Rechnungsabgrenzung in Bilanztheorie und Bilanzrecht (Neuwertiger Zustand), Berichte aus der Betriebswirtschaft
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9783832213824 - Köhler, Andrea: Rechnungsabgrenzung in Bilanztheorie und Bilanzrecht (er Zustand) Berichte aus der Betriebswirtschaft
Köhler, Andrea

Rechnungsabgrenzung in Bilanztheorie und Bilanzrecht (er Zustand) Berichte aus der Betriebswirtschaft (2003)

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Petra Gros, [3076014].
278 Seiten BroschiertDas Buch befindet sich in einem neuwertigen Zustand, Inhaltsverzeichnis Seite 1. Problemstellung und Gang der Untersuchung 1 2. Rechnungsabgrenzungsposten und Bilanzierungszwecke 7 2.1 Überblick über Sachverhalte der Rechnungsabgrenzung 7 2.2 Deduktion von Rechnungslegungszwecken 15 2.2.1 Zwecke der Rechnungslegung als Maßstab der Be- 15 urteilung 2.2.2 Interessenten und ihre Interessen an der externen 17 Rechnungslegung 2.2.2.1 Einteilung der Interessenten in Gruppen 17 2.2.2.2 Schutzwürdigkeit der Interessen 21 2.2.3 Die Allokationsfunktion des Kapitalmarktes 26 2.2.4 Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses 30 2.2.4.1 Regelung von Informationsinteressen 30 2.2.4.2 Regelung von Ausschüttungsinteressen 32 2.2.4.3 Verhältnis von Informations- und Ausschüt- 38 tungsfunktion 2.2.5 Zweck der Steuerbilanz 41 2.2.5.1 Die Steuerbilanz als Steuerbemessungs- 41 grundlage 2.2.5.2 Bedeutung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes 45 2.2.5.2.1 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz als 45 gesetzliche Norm 2.2.5.2.2 Diskussion der Reformbedürftigkeit 47 des Maßgeblichkeitsgrundsatzes 2.3 Rechnungsabgrenzungsposten aus bilanztheoretischer 55 Sicht 2.3.1 Bedeutung der Bilanztheorien für den handelsrecht- , 55 liehen JahresabschlußIV 2.3.2 Grundzüge der statischen Bilanztheorie und ihre In- 56 terpretation der Rechnungsabgrenzungsposten 2.3.3 Grundzüge der dynamischen Bilanztheorie und ihre 61 Interpretation der Rechnungsabgrenzungsposten 2.3.4 Grundzüge weiterer Bilanztheorien 65 2.3.5 Bilanztheoretische Überlegungen vor dem Hinter- 69 grund internationaler Rechnungslegungsvorschriften 2.3.6 Eignung der dargestellten Bilanztheorien als Grund- 73 läge der weiteren Untersuchung 2.4 Einzelvollstreckungsstatik und Grundsätze ordnungs- 80 mäßiger Buchführung: An den Zwecken des Jahresab- schlusses orientierte Kriterien zur Berücksichtigung von Rechnungs-abgrenzungsposten 2.4.1 Leitlinien für eine zweckadäquate Rechnungslegung 80 2.4.2 Grundsätzliche Überlegungen im Rahmen der Ein- 82 zelveräußerungsstatik 2.4.3 Periodenabgrenzung im Einzelvermögensvergleich 83 2.4.3.1 Rechnungslegung über Teilperioden der Un- 83 ternehmenstätigkeit 2.4.3.2 Stille Rücklagen im Lichte der Jahresab- 84 schlußzwecke 2.4.3.3 Bilanzierungsfähigkeit von Vermögensgegen- 89 ständen und Schulden 2.4.3.3.1 Grundsatz der Einzelbewertung 89 2.4.3.3.2 Kriterien für die Bilanzierungsfähig- 92 keit von Aktiva und Passiva: Einzelvollstreckbarkeit als Bilanzie- rungsvoraussetzung 2.4:3.3.3 Bilanzielle Behandlung von immate- 102 hellen Anlagewerten 2.4.3.4 Der Grundsatz der Abgrenzung der Sache 106 und der Zeit nach , 2.4.3.5 Das Gewinnrealisationsprinzip 110 2.4.3.5.1 Der Geltungsbereich des Gewinn- 110 realisationsprinzips2.4.3.5.2 Der Zeitpunkt der Gewinnrealisie- 113 rung und die Behandlung schwe- bender Geschäfte in der externen