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Gefahr für den Wettbewerb? - Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie 1950-1963100%: Witschke, Tobias: Gefahr für den Wettbewerb? - Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie 1950-1963 (ISBN: 9783050085654) 1963, in Deutsch, auch als eBook.
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Gefahr für den Wettbewerb? by Hardcover | Indigo Chapters74%: Witschke, Tobias: Gefahr für den Wettbewerb? by Hardcover | Indigo Chapters (ISBN: 9783050042329) in Deutsch, Band: 10, Broschiert.
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Gefahr für den Wettbewerb? - Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie 1950-1963
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9783050042329 - Witschke, Tobias: Gefahr für den Wettbewerb? Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die "Rekonzentration" der Ruhrstahlindustrie 1950 - 1963. Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 10.
Witschke, Tobias

Gefahr für den Wettbewerb? Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die "Rekonzentration" der Ruhrstahlindustrie 1950 - 1963. Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 10. (2009)

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383 S. Fadengehefteter Originalpappband.Ein gutes und sauberes Exemplar. - Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europäischen Montanindustrie. In diesem Vertrag hatten die Gründerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande der Hohen Behörde, dem Exekutivorgan der neuen Gemeinschaft, eine Reihe von Regulierungskompetenzen für die Kohle- und Stahlindustrien ihrer Länder übertragen. Wie aus den Vertragsverhandlungen hervorgeht, hatten die Mitgliedstaaten das Ziel, eine Europäische Gemeinschaft zu begründen, in deren Rahmen die Produzentenverbände und die Regierungen der Mitgliedstaaten Entscheidungen über Preis- und Marktentwicklungen koordinieren würden. Erst auf Druck des Franzosen Jean Monnet und der amerikanischen Regierung wurden ein Kartellverbot und die Fusionskontrolle in den Vertrag aufgenommen (Artikel 66). Allerdings stimmten die politisch intendierten Wirkungen der Einführung von Wettbewerbsregeln im EGKS-Vertrag nicht mit dem formellen, rechtlichen Programm des Artikels 66 überein. Vor diesem Hintergrund handelte die Hohe Behörde im Sinne des impliziten Mandats, indem sie die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie legitimierte und sich nicht aktiv dafür einsetzte, eine kohärente Wettbewerbspolitik zu entwickeln. Dass somit die formelle Rechtsordnung des EGKS-Vertrages zu großen Teilen nicht eingehalten wurde, führte gleichwohl nicht zum Scheitern der Integration. Die Weiterentwicklung der Europäischen Integration hing nicht in erster Linie von der Effizienz der formellen supranationalen Regeln ab. Entscheidend war und ist der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit. ISBN 9783050042329.
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9783050042329 - Witschke, Tobias: Gefahr für den Wettbewerb? Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die "Rekonzentration" der Ruhrstahlindustrie 1950 - 1963. Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 10.
Witschke, Tobias

Gefahr für den Wettbewerb? Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die "Rekonzentration" der Ruhrstahlindustrie 1950 - 1963. Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 10. (2009)

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Berlin, Akademie, 383 S. Fadengehefteter Originalpappband. Ein gutes und sauberes Exemplar. - Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europäischen Montanindustrie. In diesem Vertrag hatten die Gründerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande der Hohen Behörde, dem Exekutivorgan der neuen Gemeinschaft, eine Reihe von Regulierungskompetenzen für die Kohle- und Stahlindustrien ihrer Länder übertragen. Wie aus den Vertragsverhandlungen hervorgeht, hatten die Mitgliedstaaten das Ziel, eine Europäische Gemeinschaft zu begründen, in deren Rahmen die Produzentenverbände und die Regierungen der Mitgliedstaaten Entscheidungen über Preis- und Marktentwicklungen koordinieren würden. Erst auf Druck des Franzosen Jean Monnet und der amerikanischen Regierung wurden ein Kartellverbot und die Fusionskontrolle in den Vertrag aufgenommen (Artikel 66). Allerdings stimmten die politisch intendierten Wirkungen der Einführung von Wettbewerbsregeln im EGKS-Vertrag nicht mit dem formellen, rechtlichen Programm des Artikels 66 überein. Vor diesem Hintergrund handelte die Hohe Behörde im Sinne des impliziten Mandats, indem sie die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie legitimierte und sich nicht aktiv dafür einsetzte, eine kohärente Wettbewerbspolitik zu entwickeln. Dass somit die formelle Rechtsordnung des EGKS-Vertrages zu großen Teilen nicht eingehalten wurde, führte gleichwohl nicht zum Scheitern der Integration. Die Weiterentwicklung der Europäischen Integration hing nicht in erster Linie von der Effizienz der formellen supranationalen Regeln ab. Entscheidend war und ist der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit. ISBN 9783050042329 Europa [Wirtschaft] 2009 Wir versenden am Tag der Bestellung von Montag bis Freitag.
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9783050042329 - Tobias Witschke: Gefahr für den Wettbewerb?
Symbolbild
Tobias Witschke

