzw. 3428091620, in Deutsch, Duncker & Humblot, 22.07.1998. Taschenbuch, neu.
Von Händler/Antiquariat, Speyer & Peters GmbH [51215482], Berlin, D, Germany.
314 S. In der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar.Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmaßnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch; es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder; nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung. ISBN 9783428091621 Sprache: de Gewicht in Gramm: 425.
314 S. In der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar.Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmaßnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch; es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder; nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung. ISBN 9783428091621 Sprache: de Gewicht in Gramm: 425.
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Geissler, K: Die öffentliche Wasserversorgung im römischen R (1998)
DE PB NW
ISBN: 9783428091621 bzw. 3428091620, in Deutsch, Duncker & Humblot, Taschenbuch, neu.
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In der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar. Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmaßnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch; es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder; nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung. Taschenbuch, 22.07.1998.
In der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar. Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmaßnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch; es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder; nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung. Taschenbuch, 22.07.1998.
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Geissler, K: Die öffentliche Wasserversorgung im römischen R (1998)
DE PB NW
ISBN: 9783428091621 bzw. 3428091620, in Deutsch, Duncker & Humblot, Taschenbuch, neu.
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In der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar. Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmassnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch; es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder; nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung. Taschenbuch, 22.07.1998.
In der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar. Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmassnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch; es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder; nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung. Taschenbuch, 22.07.1998.
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Die öffentliche Wasserversorgung im römischen Recht. (1922)
DE NW
ISBN: 9783428091621 bzw. 3428091620, in Deutsch, Duncker & Humblot, neu.
Von Privat, Speyer & Peters GmbH, [4956081].
314 S. PaperbackIn der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar.Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmaßnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung. ISBN 9783428091621.
314 S. PaperbackIn der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar.Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmaßnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung. ISBN 9783428091621.
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Symbolbild
Die öffentliche Wasserversorgung im römischen Recht
DE PB NW
ISBN: 9783428091621 bzw. 3428091620, in Deutsch, Duncker & Humblot GmbH, Taschenbuch, neu.
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Von Privat, Buchhandlung Kühn GmbH, [4368407].
Neuware - In der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar. Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmaßnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung. Taschenbuch.
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Die öffentliche Wasserversorgung im römischen Recht
DE PB NW
ISBN: 9783428091621 bzw. 3428091620, in Deutsch, Duncker & Humblot GmbH, Taschenbuch, neu.
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Neuware - In der vorliegenden rechtshistorischen Arbeit stellt die Autorin anhand von Rechtstexten und Inschriften sowie unter Einbezug historischer Quellen und numismatischer, prosopographischer, wassertechnischer und archäologischer Studien Organisation und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung von Beginn bis Spätantike dar. Der Geschichte des stadtrömischen Wasserleitungsbaus folgt die Darstellung personeller und finanzieller Zuständigkeit des Staates. Als Teil öffentlicher Fürsorge wurde die Wasserversorgung nur angesehenen Magistraten übertragen und von Augustus seiner Oberaufsicht unterstellt. Einem Überblick über Zwangsmaßnahmen (z.B. Enteignung, Legalservitute) folgen Vorschriften über Schutz und Unterhaltung der Anlagen mit spätantiker Regelungsdichte und härteren Strafen. Auf private Wasserkonzessionen, die in der Republik selten, seit der Kaiserzeit häufiger bewilligt wurden, bestand kein Anspruch es waren stets Vergünstigungen. Unberechtigtes Anzapfen der Leitungen wurde mit Geldstrafe, in Ostrom sogar mit Einziehung des Grundstücks bestraft. Die Wasserqualität schützten religiöse und weltliche Verunreinigungsverbote. Parallelen bestehen z.B. im WHG, FStrG und den Wassergesetzen der Länder nur die spätantiken Sanktionen und Haftungsregelungen bei rechtswidrigem Handeln eines Behördenmitglieds finden keine Entsprechung. Taschenbuch.
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