Rechnungslegung 2.4.3.5.3 Gewinnrealisation im Lichte der 121 Rechnungslegungszwecke: Getrennter Ausweis realisierter und unrealisierter Gewinne 2.4.3.6 Das Verlustantizipationsprinzip 124 2.4.3.6.1 Grundlegende Darstellung 124 2.4.3.6.2 Verlustäntizipation im Lichte der 128 Rechnungslegungszwecke 2.4.4 Rechnungsabgrenzungsposten im handelsrechtli- 132 chen Jahresabschluß 2.4.4.1 / Grundsätzliche Überlegungen zu Rechnungs- 132 abgrenzungsposten im weitesten Sinne 2.4.4.2 Bilanzierungs-und Bewertungsfähigkeit der 134 transitorischen Rechnungsabgrenzungs- posten Le.S. 2.4.4.3 Der bilanzielle Ausweis von transitorischen 139 Rechnungsabgrenzungsposten i.e.S. 2.4.4.4 Der inhaltliche Anwendungsbereich der Sach- 141 leistungsforderungen und -Verbindlichkeiten 2.4.4.5 Abgrenzung der Sachleistungsforderungen zu 147 den immateriellen Anlagewerten 2.4.4.6 Konkrete Kriterien zur bilanziellen Berücksich- 148 tigung von Rechnungsabgrenzungsposten 2.4.5 Rechnungsabgrenzungsposten in der Steuerbilanz 151 2.4.6 Handlungsempfehiungen zur Bilanzierung am Bei- 155 spiel einer einzelvollstreckungsstatischen Bilanz 3. Arten von Rechnungsabgrenzungsposten im geltenden 161 Bilanzrecht: Diskussion der Zweckmäßigkeit ihrer Be- handlung ' 3.1 Die Behandlung der antizipativen Rechnungsabgren- 161 zungsposten 3.2 Die Behandlung der transitorischen Rechnungsabgren- 165 zungsposten i.w.S.VI 3.3 Die Behandlung der transitorischen Rechnungsabgren- 166 zungsposten i.e.S. 3.3.1 Voraussetzungen für die transitorische Rechnungs- 166 abgrenzung i.e.S. 3.3.1.1 Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschluß- 166 Stichtag 3.3.1.2 Aufwand/Ertrag nach dem Abschlußstichtag 168 3.3.1.3 Zeitbestimmtheit 169 3.3.2 Begriffliche Abgrenzung zu anderen Bilanzpositionen 176 3.4 Die Behandlung der gesetzlich zusätzlich aufgeführten 179 Positionen von Rechnungsabgrenzungsposten 3.4.1 Sonderpositionen in Handels-und Steuerbilanz 179 3.4.1.1 Disagio 179 3.4.1/2 Zölle und Verbrauchsteuern 186 3.4.1.3 Umsatzsteuer auf Anzahlungen 194 3.4.2 Latente Steuern in der Handelsbilanz 202 3.5. Auflösung der transitorischen Rechnungsabgrenzungs- 207 posten i.e.S. 3.6 Ergebnisse der Diskussion 209 Internationale Rechnungslegung: Leitlinien, konkrete Vor- 213 schritten und deren Eignung als Grundlage zur bilanziellen Berücksichtigung von Rechnungsabgrenzungsposten 4.1 Die US-amerikanischen Generally Accepted Accounting 213 Principles 4.1.1 Grundlagen der US-amerikanischen Rechnungsie- 213 gung 4.1.2 Theoretische Leitlinien: Das Conceptual Framework 215 und die Ziele der Generally Accepted Accounting Principles 4.1.3 Zentrale Rechnüngslegungsgrundsätze 217 4.1.4 Rechnungsabgrenzung im System der Generally 218 Accepted Accounting Principles 4.1.5 Würdigung 224VII 4.2 International Accounting Standards bzw. 226 International Financial Reporting Standards 4.2.1 Die Zusammensetzung des International Accounting 226 Standards Committee und dessen Ziele 4.2.2 Theoretische Leitlinien: Das Framework und die 229 Ziele der Rechnungslegung nach International Accounting Standards 4.2.3 Zentrale Rechnungslegungsgrundsätze 230 4.2.4 Rechnungsabgrenzung im System der International 231 Accounting Standards 4.2.5 Würdigung 236 4.3 Rechnungsabgrenzung auf der Basis internationaler 238 Rechnungslegungsvorschriften Zusammenfassende Schlußbemerkungen 241 5. Abkürzungsverzeichnis 251 Literaturverzeichnis 253.