Gefahr für den Wettbewerb? (2009)

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This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europäischen Montanindustrie. In diesem Vertrag hatten die Gründerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande der Hohen Behörde, dem Exekutivorgan der neuen Gemeinschaft, eine Reihe von Regulierungskompetenzen für die Kohle- und Stahlindustrien ihrer Länder übertragen. Wie aus den Vertragsverhandlungen hervorgeht, hatten die Mitgliedstaaten das Ziel, eine Europäische Gemeinschaft zu begründen, in deren Rahmen die Produzentenverbände und die Regierungen der Mitgliedstaaten Entscheidungen über Preis- und Marktentwicklungen koordinieren würden. Erst auf Druck des Franzosen Jean Monnet und der amerikanischen Regierung wurden ein Kartellverbot und die Fusionskontrolle in den Vertrag aufgenommen (Artikel 66). Allerdings stimmten die politisch intendierten Wirkungen der Einführung von Wettbewerbsregeln im EGKS-Vertrag nicht mit dem formellen, rechtlichen Programm des Artikels 66 überein. Vor diesem Hintergrund handelte die Hohe Behörde im Sinne des impliziten Mandats, indem sie die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie legitimierte und sich nicht aktiv dafür einsetzte, eine kohärente Wettbewerbspolitik zu entwickeln. Dass somit die formelle Rechtsordnung des EGKS-Vertrages zu großen Teilen nicht eingehalten wurde, führte gleichwohl nicht zum Scheitern der Integration. Die Weiterentwicklung der Europäischen Integration hing nicht in erster Linie von der Effizienz der formellen supranationalen Regeln ab. Entscheidend war und ist der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit. 383 pp. Deutsch.
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9783050042329 - Witschke, Tobias: Gefahr für den Wettbewerb?, Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die "Rekonzentration" der Ruhrstahlindustrie 1950 - 1963. Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 10.
Witschke, Tobias

Gefahr für den Wettbewerb?, Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die "Rekonzentration" der Ruhrstahlindustrie 1950 - 1963. Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 10. (2009)

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383 S. Ein gutes und sauberes Exemplar. - Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europäischen Montanindustrie. In diesem Vertrag hatten die Gründerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande der Hohen Behörde, dem Exekutivorgan der neuen Gemeinschaft, eine Reihe von Regulierungskompetenzen für die Kohle- und Stahlindustrien ihrer Länder übertragen. Wie aus den Vertragsverhandlungen hervorgeht, hatten die Mitgliedstaaten das Ziel, eine Europäische Gemeinschaft zu begründen, in deren Rahmen die Produzentenverbände und die Regierungen der Mitgliedstaaten Entscheidungen über Preis- und Marktentwicklungen koordinieren würden. Erst auf Druck des Franzosen Jean Monnet und der amerikanischen Regierung wurden ein Kartellverbot und die Fusionskontrolle in den Vertrag aufgenommen (Artikel 66). Allerdings stimmten die politisch intendierten Wirkungen der Einführung von Wettbewerbsregeln im EGKS-Vertrag nicht mit dem formellen, rechtlichen Programm des Artikels 66 überein. Vor diesem Hintergrund handelte die Hohe Behörde im Sinne des impliziten Mandats, indem sie die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie legitimierte und sich nicht aktiv dafür einsetzte, eine kohärente Wettbewerbspolitik zu entwickeln. Dass somit die formelle Rechtsordnung des EGKS-Vertrages zu großen Teilen nicht eingehalten wurde, führte gleichwohl nicht zum Scheitern der Integration. Die Weiterentwicklung der Europäischen Integration hing nicht in erster Linie von der Effizienz der formellen supranationalen Regeln ab. Entscheidend war und ist der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit. ISBN 9783050042329 Sprache: de Gewicht in Gramm: 855 Fadengehefteter Originalpappband.
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9783050085654 - Tobias Witschke: Gefahr für den Wettbewerb? - Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie 1950-1963
Tobias Witschke

Gefahr für den Wettbewerb? - Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie 1950-1963