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9783832213824 - Andrea Köhler: Rechnungsabgrenzung in Bilanztheorie und Bilanzrecht. -
Andrea Köhler

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Rechnungsabgrenzung in Bilanztheorie und Bilanzrecht. Die Diskussion darüber, "wem warum welche Informationen" durch die handeisrechtliche Rechnungslegung zu vermitteln sind, ist vielfältig. Die vorliegende Arbeit stellt einen Versuch dar, unter besonderer Berücksichtigung der Rechnungsabgrenzungsposten einen Beitrag zur Lösung dieser Fragestellung zu liefern. Sie befaßt sich mit der Herleitung eines Sollkonzeptes zur Berücksichtigung von Sachverhalten der Rechnungsabgrenzung; danach erfolgt eine kritische Würdigung des geltenden Rechts sowie internationaler Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung der hergeleiteten Kriterien. Keine der untersuchten Bilanztheorien ist dazu geeignet, den Ausgangspunkt für die Untersuchung der Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Deshalb erfolgt eine Weiterentwicklung der sog. Einzelveräußerungsstatik zur Einzelvollstreckungsstatik, um an den Zwecken des Jahresabschlusses orientierte Kriterien zur Bilanzierung und Bewertung zu entwickeln. Das Kriterium für die Aktivseite der Bilanz besteht in der Einzelvollstreckb... Buch.
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Rechnungsabgrenzung in Bilanztheorie und Bilanzrecht

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Die Diskussion darüber, "wem warum welche Informationen" durch die handeisrechtliche Rechnungslegung zu vermitteln sind, ist vielfältig. Die vorliegende Arbeit stellt einen Versuch dar, unter besonderer Berücksichtigung der Rechnungsabgrenzungsposten einen Beitrag zur Lösung dieser Fragestellung zu liefern. Sie befaßt sich mit der Herleitung eines Sollkonzeptes zur Berücksichtigung von Sachverhalten der Rechnungsabgrenzung, danach erfolgt eine kritische Würdigung des geltenden Rechts sowie internationaler Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung der hergeleiteten Kriterien.Keine der untersuchten Bilanztheorien ist dazu geeignet, den Ausgangspunkt für die Untersuchung der Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Deshalb erfolgt eine Weiterentwicklung der sog. Einzelveräußerungsstatik zur Einzelvollstreckungsstatik, um an den Zwecken des Jahresabschlusses orientierte Kriterien zur Bilanzierung und Bewertung zu entwickeln. Das Kriterium für die Aktivseite der Bilanz besteht in der Einzelvollstreckbarkeit, für die Passivseite der Bilanz gilt in analoger Anwendung: Belastungen des Vermögens, aufgrund derer sich ein Gläubiger im Wege der Einzelzwangsvollstreckung befriedigen könnte und derer sich der Bilanzierende nicht entziehen kann, sind zu passivieren. Für die Sachverhalte der Rechnungsabgrenzungsposten ergibt sich daraus, daß antizipative Rechnungsabgrenzungsposten sowie transitorische Rechnungsabgrenzungsposten i.e.S. bilanzierungspflichtige Forderungen und Verbindlichkeiten darstellen.Ein Vorschlag zum Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im einzelvollstreckungsstatischen Sinne beinhaltet eine Zweispaltenbilanz, gegliedert nach den Kriterien Information und Schuldendeckung sowie eine entsprechende zweistufige Gewinnermittlung.Vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung ist zu überdenken, inwieweit das deutsche Rechnungslegungsrecht mit internationalen Anspruchshaltungen kompatibel ist. Zur Übernahme der internationalen Regelungen auf nationaler Ebene bedarf es u.A. eines grundlegenden Konzeptes, welches im hier vorgestellten Konzept der Einzelvollstreckungsstatik bestehen könnte - ggfs. - ergänzt um entscheidungsnützliche Erläuterungen. Durch eine schrittweise Abstufung etwa in Informationsvermögen (= EinzeIvollstreckungsvermögen zuzüglich Informationen über Geschäftswert u.A.), Schuldendeckungspotential (= Einzelvollstreckungsvermögen) und "realisiertes" Schuldendeckungspotential wird sowohl nationalen Gegebenheiten als auch internationalen Forderungen entsprochen.
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Rechnungsabgrenzung in Bilanztheorie und Bilanzrecht, Die Diskussion darüber, "wem warum welche Informationen" durch die handeisrechtliche Rechnungslegung zu vermitteln sind, ist vielfältig. Die vorliegende Arbeit stellt einen Versuch dar, unter besonderer Berücksichtigung der Rechnungsabgrenzungsposten einen Beitrag zur Lösung dieser Fragestellung zu liefern. Sie befaßt sich mit der Herleitung eines Sollkonzeptes zur Berücksichtigung von Sachverhalten der Rechnungsabgrenzung; danach erfolgt eine kritische Würdigung des geltenden Rechts sowie internationaler Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung der hergeleiteten Kriterien. Keine der untersuchten Bilanztheorien ist dazu geeignet, den Ausgangspunkt für die Untersuchung der Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Deshalb erfolgt eine Weiterentwicklung der sog. Einzelveräußerungsstatik zur Einzelvollstreckungsstatik, um an den Zwecken des Jahresabschlusses orientierte Kriterien zur Bilanzierung und Bewertung zu entwickeln. Das Kriterium für die Aktivseite der Bilanz besteht in der Einzelvollstreckbarkeit; für die Passivseite der Bilanz gilt in analoger Anwendung: Belastungen des Vermögens, aufgrund derer sich ein Gläubiger im Wege der Einzelzwangsvollstreckung befriedigen könnte und derer sich der Bilanzierende nicht entziehen kann, sind zu passivieren. Für die Sachverhalte der Rechnungsabgrenzungsposten ergibt sich daraus, daß antizipative Rechnungsabgrenzungsposten sowie transitorische Rechnungsabgrenzungsposten i.e.S. bilanzierungspflichtige Forderungen und Verbindlichkeiten darstellen. Ein Vorschlag zum Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im einzelvollstreckungsstatischen Sinne beinhaltet eine Zweispaltenbilanz, gegliedert nach den Kriterien Information und Schuldendeckung sowie eine entsprechende zweistufige Gewinnermittlung. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung ist zu überdenken, inwieweit das deutsche Rechnungslegungsrecht mit internationalen Anspruchshaltungen kompatibel ist. Zur Übernahme der internationalen Regelungen auf nationaler Ebene bedarf es u.A. eines grundlegenden Konzeptes, welches im hier vorgestellten Konzept der Einzelvollstreckungsstatik bestehen könnte - ggfs. - ergänzt um entscheidungsnützliche Erläuterungen. Durch eine schrittweise Abstufung etwa in Informationsvermögen (= EinzeIvollstreckungsvermögen zuzüglich Informationen über Geschäftswert u.A.), Schuldendeckungspotential (= Einzelvollstreckungsvermögen) und "realisiertes" Schuldendeckungspotential wird sowohl nationalen Gegebenheiten als auch internationalen Forderungen entsprochen.
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Rechnungsabgrenzung in Bilanztheorie und Bilanzrecht, Die Diskussion darüber, "wem warum welche Informationen" durch die handeisrechtliche Rechnungslegung zu vermitteln sind, ist vielfältig. Die vorliegende Arbeit stellt einen Versuch dar, unter besonderer Berücksichtigung der Rechnungsabgrenzungsposten einen Beitrag zur Lösung dieser Fragestellung zu liefern. Sie befasst sich mit der Herleitung eines Sollkonzeptes zur Berücksichtigung von Sachverhalten der Rechnungsabgrenzung; danach erfolgt eine kritische Würdigung des geltenden Rechts sowie internationaler Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung der hergeleiteten Kriterien. Keine der untersuchten Bilanztheorien ist dazu geeignet, den Ausgangspunkt für die Untersuchung der Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Deshalb erfolgt eine Weiterentwicklung der sog. Einzelveräusserungsstatik zur Einzelvollstreckungsstatik, um an den Zwecken des Jahresabschlusses orientierte Kriterien zur Bilanzierung und Bewertung zu entwickeln. Das Kriterium für die Aktivseite der Bilanz besteht in der Einzelvollstreckbarkeit; für die Passivseite der Bilanz gilt in analoger Anwendung: Belastungen des Vermögens, aufgrund derer sich ein Gläubiger im Wege der Einzelzwangsvollstreckung befriedigen könnte und derer sich der Bilanzierende nicht entziehen kann, sind zu passivieren. Für die Sachverhalte der Rechnungsabgrenzungsposten ergibt sich daraus, dass antizipative Rechnungsabgrenzungsposten sowie transitorische Rechnungsabgrenzungsposten i.e.S. bilanzierungspflichtige Forderungen und Verbindlichkeiten darstellen. Ein Vorschlag zum Aufbau der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im einzelvollstreckungsstatischen Sinne beinhaltet eine Zweispaltenbilanz, gegliedert nach den Kriterien Information und Schuldendeckung sowie eine entsprechende zweistufige Gewinnermittlung. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung ist zu überdenken, inwieweit das deutsche Rechnungslegungsrecht mit internationalen Anspruchshaltungen kompatibel ist. Zur Übernahme der internationalen Regelungen auf nationaler Ebene bedarf es u.A. eines grundlegenden Konzeptes, welches im hier vorgestellten Konzept der Einzelvollstreckungsstatik bestehen könnte - ggfs. - ergänzt um entscheidungsnützliche Erläuterungen. Durch eine schrittweise Abstufung etwa in Informationsvermögen (= EinzeIvollstreckungsvermögen zuzüglich Informationen über Geschäftswert u.A.), Schuldendeckungspotential (= Einzelvollstreckungsvermögen) und "realisiertes" Schuldendeckungspotential wird sowohl nationalen Gegebenheiten als auch internationalen Forderungen entsprochen.
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Von Händler/Antiquariat, Petra Gros [1048006], Koblenz, Germany.
278 Seiten Das Buch befindet sich in einem neuwertigen Zustand, Sprache: de Gewicht in Gramm: 400.
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