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Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europäischen Montanindustrie. In diesem Vertrag hatten die Gründerstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande der Hohen Behörde, dem Exekutivorgan der neuen Gemeinschaft, eine Reihe von Regulierungskompetenzen für die Kohle- und Stahlindustrien ihrer Länder übertragen. Wie aus den Vertragsverhandlungen hervorgeht, hatten die Mitgliedstaaten das Ziel, eine Europäische Gemeinschaft zu begründen, in deren Rahmen die Produzentenverbände und die Regierungen der Mitgliedstaaten Entscheidungen über Preis- und Marktentwicklungen koordinieren würden. Erst auf Druck des Franzosen Jean Monnet und der amerikanischen Regierung wurden ein Kartellverbot und die Fusionskontrolle in den Vertrag aufgenommen (Artikel 66). Allerdings stimmten die politisch intendierten Wirkungen der Einführung von Wettbewerbsregeln im EGKS-Vertrag nicht mit dem formellen, rechtlichen Programm des Artikels 66 überein. Vor diesem Hintergrund handelte die Hohe Behörde im Sinne des impliziten Mandats, indem sie die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie legitimierte und sich nicht aktiv dafür einsetzte, eine kohärente Wettbewerbspolitik zu entwickeln. Dass somit die formelle Rechtsordnung des EGKS-Vertrages zu großen Teilen nicht eingehalten wurde, führte gleichwohl nicht zum Scheitern der Integration. Die Weiterentwicklung der Europäischen Integration hing nicht in erster Linie von der Effizienz der formellen supranationalen Regeln ab. Entscheidend war und ist der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit.
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9783050042329 - Gefahr für den Wettbewerb? by Tobias Witschke Hardcover | Indigo Chapters

Gefahr für den Wettbewerb? by Tobias Witschke Hardcover | Indigo Chapters (1952)

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Seit dem Juli 1952 bildete der Vertrag ber die Gr ndung der Europ ischen Gemeinschaft f r Kohle und Stahl (EGKS) den rechtlichen Rahmen der europ ischen Montanindustrie. In diesem Vertrag hatten die Gr nderstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande der Hohen Beh rde, dem Exekutivorgan der neuen Gemeinschaft, eine Reihe von Regulierungskompetenzen f r die Kohle- und Stahlindustrien ihrer L nder bertragen. Wie aus den Vertragsverhandlungen hervorgeht, hatten die Mitgliedstaaten das Ziel, eine Europ ische Gemeinschaft zu begr nden, in deren Rahmen die Produzentenverb nde und die Regierungen der Mitgliedstaaten Entscheidungen ber Preis- und Marktentwicklungen koordinieren w rden. Erst auf Druck des Franzosen Jean Monnet und der amerikanischen Regierung wurden ein Kartellverbot und die Fusionskontrolle in den Vertrag aufgenommen (Artikel 66). Allerdings stimmten die politisch intendierten Wirkungen der Einf hrung von Wettbewerbsregeln im EGKS-Vertrag nicht mit dem formellen, rechtlichen Programm des Artikels 66 berein. Vor diesem Hintergrund handelte die Hohe Beh rde im Sinne des impliziten Mandats, indem sie die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie legitimierte und sich nicht aktiv daf r einsetzte, eine koh rente Wettbewerbspolitik zu entwickeln. Dass somit die formelle Rechtsordnung des EGKS-Vertrages zu gro en Teilen nicht eingehalten wurde, f hrte gleichwohl nicht zum Scheitern der Integration. Die Weiterentwicklung der Europ ischen Integration hing nicht in erster Linie von der Effizienz der formellen supranationalen Regeln ab. Entscheidend war und ist der politische Wille der Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit. | Gefahr für den Wettbewerb? by Tobias Witschke Hardcover | Indigo Chapters.
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9783050042329 - Witschke, Tobias: Gefahr für den Wettbewerb?
Witschke, Tobias

Gefahr für den Wettbewerb? (2009)

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ISBN: 9783050042329 bzw. 305004232X, vermutlich in Deutsch, Akademie Verlag, Berlin, Deutschland, gebundenes Buch, neu.

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Erscheinungsdatum: 28.01.2009, Medium: Buch, Einband: Gebunden, Titel: Gefahr für den Wettbewerb?, Titelzusatz: Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die 'Rekonzentration' der Ruhrstahlindustrie 1950-1963, Autor: Witschke, Tobias, Verlag: De Gruyter Akademie Forschung // De Gruyter, Sprache: Deutsch, Schlagworte: Energiepolitik // Ruhrgebiet // Geschichte // Politik // Gesellschaft // Wirtschaftsgeschichte // Europäische Geschichte, Rubrik: Zeitgeschichte // Politik (ab 1949), Seiten: 384, Informationen: HC runder Rücken kaschiert, Gewicht: 829 gr, Verkäufer: averdo.
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9783050085654 - Gefahr für den Wettbewerb?

Gefahr für den Wettbewerb? (1963)

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Gefahr für den Wettbewerb? ab 79.95 € als pdf eBook: Die Fusionskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Rekonzentration der Ruhrstahlindustrie 1950-1963. Aus dem Bereich: eBooks, Geschichte & Dokus,.
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9783050085654 - Gefahr für den Wettbewerb? als eBook von Tobias Witschke

Gefahr für den Wettbewerb? als eBook von Tobias Witschke (1963)

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9783050085654 - Witschke, Tobias: Gefahr für den Wettbewerb?
Witschke, Tobias

Gefahr für den Wettbewerb?

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